Erneut Freisprüche nach Kurden-Angriff in Berlin
Nachweis aktiver Beteiligung misslang
Berlin (AP)
Auch der vierte Prozess wegen des Angriffs von Kurden auf das israelische Generalkonsulat im Februar in Berlin ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Das Berliner Landgericht sprach am Mittwoch drei Angeklagte vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der Bildung bewaffneter Gruppen frei. Den drei Männern zwischen 23 und 27 Jahren konnte keine aktive Beteiligung bei der Erstürmung des Generalkonsulats nachgewiesen werden.
In der Begründung hieß es, eine mögliche Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK reiche für eine Verurteilung nicht aus. Die drei Angeklagten waren bei den Krawallen am 17. Februar auf der Aussentreppe der israelischen Vertretung durch Schüsse verletzt worden. Vier Kurden waren durch die Kugeln der Sicherheitskräfte ums Leben gekommen.
Das Gericht betonte, das Urteil gebe den Kurden keinen Anlass für
Triumphe. Die Angeklagten seien «moralisch mitschuldig am Tod ihrer
Landsleute». Sie hätten daran mitwirken müssen, dass die
Proteste mit friedlichen Mitteln erfolgten. Außerdem hätten
die Angeklagte wegen Hausfriedensbruchs verurteilt werden können.
Dafür sei jedoch ein Strafantrag der israelischen Vertretung notwendig,
der aber nicht vorlag.