Bewusstseinsstörung während Konsulatssturm
Ein Kurde hatte mit einer Eisenstange um sich geschlagen - bestraft
wird er dennoch nicht
Der Schlag mit einer Eisenstange auf den Unterarm eines Polizisten bei Ausschreitungen in der Nähe des israelischen Generalkonsulats wird nicht bestraft. Ein 34-jähriger Kurde wurde wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung am Freitag freigesprochen und nach fast neun Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen.
Laut Urteil der 22. Großen Strafkammer hatte der Angeklagte am 17. Februar bei einer Demonstration wegen der Verschleppung des Kurden-Führers Abdullah Öcalan die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Widerstands gegen Polizisten und des schweren Landfriedensbruchs erfüllt. Der Gutachter bescheinigte dem an einer Geisteskrankheit leidenden Kurden jedoch, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war. Er sei ein friedlicher, krankhaft ängstlicher Mensch, der in Panik geraten sei. Der Polizist hatte ausgesagt, er sei vor der Erstürmung des israelischen Generalkonsulats wenige hundert Meter entfernt auf dem Rathenauplatz in Wilmersdorf von einer 1,5 Meter langen Eisenstange an Arm und Brust getroffen worden. Durch den Schlag auf seine schusssichere Weste sei er zu Boden gegangen. Danach habe er den Angreifer überwältigen können. Der Polizist trug ein Hämatom davon. Ein Fotoapparat in seiner rechten Brusttasche wurde zertrümmert.
Der erste Prozessanlauf Mitte Juni platzte am zweiten Verhandlungstag. Polizisten standen wegen Urlaubs damals nicht als Zeugen zur Verfügung. Der jetzige Prozess dauerte fast vier Monate.
An den Ausschreitungen rund um das Generalkonsulat sollen sich etwa
100 bis 120 Kurden beteiligt haben. Bei der Erstürmung waren vier
Kurden von israelischen Sicherheitsleuten erschossen worden. Die Innenverwaltung
hat inzwischen 15 Ausweisungsverfügungen gegen Beteiligte erlassen.
Rechtskräftig ist noch keine.