AZADI infodienst nr. 96
dezember 2010


 

gerichtsurteile

 

EU-Gerichtshof: Verbot der HADEP war ungerechtfertigt
Türkei muss 24 000 Euro Wiedergutmachung zahlen

Weil es eine Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit darstelle, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg am 7. Dezember bekanntgegeben, dass das Verbot der prokurdischen Partei der Demokratie des Volkes (HADEP) vom 13. März 2003 ungerechtfertigt war. Die 1994 gegründete Partei war wegen „separatistischer Bestrebungen“ und angeblicher Unterstützung der PKK verboten worden. Das Gericht sah die Begründung des Verbots mit dem Schutz der nationalen Sicherheit und territorialen Integrität als nicht gerechtfertigt an. Weder habe die HADEP zum Aufstand noch zum bewaffneten Widerstand aufgerufen. Die Türkei muss nach dem Urteil 24 000 Euro Wiedergutmachung für den nichtfinanziellen Schaden zahlen.

(Azadî/jw, 8.12.2010)

 

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