verbotspraxis
Wikileaks enthüllt NATO-Chef Rasmussens «Tauschgeschäft» mit türkischer Regierung gegen ROJ TV
Worüber zuvor spekuliert wurde (s. Azadî-infodienst Nr. 93), hat sich durch die Enthüllungen von Wikileaks nun bestätigt: als Gegenleistung für die Unterstützung der Türkei bei seiner Wahl zum NATO-Generalsekretär am 1. August hat der ehemalige dänische Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen zugesichert, dass dem kurdischen ROJ TV die Lizenz entzogen wird. Gesagt, getan: Ende August erhob die dänische Staatsanwaltschaft im Rahmen der Anti-Terror-Gesetze Anklage gegen den Sender. Die dänische Nachrichtenagentur Ritzau verwies darauf, dass die Anklage an dem Tag erfolgte, als sich Rasmussen als NATO-Chef in Kopenhagen aufhielt. Ex-Ministerpräsident Rasmussen hatte ferner zugesagt, einen Türken als NATO-Vize einzusetzen. Gesagt, getan: seit Mitte Oktober ist Hüseyin Diriöz als Stellvertreter für Verteidigungspolitik und Planung zuständig.
(Azadî/DS/ISKU, 29.11.2010)
Beschlagnahmtes Geld muss an ROJ TV zurückbezahlt werden
Im August hatte die Polizei einige Konten des in Dänemark ansässigen kurdischen Senders ROJ TV beschlagnahmt. Auf die Beschwerde des Senders gegen diese Maßnahme hat nach einem Urteil des Stadtgerichts nun auch das zuständige Landgericht entschieden, dass der inzwischen auf 327.000 Kronen angestiegene Betrag an den Sender zurückgezahlt werden muss. Mit diesem gespendeten Geld sollten die entstehenden Kosten für eventuelle Strafforderungen gedeckt werden. Die Verteidiger des Senders argumentierten vor Gericht, dass das Vorgehen der Polizei gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen und dem Sender Schaden zugefügt habe, weil die Banken, solange das Geld beschlagnahmt sei, jeden Kontakt mit dem Unternehmen ablehne.
(Azadî/n.dk/ISKU, 6.12.2010)
Kurden in Marseille festgenommen
Bei einer Razzia im kurdischen Volkshaus in Marseille wurden am 7. Dezember sechs Kurden in Polizeigewahrsam genommen. Ihnen wird Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen. Bereits am 30. November sind die Wohnungen von Kurden durchsucht und zahlreiche Personen vorübergend festgenommen worden. Diese Polizeimaßnahmen ereigneten sich in großer zeitlicher Nähe zum Besuch des französischen Außenministers Bernard Kouchner am 11. Oktober bei seinem türkischen Amtskollegen Ahmet Davutoglu, dem er versichert hatte, die Zusammenarbeit im Kampf gegen die PKK verstärken zu wollen. Auf einer Pressekonferenz erklärte Kouchner, dass der für Geheimdienste zuständige Staatssekretär Hakan Fidan in Paris gewesen sei. Zur Zeit befinden sich in Frankreich 28 mutmaßliche PKK-Mitglieder in Haft.
(Azadî/ANF/ISKU, 7.12.2010)
Leyla K. muss bleiben !
Proteste gegen geplante Abschiebung der 18-Jährigen in die Türkei
Zur von den Nürnberger Behörden geplanten Abschiebung der 18-jährigen Kurdin Leyla K. erklärt die kurdische Gemeinde Bayern u.a.: „Das Mädchen, das im Rahmen einer Familienzusammenführung mit acht Jahren nach Deutschland kam, soll in ein für sie nunmehr fremdes Land abgeschoben werden, in dem sie ohne elterlichen Beistand und dem durch andere Familienangehörige buchstäblich ausgesetzt würde. In der Türkei hat sie keinerlei Chancen auf eine Zukunft oder irgendeinen Beistand, was sie zu Recht als unmittelbare existenzielle Bedrohung empfindet. […] Das Mädchen habe u.a. (mit 14 Jahren!!) Veranstaltungen besucht, die diesen Behörden augenscheinlich politisch nicht passen. […] Dass den Kurden hier fortwährend die Mär von der Gefährdung der inneren Sicherheit der BRD erzählt wird, kann man nur als Zynismus betrachten. Denn in der Geschichte, die Deutschland mit der Türkei teilt, hat Deutschland durch die in Bezug auf Kurden rückhaltlose Unterstützung einer Regierung, die dem türkischen Gladio und später antidemokratisch gesinnten Islamisten angehörte, nicht nur unsere Sicherheit, sondern auch unser aller Leben gefährdet. […] Die Rechte und gemeinsamen Werte, die wir uns immer wieder von Neuem erkämpfen müssen, sind unser Beitrag zu einer besseren gemeinsamen Zukunft in Deutschland. […] Eine Abschiebung, die einer akuten existenziellen Bedrohung gleichkommt, ist eine harte Strafe, eine völlig unangemessene Strafe für eine geringfügige Überschreitung von gesetzlichen Vorschriften.„
(Azadî/Stellungnahme der Kurd. Gemeinde Bayerns/jw, 20.12.2010)
Verbote im «rot-roten» Koalitionsland Berlin
„Alles, was Kurden organisieren wollen, wird verhindert. Entweder wird es verboten oder es wird direkter Druck angewendet. Hier wird versucht, die kurdische Bevölkerung zu kriminalisieren. Sie sagen uns, dass von November bis Dezember keine Konzerte gemacht werden dürfen. Das ist Willkürbehandlung. Sogar eine Hochzeit oder Beschneidungsfeier ist uns verboten.“ Dies beklagt der Vorsitzende des Berliner Kurdischen Volksrats, Ismail Parmaksiz vor dem Hintergrund, dass die Polizeibehörde Berlin ein für den 19. Dezember geplantes Konzert der Künstler_innen Hozan Aydin und Serîbana Kurdî verboten hat. Begründet wurde die Maßnahme mit der Behauptung, dass „die Gründung der PKK gefeiert würde“. Innerhalb der vergangenen 30 Tage war das bereits das zweite Verbot eines kurdischen Konzertes.
Das Kurdistan Solidaritätskomitee Berlin erklärte, dass es sich der Einschätzung von Herrn Parmaksiz anschließen könne. „Die Menschen, die vor dem Terror des türkischen Staates geflohen slnd, sind hier erneut Einschüchterungs- und Kriminalisierungspolitik ausgesetzt. Die kurdische Bewegung kämpft für einen basisdemokratischen Mittleren Osten und stellt weltweit eine der stärksten linken Bewegungen dar. […] Sicherlich könnte man den deutschen Staat auffordern, sich an die eigenen Gesetze zu halten, doch müssen wir weiter gehen. Wir müssen als linke, emanzipatorische Kräfte, als MenschenrechtlerInnen zusammenstehen, denn der Angriff auf die kurdische Bewegung ist ein Angriff auf uns alle“ – so das Kurdistan Solikomitee in seiner Erklärung.
(Azadî/Pressemitteilung des Komitees v. 21.12.2010)