II. Internationale Fachtagung
«Der so genannte Anti-Terror-Kampf
am Beispiel der Kurdinnen und Kurden –
Praxis im europäischen Rechtsraum»:
VerknÜpfung von politischem und
juristischem Wirken notwendig
Vom 10. bis 12. Dezember fand in Bonn die II. Internationale Fachtagung mit dem Titel „Der so genannte Anti-Terror-Kampf am Beispiel der Kurdinnen und Kurden – Die Praxis im europäischen Rechtsraum“ statt. Sie war organisiert vom kurdisch-deutschen „Verein für Demokratie und internationales Recht“ (MAF-DAD) und vom Rechtshilfefonds AZADÎ und wurde mitgetragen von der „Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.“ (VDJ), der „Europäischen Vereinigung Jurist_innen für Demokratie und Menschenrechte weltweit“ (EJDM) sowie der „Internationalen Liga für Menschenrechte e.V.“ (ilm) Zu Beginn dieser Tagung, Fortsetzung des ersten Zusammentreffens im November 2009, informierten drei Rechtsanwälte aus der Türkei über die im Oktober in Diyarbakir eröffneten politischen Schauprozesse im Rahmen der so genannten KCK-Verfahren gegen politische Aktivist_innen, gegen Kinder und Jugendliche sowie mit den Ermittlungsverfahren gegen zahlreiche Rechtsanwält_innen in diesen Verfahren bzw. der Verteidiger von Abdullah Öcalan. Alle Betroffenen sind konfrontiert mit Anklagen nach den Anti-Terror-Gesetzen und dem Vorwurf der PKK-Mitgliedschaft oder deren Unterstützung. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Schilderung der Situation der politischen Gefangenen in der Türkei, die allesamt strengsten Sonderhaftbedingungen ausgesetzt sind.
Die Ersuchen der türkischen Justizbehörden nach Auslieferung von kurdischen und türkischen Oppositionellen aus Ländern der EU in die Türkei und in diesem Zusammenhang die Rolle von Interpol, ihre rechtlich höchst fragwürdige und intransparente Vorgehensweise, waren Diskussionsgegenstand der Tagung.
Rechtsanwälte u. a. aus Belgien, Frankreich, Italien, Großbritannien und der BRD berichteten über das EU-weit koordinierte Vorgehen gegen politisch aktive Kurd_innen und ihre Institutionen, dessen Auswirkungen auf die Betroffenen und die generellen Bürger_innen- und Menschenrechte. Über die Versuche der bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden, das Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der EU-Terrorliste gegen politische Aktivist_innen anzuwenden, referierte die Hamburger Anwältin Britta Eder.
Die Professoren Amir Attaran aus Ottawa/Kanada und Bill Bowring von der Sozialistischen Anwaltsvereinigung Englands berichteten über das unrechtmäßige Zustandekommen der als Unterdrückungsinstrumente gegen Organisationen und Personen eingesetzten EU- und UN-Terrorlisten und stellten mögliche juristische Schritte gegen sie vor.
Über die Fortsetzung des am 19. Oktober in Brüssel auf einer Pressekonferenz vorgestellten Appells „Europäische Juristinnen und Juristen fordern Streichung der PKK von der EU-Terrorliste“ informierte der stellvertretende Vorsitzende von MAF-DAD, Mahmut Sakar.
Rechtsanwalt Hans Werner Odendahl informierte die TagungsteilnehmerInnen über eine am 9. November vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg getroffene Entscheidung zu der Frage, ob ehemalige Guerillakämpfer_innen von PKK bzw. DHKP-C prinzipiell vom Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeschlossen werden dürfen.
Überlegungen zu einem „Tribunal gegen die Verbotspolititik der deutschen und anderer EU-Regierungen gegenüber der kurdischen Befreiungsbewegung“ stellten die Rechtsanwälte Dr. Fabio Marcelli aus Italien und Jan Fermon aus Belgien vor. „Die Legitimität von Widerstand gegen gravierendes Unrecht soll einer weiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, so Fermon. Nötig sei eine Verknüpfung von politischem und juristischem Wirken, um der weltweiten „Anti-Terror-Politik“ eigene Vorstellungen und Strategien entgegenzusetzen.
Menschenrechtswidrige EU-Terrorliste unverzüglich abschaffen!
Politische Lösung der kurdischen Frage als Schlüssel für Demokratisierung der Türkei
Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Vorstandsmitglied von MAF-DAD e.V. übermittelte den Tagungsteilnehmerinnen und –teilnehmern das folgende Grußwort:
Als Vorstandsmitglied des Vereins MAF-DAD, der diese Konferenz maßgeblich veranstaltet sowie im Namen der Internationalen Liga für Menschenrechte, eine der Mitträgerinnen dieser Fachkonferenz, möchte ich Sie/Euch ganz herzlich in Bonn begrüßen. Wegen einer zeitlichen Überschneidung mit der Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2010 an den israelischen Whistleblower und Atomwaffengegner Mordechai Vanunu in Berlin an diesem Wochenende, kann leider von Seiten der Liga niemand an dieser Konferenz teilnehmen.
Ich erinnere mich noch gut und gerne an die I. Konferenz in Bonn im letzten Jahr, an der ich als MAF-DAD- und Liga-Vertreter sowie als Referent teilnehmen konnte. Es war insgesamt eine informative und ergiebige internationale Begegnung zum so genannten Antiterrorkampf am Beispiel der Kurdinnen und Kurden in Europa und einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Diese fruchtbare Begegnung hat die Veranstalter veranlasst, dieses Jahr eine Folgekonferenz zu organisieren, für die ich Ihnen/Euch/uns alles Gute und wiederum einen erkenntnisreichen Fakten- und Meinungsaustausch sowie weiterführende Ergebnisse wünsche.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch ein paar persönlich-inhaltliche Anmerkungen zum thematischen Schwerpunkt der Konferenz machen:
1. Die politisch-friedliche Lösung der kurdischen Frage in der Türkei ist Schlüssel und Voraussetzung für eine Verbesserung der Menschenrechtslage und für eine Demokratisierung der Türkei – und damit auch für einen EU-Beitritt der Türkei. Insofern bietet der EU-Beitrittsprozess, trotz aller Widersprüche und Rückschläge, weiterhin erhebliche Chancen, die von kurdischer Seite aktiv wahrgenommen und an denen sie beteiligt werden müssen – trotz aller nötigen Skepsis gegenüber der EU-Politik und -Entwicklung.
2. Im kurdisch-türkischen Konflikt beschreiten die EU mit ihrer Terrorliste und die Bundesrepublik mit ihrem PKK-Betätigungsverbot - und den daraus resultierenden Kriminalisierungen und Sanktionen - nach wie vor den Weg der Repression und Ausgrenzung – obwohl sich die politische Situation in Europa und der Türkei längst grundlegend geändert hat. Die herrschende Kriminalisierungs- und Ausgrenzungspolitik gegenüber Kurden und ihren Organisationen ist damit vollends zum gefährlichen Anachronismus geworden, der sowohl den Weg zu einer friedlichen Lösung der türkisch-kurdischen Frage torpediert als auch, damit zusammenhängend, den gesamten EU-Beitrittsprozess in Frage zu stellen droht.
Deshalb fordert die Internationale Liga für Menschenrechte zusammen mit zahlreichen anderen Nichtregierungsorganisationen von Bundesregierung und EU mit Nachdruck, diese Terror-Stigmatisierung, Feindbildproduktion, Kriminalisierung und Ausgrenzung von Kurden, ihren Organisationen und Medien in Deutschland und der EU endlich zu beenden. Denn die Kurdenfrage ist im Kern eben kein Terrorproblem, sondern ein Türkeiproblem, das mittlerweile zu einer gesamteuropäischen zivilgesellschaftlichen Aufgabe geworden ist, die auch nur in einem europäischen Kontext dauerhaft zu lösen sein wird.
Was muss sich ändern?
Die Forderungen im Einzelnen:
• Die rechtsstaats- und menschenrechtswidrige EU-Terrorliste ist unverzüglich abzuschaffen. Die Betroffenen, die von Anfang an zu Unrecht auf diese Terrorliste gesetzt wurden, denen man das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz verweigerte und die jahrelang unter den harten Sanktionen leiden mussten, müssen sofort von der Liste gestrichen und für den ihnen zugefügten Schaden entschädigt werden.
• Das kontraproduktive bundesdeutsche PKK-Betätigungsverbot ist aufzuheben – wegen der fatalen Auswirkungen auf die (gewalt)freie politische Betätigung, die Organisations-, Meinungs- und Pressefreiheit von Kurden, deren Integration dadurch massiv behindert wurde/wird. Die Verbotsaufhebung ist ohne Verlust an Sicherheit möglich, zumal auch PKK und Folgeorganisationen einen friedlichen Lösungsweg suchen, auf dem ihnen eine nicht zu unterschätzende Rolle zugedacht werden muss. Wir brauchen einen offenen und kritischen Dialog mit der kurdischen Seite innerhalb der EU, in der Bundesrepublik und anderen EU-Mitgliedstaaten mit hohem kurdischen Bevölkerungsanteil – also einen politischen Umgang ohne Stigmatisierung, Kriminalisierung, Ausgrenzung und Berührungsängste, wie wir sie immer noch erleben.
• EU und Bundesregierung tragen Verantwortung für die weitere Entwicklung. Deshalb sind sie aufgefordert, die Kurden- und Minderheitenfrage in der Türkei unter Beteiligung kurdischer Vertreter unverzüglich und mit Nachdruck auf die Agenda der EU-Beitrittsverhandlungen zu setzen, um – trotz aller Rückschläge - eine demokratische, menschenrechtskonforme und gerechte Lösung in der Türkei weiter zu forcieren. Denn die kurdische Frage und die Menschenrechtsfrage sind und bleiben die Schlüsselfragen eines EU-Beitritts der Türkei.
Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin (www.ilmr.de);
MAF-DAD, Köln (www.mafdad.org)

SCHLUSSERKLÄRUNG
Die über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der II. Internationalen Fachtagung bekundeten ihre ernste Besorgnis über die europaweite Kriminalisierung kurdischer Organisationen und Einzelpersonen. Eine solche politisch motivierte Kriminalisierung, geleitet durch Anti-Terror-Maßnahmen, strafrechtliche Verfolgung wegen Mitgliedschaft in einer so genannten terroristischen Organisation, durch Organisationsverbote oder deren Aufnahme in nationale oder EU-Terrorlisten, führt zu ernsthaften Verletzungen des Rechts auf Organisations- und Meinungsfreiheit von Kurdinnen und Kurden.
Die Stigmatisierung kurdischer Organisationen und deren Aktivist(inn)en als terroristisch kriminalisiert die legitime Forderung der Kurdinnen und Kurden nach Selbstbestimmung, die sich durch soziale, ökonomische, politische, zivile und kulturelle Rechte entsprechend des allgemein anerkannten internationalen Rechtsstandards ausdrückt.
Ferner wird durch die Kriminalisierung repräsentativer Organisationen des kurdischen Volkes, ihrer Mitglieder und Persönlichkeiten nicht nur die Realität von Unterdrückung und Ungerechtigkeit gegen die kurdische Bevölkerung geleugnet, sondern führt zu deren Legitimierung. Die Stigmatisierung als „Terroristen“ oder die Verunglimpfung einer Konfliktpartei als kriminell verhindert jeglichen Versuch, eine gerechte, dauerhafte und friedliche Lösung des Konflikts zu erreichen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung
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sind tief beunruhigt über die Ermittlungen, Prozesse gegen und Verurteilungen von Juristen und Rechtsanwälten in der Türkei, insbesondere der Anwälte von Herrn Abdullah Öcalan und drücken ihre Solidarität mit ihnen aus
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verurteilen das Verbot, sich in den so genannten KCK-Verfahren vor Gericht in der kurdischen Muttersprache zu artikulieren
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appellieren an Juristinnen und Juristen, die so genannten KCK-Prozesse periodisch zu beobachten und die inhaftierten Rechtsanwälte zu besuchen. Zu diesem Zweck wird dazu aufgerufen, Delegationensreisen zu organisieren (die erste im Januar 2011)
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halten es für außerordentlich wichtig, dass die Delegationsreisenden ihre Auffassung zu diesen beiden Themenkomplexen gegenüber den türkischen Behörden deutlich machen
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Die TagungsteilnehmerInnen fordern, dass
• die PKK vom EU-Terrorindex gestrichen und die Liste abgeschafft wird und hierdurch entstandene Verluste ausgeglichen werden
• das PKK-Betätigungsverbot aufgehoben und das Recht auf freie Meinungsäußerung wieder hergestellt wird
• die EU und die Bundesrepublik Deutschland positiv dazu beitragen, dass alle Menschen unter freien und gleichen Bedingungen leben können
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die Diskussionen über die vorgenannten Themen in einer Arbeitsgruppe fortgesetzt werden, die im April 2011 stattfinden wird und an der sich interessierte Anwältinnen und Anwälten sowie Juristinnen und Juristen beteiligen sollten
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eine Interpol-Arbeitsgruppe zum Wissens-, Erkenntnis- und Erfahrungsaustausch gebildet und mögliche Schritte zur Abschaffung dieses Instrumentariums diskutiert werden
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die am 19. Oktober 2010 begonnene Kampagne europäischer Juristinnen- und Juristenorganisationen zur Streichung der PKK von der EU-Terrorliste fortgesetzt wird mit den Signaturen von Rechtsanwälten und Juristen, die Ende Mai 2011 dem EU-Rat überreicht werden sollen
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MAF-DAD die Kommunikation unter den Juristinnen und Juristen vermittelt, damit jede/r auf dem aktuellen Stand von juristischen Verfahren ist und MAF-DAD die Arbeitsgruppen koordiniert;
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eine Arbeitsgruppe gebildet wird, die in einem Zeitraum von sechs Monaten diverse Vorschläge zur Durchführung eines Tribunals zum Unrecht gegen das kurdische Volk erarbeitet;
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tiefe Besorgnis zum Ausdruck gebracht wird hinsichtlich des Verhaltens des britischen Geheimdienstes MI 5, der 16 prominente Mitglieder der kurdischen Community in London wegen ihrer offenen Solidaritätsarbeit mit der kurdischen Bewegung bedroht und eingeschüchtert hat. Die Regierung des Vereinigten Königreichs wird dringend aufgefordert, die Kriminalisierung der Mitglieder der kurdischen Gemeinde zu beenden. Die Einschüchterungsversuche des MI 5 erfolgt zu einem kritischen Zeitpunkt, in der die kurdische Bewegung in eine Phase der friedlichen Lösungssuche getreten ist mit dem Ziel einer dauerhaften Lösung des bewaffneten Konflikts und einer Demokratisierung der türkischen Gesellschaft.
Wir fordern die britische Regierung auf, diese Friedensaktivitäten durch die Streichung der PKK von der Terrorliste zu unterstützen, weil dieser Schritt die Türkei zur Aufnahme von Verhandlungen mit der PKK ermutigen würde.