Angeklagter Kurde ist geisteskrank
Freispruch in Prozess um Ausschreitung vor Konsulat
Sabine Deckwerth
Zum zweiten Mal ist am Freitag ein Kurde im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen vor dem israelischen Generalkonsulat freigesprochen worden. Die 22. Große Strafkammer hielt den 34-jährigen Mehmet K. wegen einer Geisteskrankheit für schuldunfähig.
Der Prozess dauerte vier Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte Mehmet K. schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und schweren Widerstand gegen Beamte zur Last gelegt. Er befand sich bei den Ausschreitungen in einer Ansammlung von 40 bis 50 mit verschiedenen Werkzeugen ausgerüsteten Demonstranten auf dem Rathenauplatz nahe des israelischen Generalkonsulats. Von Polizisten umzingelt, ergriff er eine eiserne Baugerüststange und schlug damit zweimal auf einen Beamten ein. Der Polizist konnte die Schläge teilweise abwehren. Dennoch wurde er am Unterarm und im Brustbereich verletzt.
Die Vorwürfe der Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruchs seien zweifelsfrei erwiesen, hieß es im Urteil. Aus Sicht des Gerichts handelte der Kurde nicht aus Notwehr. "Seine Eisenstange war ein wahres Mordwerkzeug", sagte der Vorsitzende Richter Peter Faust. Mehmet K. habe sich einer "Zusammenrottung gewaltbereiter Krimineller" angeschlossen, die auf Ordnungshüter losgegangen seien. Wegen seiner Krankheit habe er das Unrecht seines Vorgehens aber nicht erkennen können. Ein Gutachter hatte ihm zuvor eine "tief greifende Bewusstseinsstörung" attestiert. Mehmet K. saß neun Monate in Untersuchungshaft und ist jetzt frei.
Am 22. Oktober war ein 23-jähriger Kurde freigesprochen worden,
weil sich zwei Polizeibeamte als Zeugen in Widersprüche verstrickt
hatten. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen sie ein Ermittlungsverfahren
wegen uneidlicher Falschaussage ein. In anderen Prozessen hat das Landgericht
bisher Bewährungsstrafen ausgesprochen. (sd.)