Freispruch im Kurdenverfahren
Nach 12 Verhandlungstagen hat gestern die 38. Große Strafkammer
am Berliner Landgericht den Angeklagten Süleyman A. vom Vorwurf des
schweren Landfriedensbruchs am israelischen Generalkonsulat freigesprochen.
Zugleich wurde der Haftbefehl aufgehoben und A. Haftentschädigung
zugesprochen. Süleyman A. war bei der Erstürmung des israelischen
Generalkonsulats durch Kurden Anfang des Jahres festgenommen worden. Nach
Schüssen israelischer Sicherheitskräfte waren damals vier Kurden
tödlich verletzt worden. Nach Angaben der Rechtsanwältin Petra
Haderstorfer erfolgte der Freispruch deshalb, weil die "polizeilichen Belastungszeugen
nachweislich in mehreren Punkten die Unwahrheit gesagt haben beziehungsweise
sich widersprüchlich äußerten". So konnte die Verteidigung
an Hand eines Videos nachweisen, dass A. gar nicht durch die Belastungszeugen
festgenommen worden war, obwohl diese das immer behauptet hatten. Haderstorfer
kritisierte in diesem Zusammenhang die Staatsanwaltschaft, der dieses Beweisstück
vorlag. Hätte die Staatsanwaltschaft das Video geprüft, "wäre
es wahrscheinlich nicht zu der Anklageerhebung gekommen", so die Anwältin.
Haderstorfer will nun ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten
wegen uneidlicher Falschaussage einleiten. taz