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Es ist nebensächlich geworden, was damals noch so dramatisch und
wichtig zu sein schien: Ob und wann der Berliner Innensenator oder der
Bundesinnenminister oder der Verfassungsschutz oder der Polizeipräsident
über die Gefährdung des israelischen Generalkonsulats im Februar
informiert worden sind. Wichtig ist nur noch zweierlei. Alle Beteiligten
hielten, erstens, das Konsulat für uneinnehmbar. Aus ungeklärten
Gründen haben sie sich schlicht geirrt. Die verletzten oder getöteten
kurdischen Eindringlinge sind, zweitens, auf der Treppe vor dem Haus beschossen
worden, als dafür nicht der geringste Anlass bestand. Die Kugeln trafen
sie in den Rücken. Der diplomatische Status der israelischen Schützen
und die bedingungslose Deckung durch ihren Staat verhindern eine Aufklärung
und Strafverfolgung. Und die Bundesregierung scheut sich überdies,
die Schießerei der Diplomaten angemessen zu rügen. Insofern
wurde im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses gestern Klartext
geredet. Die Salve auf der Treppe war ein vermutlich rechtswidriger, tödlicher
Staatsakt. Deutsche Polizisten hätten in einem solchen Fall mit einer
Totschlagsanklage rechnen müssen, denn auch Gewalttäter sind
kein Freiwild. Es waren, wenn die Erkenntnisse der Staatsanwälte zutreffen,
Schüsse auf Wehrlose. Von Notwehr kann keine Rede sein. Da aber stößt
jedes Verständnis an seine Grenze.