AZADI infodienst nr. 97
januar 2011


 

repression

 

Radikalenerlass anno 2011:
22 Organisationen unterschrieben «Demokratieerklärung»

Laut einem Spiegel-Bericht will das Bundesjugendministerium nur noch jene mit der Bekämpfung des Neofaschismus befasste Organisationen finanziell fördern, die ihr Umfeld nach „Linksextremisten“ überprüft haben. Als besonders extremistisch sollen Gruppierungen wie die Linkspartei, Sozialistische Linke, die Kommunistische Plattform oder etwa ‚solid', die Jugendorganisation der Linkspartei, gelten. Finanziell unterstützte Organisationen müssen deshalb eine „Bestätigung“ unterschreiben und sich zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ bekennen. Ferner sollen sie sich verpflichten, „auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc.“ den ministeriellen Vorgaben entsprechen. Zur Überprüfung ihrer Partner müssten die Organisationen die Verfassungsschutzberichte des Bundes oder der Länder nutzen. Wie der Spiegel weiter berichtete, fordert das Ministerium auch von Organisationen „aus der Mitte des politischen Spektrums“ eine schriftliche Garantie.
Gegner kritisieren dieses Vorgehen. So habe der Beirat des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz“ einen Protestbrief an das Ministerium gerichtet, in dem er sich besorgt darüber zeigt, dass mit dieser Initiative das Klima vergiftet werde und der gemeinsamen Sache schade. Die „Bestätigung“ sei „nicht praktikabel“ und „sehr bedenklich“. Es wird erwogen, gegen den Ministerinnenerlass zu klagen, weil er teilweise „mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“ sei. „Das bringt uns ohne Not in die Zeiten des Radikalenerlasses zurück“, kommentiert die Vorstandsvorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane, das Vorhaben. 22 Organisationen sollen – so der Spiegel – die „Demokratieerklärung“ bereits unterschrieben haben.

(Azadî/jw, 17.1.2011)

 

Staatssicherheit West: 40 Jahre Geheimdienstüberwachung von Dr. Rolf Gössner vor Gericht

Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln fand am 20. Januar eine zweite Anhörung im Zusammenhang mit einer Klage von Dr. Rolf Gössner, statt. Der Publizist, Rechtsanwalt, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Vorstandsmitglied des kurdisch-deutschen Vereins für Demokratie und internationales Recht (MAF-DAD), war vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über einen Zeitraum von fast 40 Jahren beobachtet worden.
Hiergegen hatte Gössner im Jahre 2006 Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Wenige Tage vor der ersten mündlichen Anhörung im Jahre 2008 hatte das BfV mitgeteilt, dass die Observation eingestellt worden sei und eine Löschung aller Daten vorgesehen werden könne.
In der zweiten mündlichen Anhörung am 20. Januar, in der es um die Frage ging, ob die Bespitzelung ganz oder teilweise rechtmäßig bzw. rechtswidrig gewesen ist, wies Rolf u. a. darauf hin, dass im Beobachtungszeitraum ein „Personendossier von etwa 2 000 Seiten entstanden“ sei - „ein gesamtes bewusstes Leben“.
Ihm würden „berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblichen linksextremistischen und linksextremistisch beeinflussten Gruppen und Veranstaltern“ zur Last gelegt, „bei denen ich referierte und diskutierte.“ Mit seinen Kontakten, Vorträgen und publizistischen Veröffentlichungen habe er – so die Unterstellung des BfV – „diese Gruppen und Organe nachhaltig unterstützt“. Konstruiert werde „aus vollkommen legalen und legitimen Berufskontakten eine verfassungswidrige Kontaktschuld, die schließlich als Begründung für eine jahrzehntelange geheimdienstliche Beobachtung herhalten“ müsse.
Außerdem maße sich das BfV „eine Deutungshoheit über meine Texte an“ und übe sie „in geradezu inquisitorischer Weise aus.“ Herausgekommen sei ein „aus zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Bild“ und konstruierte „abstruse Anschuldigungen“. Er werde sich auch „weiterhin gegen eine höchst prekäre staatliche Sicherheitsentwicklung im Zuge der Terrorismusbekämpfung stemmen“ und dabei wenig Rücksicht nehmen auf die „Empfindlichkeiten eines Geheimdienstes, der diese Kritik als Diffamierung staatlicher Organe in den Ruch der Verfassungsfeindlichkeit“ ziehe.
Das Urteil wird für den 3. Februar erwartet.

(Azadî/Statement Dr. Rolf Gössner)

 

Undank ist der Parlamentarier Lohn
Staatssicherheit West bleibt dran an der Linkspartei

Am 19. Januar hat die Linkspartei einen Antrag in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu beenden. CDU und FDP, aber auch Abgeordnete der Minderheitsregierung aus SPD und Grünen stimmten dagegen. Sie wollten der Linkspartei nicht bescheinigen, dass es sich bei ihr um eine “verfassungsgemäße Partei“ handelt, obwohl sie sich in dem Antrag zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ bekannt hat.

(Azadî/jw, 21.1.2011)

 

Ausländerbehörden sollen gemeinsam mit BKA «Auffällige» suchen und finden

Laut Berichten des Magazins FOCUS, der sich auf ein vertrauliches Papier des Bundeskriminamtes (BKA) bezieht, sollen die deutschen Ausländerbehörden im Kampf gegen den „internationalen Terrorismus“ eng mit dem Amt zusammen arbeiten. So sind die Behörden aufgefordert, Ausländer aus islamischen Staaten auf ihre „Nähe zum Terrorismus“ zu prüfen und bei Verdacht der Polizei zu melden. Das BKA warnt in dem Papier vor „potenziellen islamistischen Gewalttätern“, die sich bei deutschen Behörden melden, um „Dokumente zur Legalisierung ihres Aufenthalts oder (finanzielle) Leistungen zu erlangen.“ Weitere Kriterien sollen dem Bericht zufolge „auffällige Äußerungen sowie ein auffälliges Erscheinungsbild“ sein.

(Azadî/jw, 24.1.2011)

 

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