AZADI infodienst nr. 99
märz 2011


 

verbotspraxis

 

Wer blockiert hier wen und wenn ja warum?
Petition von Azadî und Yek-kom seit Jahren ohne Antwort

Aus Anlass des 14. Jahrestages des Betätigungsverbots der PKK, haben Azadî und Yek-kom am 23. November 2007 eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht. Am Ende einer ausführlicheren Darstellung der Situation der Kurdinnen und Kurden in Deutschland und der Lage in der Türkei, wird die Beendigung der Kriminalisierung und mithin die Aufhebung des PKK-Verbots gefordert, um den „Weg des Dialoges und der politischen Auseinandersetzung beschreiten“ und so „einer Lösung der Probleme näher“ kommen zu können.
Und was geschah mit dieser Petition? Haben wir eine Antwort oder Stellungnahme erhalten?
Ja, und was für welche!
Unser „Dialog“ mit dem Petitionsausschuss (PA) bzw. unsere Nachfragen nach dem Stand und/oder dem Ergebnis unserer Eingabe chronologisch:

Schreiben PA vom 5.12.2007:

Eingang wird bestätigt und darauf hingewiesen, dass „die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann“.

Schreiben PA vom 28.01.2008:

„Der Vorgang wird nunmehr den als Berichterstattern eingesetzten Abgeordneten zugeleitet und dann im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe durch den Deutschen Bundestag werden Sie unterrichtet.
Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.“

Schreiben PA vom 15.10.2008:

„Der Vorgang befindet sich zurzeit bei den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten des Petitionsausschusses. Sobald der Vorgang zurückgereicht wird, wird er dem Petitionsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung werden Sie über die getroffene Entscheidung unterrichtet.“

Schreiben PA vom 16.06.2009:

„Ihre Eingabe befindet sich auch derzeit noch bei einem als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten.“

Schreiben PA vom 23.11.2009:

„Leider konnte Ihre Angelegenheit in der 16. Wahlperiode nicht mehr beraten werden. Sobald die Zusammensetzung des Petitionsausschusses des 17. Deutschen Bundestages bekannt ist, wird Ihr Petitionsverfahren fortgeführt. Das Ergebnis wird Ihnen unaufgefordert mitgeteilt.“

Schreiben vom 11.11.2010:

„Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Ihr Anliegen am 10. November 2010 vor dem Ausschuss beraten wurde. Auf Wunsch eines Berichterstatters sind ergänzende Ermittlungen erforderlich.
Sobald ein Ergebnis vorliegt, erhalten Sie weitere Mitteilung. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.“


Die Bitte um „Geduld“ erinnert auffällig an die nervtötenden Durchsagen der Deutschen Bundesbahn, die Bahnkunden mögen doch bitte „Verständnis“ für die Verspätung eines Zuges haben.
Es müssen schwerwiegende „ergänzende Ermittlungen“ des Berichterstatters sein, denn bis zur Herausgabe unseres März-Infos hat er oder sie noch nicht zu Ende ermittelt.

(Azadî)

 

Anquatschversuch in Heilbronn

Sait Öztürk, Korrespondent der prokurdischen Tageszeitung Yeni Özgür Politika (YÖP), wurde am 24. Februar auf der Hauptstraße in Heilbronn von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes aufgehalten, weil man „mit ihm reden“ wolle. Man wisse von seinem Aufenthalts- und Passproblem und könne seine Situation erleichtern und Probleme lösen, wenn er mit ihnen zusammenarbeiten würde, sollen die Geheimdienstler insistiert haben. Mit ihnen habe er nichts zu besprechen und sollten sie etwas Konkretes wollen, könnten sie dies schriftlich darlegen und in Anwesenheit eines Anwalts und Übersetzers besprechen, war Sait Öztürks lautstarke Reaktion auf das Ansinnen, woraufhin Passanten auf die Situation aufmerksam geworden sind. Die Schlapphüte verschwanden dann in einem Auto, in dem sich zwei weitere Personen befunden haben. Der Journalist hat nach diesem Vorfall eine Rechtsanwältin eingeschaltet.

(YÖP/Azadî, 28.2.2011)

 

Unser Nachklapp zu Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg:

Schon früh ein Altmeister gegen LINKE und Kurdistan-Solidarität

Auch wir haben einen Anlass, uns des Ex-Doktor-Ministers Karl-Theodor Lichtgestalt Freiherr von und zu Guttenberg zu erinnern, der es im August 2008 auf die Titelseite der 69. Ausgabe unseres infodienstes gebracht hatte. In jener Zeit war er zwar nur einfacher CSU-Abgeordneter, aber schon auf der richtigen Stufe seiner Karriereleiter, denn er hatte sich eines in diesem Land für jeden Konservativen höchst dankbaren Themas gewidmet, nämlich dem des antikommunistischen und antilinken Agitators. Hierbei hatte er sich die LINKSPARTEI, insbesondere deren Abgeordnete Ulla Jelpke, ihren Mitarbeiter Nikolaus Brauns und das Kurdistan-Solidaritätskomitee Berlin vorgenommen. Die Berliner Morgenpost veröffentlichte in ihrer Ausgabe vom 7.8.2008 ein Porträt des hoffungsvollen Sterns am politischen Himmel. Beeindruckt zeigte sich der Autor Thorsten Jungholdt von den zahlreichen „prall gefüllten Ordnern“, die „Anträge der Linken-Fraktionen aus dem Bundestag und dem Europaparlament, Artikel aus der der Partei nahestehenden Zeitung und ausländischen Publikationen“ zum Inhalt hatten. Er habe damit beabsichtigt, „die Kontakte der Linken zu ausländischen Terrorgruppen wie der PKK oder der FARC publik zu machen“. Auf die Frage, warum er sich „intensiv um die Beobachtung der Linken“ bemühe, meinte er, so „das völlig ungeklärte Verhältnis von Teilen dieser Partei zu politisch motivierter Gewalt und Terrorismus“ offenbar machen zu können. Behauptet hatte er in dem Gespräch mit der Morgenpost zudem, dass das Kurdistan-Solidaritätskomitee „als Unterstützerorganisation der von der Europäischen Union als Terrorgruppe eingeordneten PKK in zahlreichen Verfassungsschutzberichten erwähnt“ werde.
Das Komitee wehrte sich mit einem Brief an die Redaktion und forderte, „die Fehlinformationen umgehend zu berichtigen.“ Erstens sei die Solidaritätsgruppe in „keinem einzigen“ Verfassungsschutzbericht erwähnt und zweitens handele es sich bei ihr keineswegs um eine „Unterstützerorganisation der PKK“. Vielmehr sei sie im Herbst 2007 von einer „Vielzahl demokratischer und linker Organisationen und Einzelpersonen gegründet“ worden und setze sich „für das Selbstbestimmungsrecht der Kurdinnen und Kurden“ ein, wozu auch das „völkerrechtlich verbürgte Recht der Völker“ gehöre, „sich ihre eigenen Repräsentanten zu suchen.“ Man sei nicht bereit, „eine solche Diffamierung unserer demokratischen Informations- und Menschenrechtsaktivitäten hinzunehmen“ und behalte sich „rechtliche Schritte“ vor.
Ja, so war er schon damals, der gute Gutti. Mit der Wahrheit die Nase nicht vor.

(Azadî)

Erste Urteile im Stuttgarter Verfahren gegen kurdische Jugendliche

Am 17. März wurde in Stuttgart das erste Urteil im Prozess gegen die kurdischen Jugendlichen gesprochen. Die acht über 21-jährigen Angeklagten sind, nachdem alle Angaben zur Tat gemacht haben, sich bei ihren Opfern entschuldigt sowie 1 000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hatten, zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden, von der sie bereits 10 Monate Untersuchungshaft abgesessen haben. Aufgrund der Einlassungen ist der ursprüngliche Vorwurf von versuchtem Mord auf schwere Körperverletzung zusammen mit schwerem Landfriedensbruch herabgesenkt worden. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision gegen das Urteil angekündigt.
Noch nicht verurteilt sind weitere 9 angeklagte jugendliche Mitgefangene unter 21 Jahre.
Ein Tag vor Urteilsverkündung war der Kronzeuge Aydin Tekin geladen, der die Aussage verweigerte, nachdem er die Erwachsenen schwer belastet und angekündigt hatte, umfassende Aussagen zur PKK-Struktur in Deutschland zu machen.
Zwei der Jugendlichen haben ebenfalls Angaben zur Sache gemacht und ein Geständnis abgelegt. Weil sie zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, sind sie zwar auf freiem Fuß, es wird jedoch weiter gegen sie verhandelt.
Nach Auffassung von ProzessbeobachterInnen sollen die Aussagen der Erwachsenen auch im Prozess gegen die Jugendlichen eingeführt und gegen sie gewendet werden. Unklar ist, ob die Aussagen der Erwachsene zu weiteren Verfahren führen können.
Weitere Informationen unter: www.political-prisoners.net oder www.gefangenen.info
(Prozessbericht des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart v. 23.3.2011)
Der Rachefeldzug gegen Muzaffer Ayata
Stadt Stuttgart droht mit Verbot der politischen Betätigung
Mit Schreiben vom 23. März teilt das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart dem kurdischen Politiker Muzaffer Ayata mit,  dass beabsichtigt werde, ihm „die politische Betätigung in Zusammenhang mit politischen Organisationen, die die Interessen der PKK sowie deren Nachfolgeorganisation KONGRA-GEL vertreten und mit diesen Organisationen sympathisieren sowie deren Aktivitäten fördern zu untersagen.“ Die Behörde bezieht sich hierbei auf die Resolution des Sicherheitsrates der UN Nr. 1373/2001 vom 28.9.2001, wonach die BRD dazu „verpflichtet sei, Aktivitäten terroristischer Organisationen zu unterbinden“, die sich auch „ausdrücklich auf die Verhinderung von Rückzugsräumen für Terroristen bezieht, vollständig umzusetzen.“ Selbstredend fehlt auch nicht der Hinweis, dass die PKK auf der EU-Terrorliste geführt wird.
Hintergrund: Muzaffer Ayata wurde im März 2009 wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Am 7. Oktober 2009 ist er unter Auflagen aus der Haft entlassen worden: Er darf das Stadtgebiet von Stuttgart nicht verlassen und muss sich täglich bei der Polizei melden; ausländerrechtlich ist er seitdem lediglich geduldet. Die Behörde wirft ihm jetzt vor, dass er seit seiner Haftentlassung die „als terroristische Organisation bis heute verbotene PKK“ weiter unterstütze. Als „Beweis“ ihrer Beschuldigung, werden Feiern, Veranstaltungen und Versammlungen aufgelistet, an denen Herr Ayata teilgenommen haben soll. Allen Ernstes wird u.a. angeführt, dass er einem Artikel der Zeitung „Yeni Özgür Politika“ zufolge an einer Solidaritätsveranstaltung „für die Eröffnung eines kurdischen Kulturvereins in Straßburg“ teilgenommen habe, bei der er „insbesondere den seit 30 Jahren andauernden Krieg der Kurden herausgestellt“ (!) habe.
Bei einer anderen Veranstaltung habe er in seiner Rede das kurdische Volk „zur Einheit“ aufgerufen (!).
Weil er gegen die räumliche Beschränkung verstoßen habe und wegen der „hierbei begangenen Verstöße“, erfährt Muzaffer Ayata, seien gegen ihn  „Strafverfahren anhängig“.

(Azadî)

 

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