Repression
Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bundesdeutscher Strafverfolgungsbehörden
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKSFRAKTION zu den „Straf- und Ermittlungsverfahren nach den §§ 129, 129a und 129b Strafgesetzbuch“ gehen folgende Fakten hervor:
Im Jahre 2010 hat das Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 237 Ermittlungsverfahren nach § 129b durchgeführt; davon wurden 123 vom Generalbundesanwalt (GBA) neu eingeleitet. Im Jahre 2009 waren es 95 und im Jahr davor 57 neue Verfahren. Die Mehrzahl der Ermittlungsverfahren richten sich gegen den „Phänomenbereich Islamismus“, aber auch gegen Tamil Tigers sowie linke Vereinigungen aus der Türkei. Dabei sind nach Angaben der Bundesregierung 121 Telefone und 13 E-Mail-Adressen überwacht, 26 Hausdurchsuchungen durchgeführt und 23 Beschuldigte in U-Haft genommen worden. 15 Mitglieder islamistischer Gruppen und Linke aus der Türkei wurden im vergangenen Jahr zu Freiheitsstrafen bis zu zwölf Jahren verurteilt worden. Weiter ist zu erfahren, dass bei Verfahren nach § 129b „grundsätzlich ein Informationsaustausch mit ausländischen Sicherheitsbehörden“ stattfindet.
(jw/Azadî, 31.3.2011)