unterstÜtzungsfÄlle
Im März hat AZADÎ bei Vorliegen von drei Anträgen auf finanzielle Unterstützung einen Betrag von 1.234,19 € gezahlt. In einem Fall handelte es sich um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach dem Vereinsgesetz, in den beiden anderen um ein Rechtshilfeersuchen der türkischen Justiz an die deutschen Behörden. Grundlage des Ersuchens ist die Verurteilung des Kurden S.E. im Jahre 2004 durch ein OLG wegen Unterstützung nach § 129 StGB. Wie bekannt, findet ein regelmäßiger Austausch der beiden Staaten in Strafsachen statt, mithin liegt der türkischen Justiz das Urteil gegen S.E. vor. Inhaltlich wird die Rechtshilfe mit genau diesem Strafurteil begründet, wogegen die Verteidigerin Beschwerde eingelegt hat. Sie befürchtet eine Missachtung des Menschenrechts auf Verbot der Doppelstrafverfolgung. Da die Staatsanwaltschaft auf einer Anhörung von S.E. vor dem zuständigen Amtsgericht bestanden hatte, hat seine Verteidigerin ihm Beistand geleistet.