Nach dem Kurden-Überfall auf Konsulat: Akte geschlossen
BM/mei Berlin - Das Ermittlungsverfahren um die Todesschüsse im israelischen Generalkonsulat am 17. Februar 1999 ist eingestellt worden, obwohl die Staatsanwaltschaft Zweifel an der konkreten Notwehrsituation der beiden israelischen Sicherheitsbeamten hat.
Das teilte Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) gestern im Untersuchungsausschuss
zur Aufklärung des PKK-Überfalls auf das Konsulat mit. Da die
Israelis nicht als Beschuldigte vernommen werden könnten, liege ein
Verfahrenshindernis vor. Körting betonte allerdings, mit der Feststellung
der Zweifel sei keine abschließende rechtliche Bewertung des Verhaltens
der Sicherheitskräfte verbunden. Bei Fortgang des Verfahrens wäre
Notwehr als Rechtfertigungsgrund nicht auszuschließen gewesen.