AZADI infodienst nr. 97
januar 2011


 

verbotspraxis

 

Politisch motiviertes Verfahren gegen kurdische Tageszeitung Yeni Özgür Politika / Deutsche und türkische Interessen stimmen überein

Die Staatsanwaltschaft Darm­stadt hat ein Ermittlungsverfahren gegen die kurdische Tageszeitung „Yeni Özgür Politika“ (Neue Freie Politik) wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet. In einem Gespräch mit der jungen welt vom Dezember, erklärt der verantwortliche Redakteur, Özgür Recberlik u.a.: „Der Zeitung wird konkret vorgeworfen, das Symbol des Dachverbandes Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) bzw. der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) abgedruckt zu haben. Diese Symbole sind als Illustration zu Artikeln über die KCK abgedruckt worden.“ Die Staatsanwalt schreibe in ihrer Anklageschrift, dass es sich hierbei um „verbotene Symbole“ handele und die „ausländische Vereinigung PKK (…) in Deutschland einem Betätigungsverbot unterliege“, mithin es verboten sei, „Kennzeichen dieser Vereine öffentlich zu verwenden und zu verbreiten“. Warum er denke, dass nicht auch gegen Spiegel, Focus oder Bild ermittelt werde, obwohl die auch immer wieder Fotos mit den inkriminierten Symbolen zeigen würden, meint Özgür Recberlik: Schon die Vorgeschichte zeige, dass es hier „nicht um ein normales Rechtsverfahren gehe“, weil es „aufgrund von vier Anzeigen der türkischen Botschaft in Berlin eröffnet worden“ sei.
Das hessische Innenministerium und die Generalanwaltschaft Frankfurt/M. habe die Sache im Zusammenhang mit dem „Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten mit der Türkei“ an die Staatsanwaltschaft Darmstadt geleitet, die dann im November Anklage erhoben habe. „Da hier auf den Druck der Türkei hin ein Verfahren gegen die einzige in Europa erscheinende kurdische Tageszeitung eröffnet wird, ist klar, dass es sich um ein Verfahren mit politischem Hintergrund handelt.“
Befragt nach dem Stand des Verfahrens, erklärt Recberlik: „Unser Anwalt hat Widerspruch eingelegt. Momentan warten beide Seiten auf eine Antwort vom Gericht bzw. auf einen Gerichtstermin.“
Mit dem Verweis auf den Vorwurf des Verfassungsschutzes, die Zeitung sei ein Sprachrohr der PKK und vor dem Hintergrund des vorübergehenden Verbots im Jahre 2005, fragt junge welt nach dem Verhältnis von YÖP zur PKK. Hierzu der Redakteur:
„Wir sehen die PKK als Ergebnis einer vom türkischen Staat geführten Vernichtungs- und Verleugnungspolitik an den Kurden. Aber wir sind kein Sprachrohr. Wir versuchen, unseren journalistischen Prinzipien gerecht zu werden, indem wir durch unsere Berichterstattung einen Beitrag leisten zu einer politischen Lösung der kurdischen Frage und zu einem Dialog zwischen den Völkern. Wenn sich diese Bemühungen für eine Lösung eher im Spektrum der PKK zentralisieren, dann ist es normal, dass wir im Schnitt mehr über sie berichten. Letztendlich spiegeln wir Realitäten wider.“
Inwieweit er Parallelen ziehen könne zwischen dem Vorgehen gegen die Zeitung und dem der türkischen Justiz gegen die prokurdische Presse in der Türkei, antwortet Özgür Recberlik: „In der Türkei sind ungezählte Zeitungen verboten worden, und viele Journalisten befinden sich mit teilweise galaktischen Strafen im Gefängnis. Auch dort wird jede nicht prostaatliche Berichterstattung über die kurdische Bewegung kriminalisiert. Alle Zeitungsverbote in der Türkei und alle Gefängnisstrafen gegen Journalisten wurden mit “Unterstützung einer terroristischen Organisation„ begründet. Die Türkei wird auch von Deutschland immer wieder aufgrund der fehlenden Pressefreiheit gegeißelt. Dass Deutschland gegen prokurdische Medien ebenso agiert, zeigt die übereinstimmenden politischen Interessen beider Länder.“

Statt Bildungsarbeit kam die Polizei

Ende Dezember 2010 wollten rund 30 kurdische Jugendliche in einer Jugendherberge in der Eifel ein Bildungsseminar durchführen. Das zu verhindern, war das offensichtliche Interesse staatlicher Zensoren, denn statt Bildung gab es eine polizeiliche Durchsuchung, in deren Folge die Jugendlichen zur ED-Behandlung ins nächstgelegene Polizeipräsidium nach Aachen verbracht sowie Laptops und anderes Material beschlagnahmt wurde. Die Polizei behauptete, bei dem Zusammentreffen der Jugendlichen handele es sich um eine PKK-Veranstaltung. Inzwischen wurden Anwälte zur Klärung der Hintergründe der Razzia eingeschaltet.

(Azadî)

 

Steinwurf in kurdischen Verein in Düsseldorf
Graue Wölfe als Nachbarn ?

Am Abend des 10. Januar wurde ein Pflasterstein in den kurdischen Verein in Düsseldorf geworfen. „Es wird nie ein Kurdistan geben“ und – auf kurdisch – „Bîjî Bozkurtlar“ (Hoch leben die Grauen Wölfe) stand auf einer handschriftlichen Notiz, die die Täter hinterlassen hatten. In der folgenden Zeit fuhren immer wieder Personen mit Autos in verlangsamter Fahrt den Verein beobachtend vorbei.
Die Vorfälle wurden der Polizei gemeldet.

(Azadî)

 

Stuttgart: 18 junge Kurden wegen versuchten Mordes vor Gericht

Am 17. Januar begann vor der Jugendkammer in Stuttgart der Prozess gegen acht kurdische Jugendliche wegen „gemeinschaftlich versuchten Mordes“. Ein weiteres Verfahren gegen bereits volljährige Kurden war bereits am 13. Januar vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart eröffnet worden.
Den Angeklagten im Alter zwischen 18 und 33 Jahren wird vorgeworfen, am Abend des 8. Mai 2010 vermummt die Gaststätte „Barfly“ in Nürtingen gestürmt und mit Baseballschlägern und Eisenstangen auf die Gäste eingeprügelt zu haben. Dabei sind der Wirt und drei Gäste am Kopf verletzt worden, zwei mussten stationär behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass die Kurden „tödliche Verletzungen“ der Opfer „billigend in Kauf“ genommen hätten. Hinter dem Angriff vermutet sie eine Racheaktion von Anhängern der PKK, weil der Wirt eine Woche zuvor die Angeklagten nach einem Streit aus der Gaststätte geworfen habe. Ein Gast soll sich beleidigend gegen PKK-Mitglieder geäußert haben. Im Mesopotamischen Kulturverein in Bad Cannstatt dann soll der „generalstabsmäßig geplante Rachefeldzug„ geplant worden sein. In der überfallenen Nürtinger Gaststätte sollen sich – so die junge welt – regelmäßig Personen aus dem Umfeld der türkischen faschistischen Grauen Wölfe getroffen haben. In den vergangenen Monaten ist es im Großraum Stuttgart häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen türkischen Nationalisten und kurdischstämmigen Linken gekommen. Anfang November 2010 wurde ein 19jähriger Kurde in Stuttgart von einem Türken mit einem Messerstich verletzt worden.
Die Strafverfolgungsbehörden nutzten den Kneipenüberfall, im Mai und Juni 2010 rund 40 Razzien in den Wohnungen kurdischer Familien im Großraum Stuttgart durchzuführen, wobei teilweise schwerbewaffnete Sondereinsatzkommandos die jungen Männer festnahmen.
Aussagen zu den Tatvorwürfen haben die Angeklagten abgelehnt, obwohl ihnen Strafmilderung in Aussicht gestellt worden ist. Die Staatsanwaltschaft will erst einen Kurden eindeutig identifiziert haben.
Die Prozesse sind vorerst bis Mitte März terminiert. Die jungen Männer befinden sich in verschiedenen Gefängnissen Baden-Württembergs in Untersuchungshaft.
Seit mehreren Jahren soll ein Polizeispitzel in der kurdischen Jugendszene aktiv gewesen sein, der die Angeklagten jetzt belastet. Einigen Jugendlichen soll Geld geboten worden sein, wenn sie mit der Polizei zusammenarbeiten.

(Azadî/jw, 3., 17.1.2011)

 

Italienisches Gericht lehnt Auslieferung des KON-KURD-Vorsitzende an die Türkei ab

Am 17. Januar 2011 hat ein Gericht in Venedig entschieden, das Auslieferungsersuchen der türkischen Justizbehörden gegen den Vorsitzenden der Europäischen Föderation der kurdischen Vereine (KON-KURD), Nizamettin Toguc, abzuweisen.
Die italienische Polizei hatte den 58-Jährigen am 18. Juli 2010 in der Nähe von Podava im norditalienischen Albignasego in Abschiebehaft genommen. Nach einem Haftprüftermin wurde er im August zwar aus dem Gefängnis entlassen, bis zur Klärung des Verfahrens durfte er Italien jedoch nicht verlassen.
Nun befindet sich der Politiker, der 1991 u. a. gemeinsam mit Leyla Zana ins türkische Parlament gewählt worden war, aufgrund des politischen Verfolgungsdrucks des Staates das Land aber verlassen musste, wieder zu Hause in den Niederlanden, deren Staatsbürger er ist.

(Azadî)

 

Berlin: Großaufgebot der Polizei und schikanöse Auflagen
Demonstrierende verzichteten auf Protestmarsch

Protestieren wollten am 25. Januar kurdische Vereine und sozialistische Gruppierungen in Berlin gegen die grenzüberschreitende Verfolgung der kurdischen Bewegung. Damit sind in den vergangenen Wochen zwei kurdische Veranstaltungen verboten worden. Weil vor dem Mesopotamischen Bildungszentrum am Halleschen Tor ein Großaufgebot der Polizei aufmarschierte und die Auflagen schikanös waren, verzichteten die Veranstalter auf den Protestmarsch. So hätte pro 60 Demonstranten lediglich ein Bild von Abdullah Öcalan gezeigt werden dürfen. Aus Sicht der rund 150 Demonstrierenden hätten sie unter diesen Umständen ihr Anliegen nicht zum Ausdruck bringen können.

(Azadî/jw, 27.1.2011)

 

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