Schuldunfähig: Kurde freigesprochen
Der lebensbedrohliche Angriff auf einen Polizisten während der
Kurdenkrawalle vom Februar bleibt straflos. Das Landgericht sprach gestern
einen 34-jährigen Kurden vom Vorwurf frei, beim Sturm auf das israelische
Generalkonsualt einen Polizisten mit einer Eisenstange verletzt zu haben.
Er könne wegen seiner Geisteskrankheit nicht bestraft werden, hieß
es in der Urteilsbegründung. Ein Psychiater hatte dem Kurden Schuldunfähigkeit
wegen Schizophrenie bescheinigt. Die Vorwürfe des schweren Landfriedensbruchs,
der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstandes bei der
Festnahme hätten sich in vollem Umfang bestätigt, sagte der Vorsitzende
Richter Peter Faust. Notwehr habe nicht vorgelegen. dpa