Paranoia durch Folter - Kurde freigesprochen
Ein 27-jähriger Kurde ist gestern wegen Schuldunfähigkeit
vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung
während der Kurdenkrawalle vom Februar vor dem griechischen und dem
israelischen Generalkonsulat freigesprochen worden. Der an einer Psychose
leidende Angeklagte kann für seine Attacken auf zwei Polizisten mit
Hammer und Eisenstange strafrechtlich nicht belangt werden. Als Folge seiner
Folterungen in der Türkei habe der Mann die Polizisten als türkische
Soldaten wahrgenommen, hieß es im Urteil. Das Landgericht verfügte
seine Einweisung zur Bewährung in eine Nervenklinik. Der psychisch
gestörte Mann bleibt in Freiheit, so lange er keine neuen Straftaten
begeht und seine Behandlung freiwillig fortsetzt. dpa