AZADI infodienst nr. 95
november 2010


 

verbotspraxis

Heilbronn: Polizeiangriff auf die Solidarität mit den Kurden
Organisationen für verstärkte Zusammenarbeit und Aufhebung des PKK-Verbots

Ein Großaufgebot von Polizei, Reiter- und Hundestaffel sowie die Versammlungsbehörde, verhinderten in Heilbronn eine überregionale Kurdistan-Solidaritätsdemonstration am 20. November, an der etwa 500 Menschen unter dem Motto „Frieden und Freiheit für Kurdistan – Keine Waffenlieferungen an das türkische Militär“ demonstrieren wollten. Die Aktion war im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Tatort Kurdistan“ von deutschen linken Gruppen angemeldet und unterstützt worden.
Bereits bei Ankunft am Heilbronner Bahnhof sind laut Kurdistansoli ca. 50 völlig friedliche Demo-TeilnehmerInnen für eine halbe Stunde in einen ersten Polizeikessel genommen worden – laut Polizei wegen der „erhöhten Terrorgefahr“. Von Anfang an seien die TeilnehmerInnen von Robocops und vermummten Greiftrupps begleitet und von einem Videotrupp abgefilmt worden. Nach einem knappen Drittel der Strecke sei die Demo abseits von den großen Straßen gestoppt und ca. 150 Menschen sind mit der Reiterstaffel eingekesselt, ihre Personalien festgestellt und eine Reihe von Platzverweisen ausgestellt worden.
Die Polizei habe den nicht eingekesselten Teil der Demo massiv unter Druck gesetzt, weiterzugehen und die Eingekesselten im Stich zu lassen. Dem hätten sich viele jedoch widersetzt. „Es drängte sich der Eindruck förmlich auf, dass das Ziel der Heilbronner Versammlungsbehörde und der Polizeieinsatzkräfte von vornherein war, die friedliche Kurdistan-Demonstration zu behindern bzw. aufzulösen als deutliche Warnung an alle, dass in Heilbronn das Recht auf Versammlungs- und Informationsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt ist. Die Kampagne Tatort Kurdistan werde sich überlegen müssen, wie sicherzustellen sei, dass Heilbronn nicht zur Kurdistan-Solidaritäts-versammlungsfreien Zone werde. Wichtig sei, dass sich die Zusammenarbeit zwischen linken und sozialen Bewegungen sowie der kurdischen Bewegung intensivieren müsse und die Komplizenschaft der BRD mit den türkischen Militärs und der türkischen Regierung thematisiert werden müsse.“ so der Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe) in seiner Erklärung vom 21.11.2010.
Anlass dieser Demonstration war einerseits die neue Repressionswelle in der Türkei gegen die kurdische Bevölkerung, vor allem gegen Kinder und Jugendliche sowie die anhaltenden Militäroperationen der türkischen Armee gegen die kurdische Bewegung.
Andererseits sollte auf einen bevorstehenden Prozess gegen 18 kurdische Jugendliche in Deutschland aufmerksam gemacht werden, der am 17. Januar in Stuttgart eröffnet werden soll. Einige der Jugendlichen befinden sich in Untersuchungshaft. Hintergrund sei eine Auseinandersetzung in einem vorwiegend von türkischen Faschisten besuchten Lokal in Nürtingen/Baden-Württemberg gewesen.
Das Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart nimmt hierzu Stellung: „Bereits Monate vor der antifaschistischen Aktion in Nürtingen wurden mit einer vor dem kurdischen Verein angebrachten Kamera alle Personen, die ihn betraten oder verließen, gefilmt; Mobiltelefone wurden abgehört und Gespräche protokolliert. Ein Polizeispitzel soll bereits 5 Jahre gegen die kurdische Linke in Stuttgart eingesetzt sein. Für die Untersuchung der Vorfälle in Nürtingen hat sich ein Sonderermittlungsteam namens Musiknacht gegründet, das aus 18 Staatsschützern besteht, die nun im breiten Umfang gegen kurdische Jugendliche in Stuttgart und der Region ermitteln. Die Ermittlungsgruppe spricht von 30 – 50 Menschen, die an der Aktion beteiligt gewesen sein sollen, was es den Behörden ermöglicht, im großen Rahmen gegen die kurdische Community vorzugehen.“ Bereits im Oktober waren etwa 50 Personen zum Hochsicherheitstrakt der JVA Stuttgart-Stammheim gegangen, um ihre Solidarität mit den kurdischen Jugendlichen zu zeigen. Im Vorfeld hatte das Bündnis u. a. erklärt: „Dazu kommen noch die Versuche vom Verfassungsschutz, kurdische Jugendliche als Spitzel zu gewinnen. Dabei wurde einzelnen bis zu 4 000 Euro angeboten, wenn sie Aussagen über die Aktivitäten der Jugendlichen im kurdischen Verein in Stuttgart machen würden und mit der Streichung der Sozialhilfe gedroht.“ Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Nürtingen und den nachfolgenden Verhaftungen, haben zwei der Festgenommenen dem Druck der Polizei nicht standhalten können und umfangreiche Aussagen gemacht.

(Azadî/Bündniserklärung v. 21.11.2010)

 

Trotz 17 Jahren Kriminalisierung –
Die kurdische Bewegung lebt und die Forderung bleibt: Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots

1993, nachdem die kurdische Guerilla im Frühjahr einen einseitigen Waffenstillstand als Angebot zur politischen Lösungssuche ausgerufen hatte und im Mai in Deutschland das Recht auf Asyl faktisch abgeschafft worden war, verfügte der damalige CDU-Innenminister Manfred Kanther am 26. November das Betätigungsverbot gegen die PKK.
Begonnen hatte die Repression bereits Mitte der 1980-er Jahre, nachdem der Befreiungskampf der PKK zunehmend auch von der in Europa – insbesondere in Deutschland – lebenden kurdischen Bevölkerung unterstützt wurde. Zahlreiche politische Aktivistinnen und Aktivisten wurden in der Folge verhaftet und der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ (§ 129a StGB) beschuldigt. Der 1989 begonnene und berüchtigte „Düsseldorfer Prozess“ gegen 20 Kurden endete im März 1994 mit vier verbliebenen Angeklagten. Dieser Prozess ist als der größte in die Geschichte der deutschen Strafjustiz eingegangen. Auf fruchtbaren Boden fielen fortan die systematischen Kampagnen gegen die PKK und ihre Anhänger, die zu den „gefährlichsten Terroristen Europas“ erklärt wurden. Das Verbot 1993 war das Ergebnis dieser von der Politik und den Medien fortgesetzten antikurdischen Hetze. Maßgeblich hierfür aber war und ist bis zum heutigen Tage die politische, ökonomische und militärische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei.
Mit Hilfe des Straf-, Polizei- und Verwaltungsrechts setzte eine flächendeckende tiefgreifende Repression gegen die kurdische Bewegung, ihre Institutionen und ihre AnhängerInnen ein. Nahezu jede politische oder kulturelle Aktivität wurde verboten, hunderte von Kurden wurden seitdem verhaftet, Vereine und Wohnungen durchsucht, Zehntausende Ermittlungsverfahren wegen des Rufens von Parolen oder Zeigens von inkriminierten Fahnen, Symbolen oder Plakaten eingeleitet. Mit allen geheimdienstlichen Methoden wurden und werden Kurdinnen und Kurden eingeschüchtert und daran gehindert, sich politisch für ihre Anliegen zu engagieren.
Auch im 17. Jahr wird das Betätigungsverbots ungeachtet tatsächlicher politischer Veränderungen innerhalb der kurdischen Bewegung weiter durchgesetzt, wobei alle Behörden – ob ausländer- oder steuerrechtlich – sowie Verwaltungs- und Strafgerichte nach dem von der Politik vorgegebenen Motto „PKK = KADEK = KONGRA GEL = KCK = PKK“ handeln.
Durch diese Vorgehensweise sollen alle Wege zu einem politischen Dialog versperrt, die Gesellschaft gespalten und die Solidarität mit der kurdischen Bewegung diskreditiert werden. Dass die PKK seit 2002 auf der EU-Terrorliste indiziert ist, erleichtert die Arbeit der deutschen Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden: in jeder Anklageschrift, jedem Asylwiderrufsbescheid oder jeder Einbürgerungsablehnung wird mit dieser Listung argumentiert.
Und dennoch: Trotz der jahrelangen Zermürbungsstrategie ist es bis heute keiner deutschen Regierung gelungen, die kurdische Bewegung zu marginalisieren. Solange die Probleme, deren Ursachen in einem seit Jahrzehnten schwelenden politischen Konflikt liegen, nicht gelöst sind, werden die Menschen gegen Unfreiheit, Verleugnung und Unterdrückung kämpfen. Wenn deutsche Politiker die Beseitigung von Fluchtgründen in den Herkunftsländern fordern und gleichzeitig Waffen und Kriegsgerät dorthin liefern – wie im Falle der Türkei –, spielen sie ein schmutziges Spiel. Wenn die deutsche Politik die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden aufrecht erhält, ist sie mitverantwortlich zu machen für die Verfolgung der kurdischen Bevölkerung in der Türkei.
Deshalb: für eine Lösung der kurdischen Frage ist Aufhebung des PKK-Verbots unverzichtbar.

(Pressemitteilung Azadî v. 25.11.2010)

 

 

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