AZADI infodienst nr. 99
märz 2011


 

Deutschland an der Seite
von Freiheitsbewegungen?

Deutschland könne zwar nicht überall in bestehende Konflikte intervenieren, doch sollten alle, die sich gegen Unterdrückung, Unfreiheit, Verfolgung und Folter erheben, sicher sein, dass die Bundesregierung an ihrer Seite stehe. Das sagte der FDP-Außenminister Guido Westerwelle am 18. März im Bundestag. Um was und wen ging es? Um den seit Jahrzehnten währenden erbitterten Kampf der Kurdinnen und Kurden ? Um Basken? Um Tamilen? Nein. Diese Äußerung tat der Minister in der Regierungserklärung zur Resolution des UN-Sicherheitsrates, eine Flugverbotszone über Libyen zu errichten. Deutschland hat sich bei diesem Beschluss der Stimme enthalten.

Kriminalisierung kurdenspezifischer Betätigung gibt’s nicht

Wie weit der Schulterschluss der Bundesregierung mit Befreiungskämpfen reicht, lässt sich an den Antworten des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der LINKSPARTEI zum Thema „Kurdenspezifische Migrationspolitik“ messen. So wollten die Abgeordneten u. a. wissen, wie die Bundesregierung gedenke, der gesellschaftlichen Ausgrenzung aufgrund des PKK-Betätigungsverbots zu begegnen. Weil ihr aber „keine Kriminalisierung kurdenspezifischer politischer Betätigung bekannt“ ist, muss sie sich auch keinen weiteren Gedanken machen – außer diesen: „auch“ die „PKK-Funktionäre und –Anhänger der in Deutschland verbotenen PKK“ unterlägen der „Strafverfolgung“, und zwar „soweit sie sich strafbar machen“.

PKK unverändert dominanter Faktor, aber…

Befragt, inwieweit die Bundesregierung eine Revision des PKK-Betätigungsverbots erachte, insbesondere vor dem Hintergrund der in den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre bestätigten Gewaltfreiheit der PKK in der BRD, stellt das Bundesinnenministerium richtigerweise fest, dass  „in Deutschland die bei weitem größte kurdische Exilgemeinde außerhalb der nahöstlichen kurdischen Siedlungsgebiete“ lebe und die PKK „innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe“ ein „unverändert dominanter Faktor“ sei. Was folgert die Bundesregierung nun daraus? In der Diktion des türkischen Staates kommt sie zum Kern der gemeinsam verfolgten antikurdischen Politik: „Mit weitreichenden konspirativen Einflusslinien und offener Agitation über ihren in Belgien ansässigen Sender ROJ-TV versteht es die PKK, den in der Türkei mit terroristischen Mitteln geführten Konflikt gerade auch in Deutschland präsent zu halten. Deutschland ist in gleicher Weise Raum der Refinanzierung und Rekrutierung wie Schauplatz von Großdemonstrationen und neuerdings wieder vermehrter gewalttätiger Auseinandersetzungen der PKK-Jugendorganisation mit türkischen Gruppierungen.“
Als erstes wird hier der kurdische Fernsehsender ROJ-TV durch substanzlose sinnentleerte Anwürfe diskreditiert. Seit Jahren übt die Türkei massiven Druck auf verschiedene europäische Länder aus, um die kurdische(n) Stimme(n) zum Schweigen zu bringen. Kurdinnen und Kurden soll weder das Recht zugestanden werden, sich über die politische Situation in ihrem Herkunftsland zu informieren, noch sollen sie der Öffentlichkeit vor Augen führen können, wie die Türkei „mit terroristischen Mitteln“ den Konflikt gegen die kurdischen ­Freiheits­kämpfer­Innen und die kurdische Bevölkerung führt. Ganz abgesehen davon, dass ROJ-TV nicht so eindimensional arbeitet wie die Bundesregierung denkt.

Kurden sollen nicht demonstrieren dürfen

Deutschland als „Schauplatz von Großdemonstrationen“ – was bloß will das Bundesinnenministerium den geneigten Leserinnen und Lesern mit dieser Formulierung vermitteln?
Nehmen wir die Demonstration und Kundgebung am 19. März in Düsseldorf aus Anlass des kurdischen bzw. nahöstlichen Neujahrsfestes Newroz: Nach Polizeiangaben sollen sich 10 000 Menschen daran beteiligt haben, die Veranstalter gehen von einer weitaus größeren Zahl aus. Nun stellt sich die Frage: Hätten nach Meinung des Ministeriums die Kurden und ihre Freundinnen und Freunde nicht demonstrieren dürfen, weil die von ihnen durchgeführte Demonstration zu groß war und sie deshalb zum „Schauplatz“ mutiert ist?
Die Veranstaltung war ordnungsgemäß angemeldet, von der örtlichen Polizeibehörde mit zahlreichen Auflagen versehen und genehmigt worden und im Anschluss als eine friedlich verlaufene Feier bezeichnet worden.
Zurückblickend auf das vergangene Jahr sind uns – außer der Newroz-Demonstration – keine weiteren Schauplätze von Großdemonstrationen in Deutschland bekannt geworden, wohl aber eine ganze Reihe kleinerer Aktionen und Kundgebungen aus konkreten Anlässen. Entweder soll mit derlei Formulierungen der ministerielle Widerwille ausgedrückt werden, sich überhaupt (noch) mit diesem Thema befassen zu müssen oder die intellektuelle Fähigkeit der Beamten reicht nicht für mehr.

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PKK-Jugendorganisation und „türkische Gruppen“

Auch die Behauptung, die PKK-Jugendorganisation würde sich „wieder vermehrt“ mit „türkischen Gruppen“ auseinandersetzen, ist von ähnlicher Qualität. Irgendeine Organisation ist immer mit irgendwelchen Auseinandersetzungen beschäftigt, Hauptsache, sie lassen sich in einen PKK-Kontext setzen und Hauptsache, man findet eine weitere Rechtfertigung für Observierungen, Razzien, Beschlagnahmungen, Einschüchterungen, Drohmittel, um (nicht nur) Jugendliche zu geheimdienstlicher Zusammenarbeit und Denunzierung von Landsleuten zu zwingen.
Und wen meint das Ministerium mit „türkischen Gruppen“? Während es klar zu sein scheint, dass es sich bei Auseinandersetzungen um die „PKK-Jugendorganisation“ handeln soll, bleiben die „türkischen Gruppen“ im Nebel. Sollen sie aus Rücksicht auf die Türkei nicht benannt werden, stehen sie unter dem Schutz der Bundesregierung oder sind sie womöglich gar nicht bekannt?
Will man der Öffentlichkeit vorenthalten, dass in Deutschland die faschistischen „Grauen Wölfe“ nach wie vor organisiert sind und kurdische DemoteilnehmerInnen verbal und tätlich angreifen, nicht nur in Berlin häufiger geschehen?

Mit zweierlei Maß
Türkische Hisbollah organisiert sich neu

Eine weitere Anfrage der LINKSFRAKTION an die Bundesregierung hat ferner zutage gebracht, dass sich die türkische Hisbollah (TH), die in den 1990er Jahren vom türkischen Staat gegen die PKK bewaffnet eingesetzt worden war, von Deutschland aus reorganisiert hat. Nachdem sich dieTH zunehmend verselbständigt hatte und unkontrollierbar wurde, sind sie Ende der 90er Jahre zerschlagen, zahlreiche Mitglieder verhaftet und zu teilweise lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Um ihrer Verhaftung im Jahre 2000 zu entgehen, sind eine Reihe ihrer Mitglieder u. a. nach Deutschland geflüchtet und haben hier „Personennetzwerke sowie Schattenstrukturen“ aufgebaut.
So unterhält die TH nach Erkenntnissen der Bundesregierung mehrere Moscheevereine, u.a. die Vahdet Moschee in Hamburg. Die Tageszeitung DIE WELT vom 22.1.2010 berichtete unter Berufung auf den US-Sicherheitsexperten Gareth Jenkins, dass sich die TH in den kurdischen Gebieten der Türkei „vorwiegend von Deutschland aus neu konstituiert“ habe und sich auch die Organisationsführung hier befinde.
Fragen der Abgeordneten nach Vereinsstrukturen, Mitgliederzahl und Kontakten lässt das Bundesinnenministerium unbeantwortet und verweist auf die Geheimschutzstelle des Bundestages, die allerdings für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Das wiederum bedeutet aber auch, dass sich die TH offensichtlich unter den Augen der Innenbehörde betätigt. Und obwohl sie in ihrer Antwort einräumt, dass „nicht auszuschließen“ bleibe, „dass die TH zukünftig die Option der Gewaltanwendung wieder in Betracht“ ziehe und als ein „beträchtliches Bedrohungspotenzial“ angesehen werden müsse, weil sie „auf aus der Haft entlassene ‚alte Aktivisten‘ zurückgreifen“ könne und „über straffe Organisationsstrukturen“ verfüge, scheinen weder Verbote noch eine Strafverfolgung der Aktivisten hier eine Rolle zu spielen. Auch nicht, dass die Vereine „Mitgliedsbeiträge“ erheben oder „anlassbezogen Spenden einsammeln“. Auch nicht, dass die Organisation eine „Weltanschauung“ vertrete, „die mit der demokratischen Staatsform nicht vereinbar ist.“ Auch nicht, dass „insbesondere die USA und der Staat Israel zu den Feindbildern der Aktivisten“ zähle. Auch nicht, dass die TH als Hauptziel „die Überwindung der laizistischen Staatsordnung sowie die Errichtung eines islamischen Gottesstaates“ in der Türkei verfolge. Auf die Frage, ob die Bundesregierung die TH als „terroristische Vereinigung im Ausland“ nach § 129b StGB beurteilt, heißt es, dass dies „letztlich nur von den dazu berufenen Gerichten festgestellt werden“ könne. Die Strafverfolgung obliege „allein der zuständigen Staatsanwaltschaft, im Falle des Verdachts einer Straftat nach § 129b StGB dem Generalbundesanwalt.“ Wie gut für den Innenminister, dass er sich so aus der Affäre ziehen und die Verantwortlichkeit auf andere delegieren kann.

Bundesinnenminister:
PKK-Betätigungsverbot „unverzichtbar“

Während die Aufrechterhaltung des Betätigungsverbotes der PKK (und alle aus ihr hervorgegangenen Organisationen wie KADEK, KONGRA-GEL, KKK oder KCK) für die Bundesregierung unumstößlich ist und gar erwogen wird, die Strafverfolgung nach § 129b auch auf die kurdischen Organisationen anzuwenden, bleiben „Graue Wölfe“ oder die TH von derlei Zumutunge unbehelligt.
Das Mantra des Bundesinnenministeriums zur Aufrechterhaltung der Kriminalisierung:
„Die PKK insgesamt bleibt ein destruktiver Faktor der inneren Sicherheit. Ihre spontane Fähigkeit, auf Lageveränderungen in der Türkei gerade in Deutschland mit massenmilitanten Aktionen zu reagieren, hat sie wiederholt unter Beweis gestellt und damit ein rein taktisches Verhältnis zur Gewalt offenbart.“

Deshalb:
„Das Betätigungsverbot gegen die PKK bleibt als Instrument der Prävention wie als Grundlage der Überwachung eines der virulentesten Phänomene innerhalb des militanten ausländischen Extremismus unverzichtbar.“
Wir fragen, ob es Kurdinnen und Kurden untersagt sein soll, auf Entwicklungen in der Türkei „gerade“ hier zu reagieren und das auch noch „spontan“. Ist es nicht die Bundesregierung, die floskelhaft verkündet, die Probleme von Flüchtlingen müssten im Herkunftsland beseitigt werden? Wobei sie mit ihrer Politik zum krassen Gegenteil beiträgt, nicht „massenmilitant“, aber massenhaft mit Waffen. Damit offenbart die Bundesregierung ihr offenes Verhältnis zur Gewalt und „stört das friedliche Zusammenleben der Völker“.

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Bundesregierung zählt nur nach «Staatsangehörigkeit»
NAVEND: 800 000 Kurdinnen und Kurden leben in Deutschland

Neben diesen Aspekten der Kriminalisierung, haben die Abgeordneten der LINKSFRAKTION ferner nach der tatsächlichen Zahl der in der BRD lebenden Kurdinnen und Kurden gefragt und danach, wie die Bundesregierung ohne Analyse der spezifischen Lebensbedingungen dieses Bevölkerungsteils von einer umfassenden und differenzierten Integrationspolitik ausgehen könne.
In ihrer Antwort greift das Bundesinnenministerium auf eine „plausibel erscheinende Schätzung“ des in Bonn ansässigen Zentrums für Kurdische Studien e.V. in Bonn, NAVEND, zurück, wonach ca. 800000 Kurden in Deutschland leben sollen. Sowohl im Ausländerzentralregister als auch vom Statistischen Bundesamt wird als Erhebungsmerkmal „ausschließlich die Staatsangehörigkeit“ benannt. Weil eine „Erfassung von Volkszugehörigkeiten bzw. ethnischen Gruppen“ nicht vorgesehen sei, könnten auch „keine amtlichen statistischen Angaben über die Zahl und die Herkunftsgebiete der in Deutschland lebenden Kurden“ vorgelegt werden. Im Rahmen der Integrationspolitik sei das „nicht erforderlich“, da sich Integrationsförderung „nicht an der (ethnischen) Herkunft“ orientiere, sondern „allen Zuwanderergruppen“ offenstehe, „unabhängig von der ethnischen Abstammung“.
Wesentliches Merkmal der Projektförderung sei die „Einbeziehung von Migrantenorganisationen“, wobei die „Selbstorganisationen der Kurden“ bei „allen Kooperationsformen“ die Möglichkeit hätten, „sich selbst um Projektmittel zu bewerben“.

An der Realität vorbei geantwortet

Das liest sich schön, hat mit der Realität aber wenig zu tun. Denn: In zahllosen Fällen, in denen kurdische Organisationen oder Vereine kulturelle, integrative, politische, frauen- oder kinderbezogene Förderungs- und Unterstützungsmittel bei städtischen Behörden, Landes- oder Bundesinstitutionen beantragt haben, erfolgten Absagen. Nicht etwa standen hierbei mögliche formale Fehler bei der Beantragung oder fehlende Geldmittel im Vordergrund, sondern politische Gründe. Statt auf Projektinhalte einzugehen, folgen Hinweise, dass der betreffende Verein der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, nahestehe und weil diese laut Verfassungsschutz wiederum als legaler Arm der PKK zu bezeichnen sei, könne eine Unterstützung nicht in Frage kommen. Die Erfahrung lehrt, dass dort, wo Kurdinnen und Kurden oder kurdische Einrichtungen in Erscheinung treten und ihre bürgerlichen Rechte in Anspruch nehmen wollen, ihnen als erstes Misstrauen und Voreingenommenheit entgegenschlägt. Der böse Blick des Innenministers auf einen Großteil der Kurden als „destruktiver“ Faktor hat sich insbesondere bei Behörden, städtischen und staatlichen Einrichtungen leider verinnerlicht.
Erinnern wollen wir an einen Vorfall in Hannover, wo das Kurdistan-Volkshaus eine finanzielle Unterstützung für seine Arbeit bei der Stadt beantragt hatte, die prompt abgelehnt worden ist. Mehrere Versuche von Seiten des Vereins, durch Gespräche und Briefe mögliche Differenzen zu klären, haben zu keinem anderen Ergebnis geführt. Im Mai 2010 hieß es in einem Schreiben der Stadt, dass die Verwaltung wegen „der nicht eindeutig erkennbaren Position des Kurdistan-Volkhaus e.V. zum deutschen Rechtsstaat keine Beihilfen und Zuwendungen gewähren“ könne, wofür man „sicher Verständnis haben“ werde. Diese Art von Abfuhr-erteilen ist es, die die klägliche Mentalität von Institutionen so offenbar macht: wir haben die Macht, den Daumen nach oben oder unten zu weisen.
Hier also spielt die „Volkszugehörigkeit Kurden“ eine Rolle. 

Fördermittel und Gipfeleinladungen gibt’s nur für „die Guten“

Auf die Frage, welche kurdischen Einzelpersonen und Organisationen bisher zu einem Dialog auf Bundesebene herangezogen worden sind und welche kurdischen Verbände und Vereine durch den Bund gefördert wurden bzw. werden, erfahren die LeserInnen, dass u.a. der Verein NAVEND und der Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände (BAGIV e.V.) „regelmäßig an den integrationspolitischen Dialogen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie an den bislang vier Integrationsgipfeln“ teilgenommen haben. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind kurdische Migrantenorganisationen Mitglied in der BAGIV – nämlich der Verband der Vereine aus Kurdistan, KOMKAR und die Kurdische Gemeinde.
Weiter ist in den Antworten zu entnehmen, dass sich die Zuwendungen des Bundes an das Zentrum für Kurdische Studien NAVEND „von 2002 bis 2004 etwa 100000 Euro und für 2006 bis 2009 auf 176000 Euro belaufen hat“; von „2010 bis 2013 wird der Verein mit ca. 172.000 Euro gefördert.“
Unterstützung bei der „Professionalisierung seiner Verbandsarbeit“ erhält auch der kurdische Kinder- und Jugendverband KOMCIWAN e.V. – bis 2011 „im Rahmen eines aus Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 140000 Euro geförderten zweijährigen Tandemprojekts mit der djo-Deutsche Jugend in Europa“.

Nicht nur AKWs abschalten, auch die Kriminalisierung!

Die Bundesregierung mag in ihrer Integrationspolitik zwar nicht nach der ethnischen Herkunft bzw. der Volks- oder Religionszugehörigkeit zu unterscheiden, offensichtlich aber nach einer Präferenz innerhalb der „Kurden“. Hier geht es um die Kategorisierung in die „guten“, – sprich: genehmen – und die „bösen“, jene also, auf die sie als „destruktiver Faktor“ herabsieht, als eine Zumutung, als Feinde der inneren Sicherheit, als terroristische Subjekte, die es gilt, zu diskriminieren, zu kriminalisieren und ins gesellschaftliche Abseits zu stellen.
Dieses Handeln der politisch Verantwortlichen ist doppelbödig, spalterisch, respektlos und unverantwortlich – hier ist ein Wandel der Politik unumgänglich. Nicht nur die AKWs abschalten, auch diese destruktive Kriminalisierung!

(Anfrage „Kurdenspezifische Migrationspolitik“, Bundestags-Drucksache 17/4727; Antwort Bundesinnenministerium vom 24. Februar 2011;
Anfrage „Türkische Hisbollah in Deutschland“, Bundestags-Drucksache 17/4731; Antwort Bundesinnenministerium vom 24. Februar 2011)

 

 

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