AZADI infodienst nr. 95
november 2010


 

Bundesinnenministerium hÄlt
Feindbild aufrecht:
PKK weiterhin Risikofaktor fÜr die innere Sicherheit der BRD

Im Zusammenhang mit dem Besuch von Bundesinnenminister Thomas de Maizière in der Türkei vom 22. bis 24. September und einem Zusammentreffen mit seinem türkischen Amtskollegen Besir Atalay, wollte die Linksfraktion von der Bundesregierung über die Hintergründe und Ergebnisse des Gespräches aufgeklärt werden. In einer Kleinen Anfrage wollte sie mehr erfahren über eine angeblich beschlossene deutsch-türkische Anti-Terror-Kommission zur Bekämpfung der PKK. So soll Bundesinnenminister de Maizière laut Hürriyet Daily News angekündigt haben, mögliche Razzien gegen Aktivisten der PKK oder von der PKK unterstützte zivilgesellschaftliche Organisationen zu veranlassen.

In ihrer Antwort vom 10. November erklärte die Bundesregierung, dass die Reise des Innenministers der „ersten Kontaktaufnahme mit seinem Amtskollegen“ gedient habe, weshalb eine Tagesordnung für Gespräche nicht erforderlich gewesen sei. Neben „Fragen der Sicherheit“ seien vor allem „Fragen der Integration in beiden Staaten“, der „illegalen Migration“ sowie „Fragen der Terrorismusbekämpfung“ angesprochen worden. Beide Minister hätten übereinstimmend die Notwendigkeit regelmäßiger Gespräche beider Staaten zu diesen „Herausforderungen“ betont und ein erstes Treffen „baldmöglichst“ vereinbart. Eine Kommission dagegen sei „nicht eingerichtet“ worden.

Bestätigt hingegen hat die Bundesregierung, dass dem Bundesinnenminister eine „37-seitige Aufzeichnung über verdächtige Organisationen und Personen aus den Bereichen des türkischen und islamistischen Terrorismus, des türkischen Linksterrorismus und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) mit Bezügen zu Deutschland“ übergeben und deren Bewertung durch die „deutsche Sicherheitsbehörden“ veranlasst worden sei. „Keine Informationen“ habe die Bundesregierung darüber, wer die „Verfasser und Quellen“ des übergebenen Berichts seien.

Auf die Frage, ob „Auslieferungen von in der Türkei aufgrund politischer Straftaten gesuchter Personen" thematisiert worden sei, heißt es in der Antwort, dass „Auslieferungen an die Türkei auf der Grundlage des geltenden innerstaatlichen Rechts und der für Deutschland geltenden internationalen Verträge“ erfolgen. Zudem sei für diese Fragen das Bundesjustizministerium zuständig.
Der Bundesinnenminister habe darüber hinaus deutlich gemacht, dass er sich für die „strafrechtliche und vereinsrechtliche Verfolgung der in Deutschland seit 1993 verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ einsetze.
Vor dem Hintergrund des jüngst von der türkischen Regierung bestätigten Eintritts in einen Dialog mit dem „gefangenen PKK-Führer Abdullah Öcalan“ über eine „langandauernde Waffenruhe und eine politische Lösung der kurdischen Frage, wollten die Abgeordneten wissen, für wie „zweckmäßig“ die Bundesregierung „ein repressives Vorgehen gegen PKK-nahe Organisationen und Personen in Deutschland“ erachte oder auch in Deutschland einen solchen Dialog für sinnvoll betrachte.
Es folgt die seit 1993 quer durch alle Regierungen sattsam bekannte ignorante und arrogante Haltung der politisch Verantwortlichen in diesem Land:
„Die PKK hat unbeschadet zahlreicher gegenteiliger Erklärungen zu keinem Zeitpunkt bedingungslos und glaubwürdig auf die Anwendung von Gewalt verzichtet. Ihre Fähigkeit zu massenmilitanten Aktionen ist vielmehr auch in Deutschland weitgehend ungebrochen.
Es ist Ausdruck der gesamtstaatlichen Verantwortung des Bundes für die öffentliche Sicherheit, dem Risikopotenzial der PKK mit den im Einzelfall geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.“
Basta. So einfach ist das.

(Azadî/Kl.Anfrage der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE zu „Deutsch-türkische Anti-Terror-Kommission“, Bundestags-Drucksache 17/3553)

 

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