repression
Wieder zwei verdeckte Ermittler gegen linke Szene in Heidelberg aktiv
Nachdem im Dezember 2010 in Heidelberg der 24-jährige Polizeispitzel „Simon Brenner“ enttarnt worden war, erhebt die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) neue Vorwürfe. Ihren Recherchen zufolge seien zwei weitere verdeckte Ermittler (ein Mann und eine Frau) des Landeskriminalamtes (LKA) Baden-Württemberg gegen linke AktivistInnen aktiv, deren Einsatz vor zwei Jahren von der Polizeidirektion Heidelberg und vom LKA gestartet worden sei. Das Innenministerium schwieg bislang zu den Vorwürfen. „Dass unsere Rechercheergebnisse nicht dementiert werden, spricht Bände“, so ein Sprecher der AIHD. Sollte der Einsatz von offizieller Seite weiter vertuscht werden, sei es „vielleicht an uns, die Beiden zu enttarnen.“
(taz/Azadî, 7.2.2011)
Einsatz von Pfefferspray in Göttingen
Linken-Abgeordneter fragt die Landesregierung
„Der Einsatz von Pfefferspray ist nicht harmlos, sondern für die Betroffenen äußerst schmerzhaft und gefährlich“, sagte der Göttinger Linken-Landtagsabgeordnete Patrick Humke. Er könne bei Überempfindlichkeit sogar lebensbedrohlich wirken. Das interessierte die Polizei jedoch nicht. Sie setzte Pfefferspray und Schlagstöcke ein und verletzte etwa 30 Personen einer Demonstration, die sich gegen die zwangsweise DNA-Entnahme bei einem Antifaschisten aus Göttingen richtete und an der rund 700 Menschen teilgenommen hatten.
Patrick Humke, der die Demo am 22. Januar angemeldet hatte, will nun mit einer Anfrage an die Landesregierung wissen, aus welchen Gründen das Reizgas eingesetzt worden sind, welche konkreten Befehle es hierzu gegeben habe und wie Polizisten für Angriffe mit Pfefferspray geschult würden.
(jw/Azadî, 7.2.2011)
Finanzamt Frankfurt/M. erkennt Selbsthilfeverein die Gemeinnützigkeit ab / Finanzielle Austrocknung von Vereinen hat Methode in Hessen
„Der aufrechte Gang, den wir den Betroffenen ermöglichen, ist den Verantwortlichen offenbar ein Dorn im Auge. Bereits 2008 hat man versucht, unsere Finanzierung anzugreifen. Damals gab es eine Anfrage im Stadtparlament von CDU und NPD im gleichen Wortlaut: Ob wir staatliche Gelder bekämen und ob dies richtig sei. Offenbar mit der Absicht, dies zu unterbinden.“ Dies erklärt Philipp Kissel, einer der Sprecher von „Zusammen e.V.“, ein sozialer Verein, der sich für Hartz IV-Betroffene, Niedriglöhner, Migranten und Wohnungslose einsetzt, gegenüber der jungen welt vor dem Hintergrund der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Selbsthilfevereins durch das Finanzamt Frankfurt/M. Als Begründung sei angeführt worden, dass die Förderung von Erwerbslosen und ihre Unterstützung keine gemeinnützige Tätigkeit darstelle. Außerdem sei die Nutzung der Angebote nur Mitgliedern vorbehalten. „Das ist ebenfalls absurd, danach müssten 99 Prozent aller Vereine nicht mehr gemeinnützig sein,“ so Kissel. Die weitere Behauptung, die Unterstützung durch Fachkräfte von außen würde nicht erfolgen, hält Kissel für „eine reine Erfindung des Finanzamts.“ Der Verein hat einen Anwalt beauftragt, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, was aber keine aufschiebende Wirkung habe. Das Finanzgericht werde entscheiden müssen; das könne aber „bis zu drei Jahre dauern.“ Solange könne der Verein keine Spendenquittungen ausstellen und SpenderInnen den Betrag nicht von der Steuer absetzen.
Bereits Anfang 2010 habe – so junge welt - das Finanzamt auch dem „Dritte Welt Haus“ in Frankfurt/M. die Gemeinnützigkeit aberkannt. Auf die Frage, ob es in Hessen Methode habe, soziale Projekte finanziell auszutrocknen, antwortet Philipp Kissel u.a.: „Ja, das interpretieren wir so.“ Mit dem Hinweis auf die bislang erfolglos gebliebenen langjährigen Forderungen von Kritikern, der dem gleichnamigen Konzern zugehörigen Bertelsmann-Stiftung die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, kommentiert der Vereinssprecher: „Wer das Geld hat, hat die Macht, und wer die Macht hat, hat das Recht. […] Bertelsmann leistet wertvolle Vordenkerarbeit für die Mächtigen – wir dagegen sind Sand im Getriebe. Genau das wollen wir auch sein.“
(jw/Azadî, 14.2.2011)
Prozess gegen Faruk E.:
Beweisaufnahme abgeschlossen – BAW-Plädoyer begonnen
Am 11. Februar hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Beweisaufnahme gegen den 55jährigen Faruk E. abgeschlossen und die Bundesanwaltschaft (BAW) mit ihrem Plädoyer begonnen.
Er wird in dem Anfang 2009 eröffneten Prozess beschuldigt, Mitglied des Zentralkomitees in der sowohl in der Türkei als auch in Deutschland verbotenen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) zu sein und Anschläge auf Polizisten und Militärangehörige angeordnet zu haben. Der Vorwurf der ZK-Mitgliedschaft wurde im Laufe des Verfahrens offiziell zwar fallen gelassen, doch die Beschuldigung des „Mordes in mittelbarer Täterschaft“ blieb bestehen, einem Vorfall aus dem April 1993. Ein bewaffnetes Kommandoder DHKP-C hatte in Istanbul eine Polizeiwache angegriffen, wobei zwei Polizisten und zwei Angreifer ums Leben gekommen sind. Faruk E., der vier Jahre in Untersuchungshaft gesessen hat, soll von Deutschland aus den „Einsatzbefehl“ gegeben haben. Vor seiner Verhaftung hatte er sich elf Jahre lang in Deutschland versteckt und wurde durch Zufall mit einem Betreuer in Hagen festgenommen. E. leidet seit Jahren unter Angstpsychosen und Paranoia, vermutlich als Folge von in türkischer Haft erlittener Folter.
Während des Prozesses wurden Rechtshilfeersuchen an die Türkei gestellt, um einen Zeugen vernehmen zu können. Doch statt der gewünschten Person erschien Semih G., ein „reuiges“ früheres Mitglied der DHKP-C. Vor dem OLG erklärte er, von einer anderen Person „gehört“ zu haben, dass E. den Anschlag befohlen habe. Für die Anklage ist G. ein glaubhafter Zeuge.
Das Plädoyer der BAW wird am 23. Februar fortgesetzt.
(jw/Azadî, 14.2.,2011)