asyl- und migrationspolitik
87000 «geduldete» Flüchtlinge
In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion, führte die Bundesregierung aus, dass Ende 2010 in Deutschland rund 87 000 Menschen mit einer Duldung lebten; mehr als 53 000 von ihnen befänden sich bereits seit mindestens sechs Jahren im Land. 2009 hatten die Länderinnenminister eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung für Geduldete beschlossen. Danach hatten 63 000 langjährig Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis bekommen 31 000 aber nur „auf Probe“, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht dauerhaft sichern konnten. Dieser Aufenthalt auf Probe gilt bis Ende des Jahres.
Geduldete verfügen nicht über eine Aufenthaltsgenehmigung, können aber auch nicht abgeschoben werden. Arbeiten dürfen sie nur auf Stellen, für die kein EU-Bürger zur Verfügung steht.
(ND/Azadî, 5./6.2.2011)
Sinkende Einbürgerungszahlen sind ein «Desaster» – Linksfraktion fordert «Abkehr von Ausgrenzungspolitik»
Während es im Jahre 2000 noch 186 688 Einbürgerungen gab, waren es neun Jahre später nur noch 96121 und bis Oktober 2010 sind 38822 Einbürgerungstests erfolgreich abgelegt worden. Diese Zahlen nannte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Deren migrationspolitische Sprecherin Sevim Dagdelen bezeichnete dieses Ergebnis als ein „Desaster“. Damit entlarve sich das Gerede der Koalition von Integration als „hohl“. Mit ständigen Verschärfungen des Einbürgerungsrechts und einer „hässlichen Integrationspolitik“ werde den hier lebenden Migranten gleiche Rechte verweigert, so dass die dauerhaft „Bürger zweiter Klasse“ blieben. Die Linke fordere deshalb eine „Abkehr von dieser Ausgrenzungspolitik“ und stattdessen umfassende Erleichterungen für Einbürgerungswillige, z.B. die Abschaffung des Einbürgerungstests, eine Senkung der Anforderungen hinsichtlich nachzuweisender Sprachkenntnisse sowie die generelle Akzeptanz von Mehrstaatlichkeit.
(jw/Azadî, 14.2.2011)
Bundesverfassungsgericht entscheidet für das Recht auf Versammlung auf bundesdeutschen Flughäfen und Bahnhöfen
PRO ASYL begrüßt die am 22. Februar getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, „dass deutsche Flughäfen mit ihren öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen keine grundrechtsfreien Räume“ sind.
Hintergrund des Verfahrens war die Klage des Frankfurter Flughafenbetreibers FRAPORT gegen eine Abschiebungsgegnerin, die immer wieder gegen bevorstehende Abschiebungen auf dem Flughafengelände protestiert hatte. FRAPORT war der Auffassung, dass das Demonstrieren auf diesem Territorium rechtswidrig sei und erließ gegen die Aktivistin ein Hausverbot, wogegen sie geklagt und sich auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen hatte. Laut Urteil des BVerfG sind auch halbstaatliche und private Flughafenbetreiber an dieses Grundrecht gebunden. „Das ist ein Verdienst der unbeirrten Aktivisten. Nun kommt es darauf an, vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen, wenn Menschenrechtsverletzungen drohen,“ erklärt Bernd Mesovic von PRO ASYL. „Flugreisenden bei der Reise zu ihren Traumzielen zu zeigen, dass am benachbarten Gate das Ziel eines zwangsweise Abgeschobenen ein Folterstaat sein kann, ist ein legitimes Ziel von Protestkundgebungen auf Flughäfen.“
(PRO ASYL/Azadî, 22.2.2011)