Ohne Plan und ohne Waffen
Prozess um Kurden-Krawalle endete mit drei Freisprüchen
Katja Füchsel
Es waren die Schusswunden, die die Angeklagten nach Ansicht der Staatsanwältin überführten. Denn die Verletzungen seien ein Beweis dafür, dass die drei kurdischen Männer zum engeren Kreise derer gehört hätten, die von der Treppe her versuchten, in das israelische Generalkonsulat einzudringen. Also zu jener bewaffneten Gruppe, die sich am 17. Februar des schweren Landesfriedensbruchs und des schweren Hausfriedensbruch schuldig gemacht hatte. "Jeder, der an diesen Handlungen teilnimmt, wird bestraft", sagte Staatsanwältin Susanne Krauth in ihrem Plädoyer.
Das Berliner Landgericht folgte der Anklage nicht. Es sprach die drei 27-jährigen Männer am Mittwoch frei, da ihnen diese Delikte nicht nachzuweisen seien. Nach Aussage eines Einsatzleiters der Polizei standen die drei Angeklagten lediglich planlos und ohne erkennbare Waffen herum. Es gebe keinen Beweis dafür, dass sie sich an den Gewalttaten beteiligten. Auch eine Zugehörigkei zur PKK war ihnen nicht nachzuweisen.
Es ist das erste Urteil zu Kurden, die direkt im oder am israelischen Generalkonsulat waren. Die drei Angeklagten hatten zu den 50 bis 60 Kurden gehört, die im Februar auf das Konsulat im Grunewald zu marschierten, um es zu stürmen. Die meisten Demonstranten waren mit Ästen, Erdnägeln und Eisenstangen bewaffnet. Als die ersten Schüsse fielen, stand eine Gruppe auf der Treppe des Hauses und versuchte, sich Zugang zu verschaffen. Einigen - darunter einer der Angeklagten - war es bereits gelungen, in das Gebäude einzudringen. Zülküf U. erlitt einen Durchschuss des rechten Oberschenkels, Ahmet E. wurde am linken Oberschenkel getroffen, Izzet A. kam mit einem Bauchdurchschuss und Kniesteckschuss ins Krankenhaus.
Am 17. Februar dieses Jahres hatten mehrere hundert Kurden vor dem Generalkonsulat
gegen die Festnahme des PKK-Führers Abdullah Öcalan demonstriert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen insgesamt 48
Kurden. Ein Dutzend Angeklagte erhielt bereits meist Bewährungsstrafe.
Bei dem Sturm auf das Konsulat starben vier Kurden durch Schüsse der
israelischen Sicherheitsleute. Die Schützen können nicht belangt
werden; sie genießen politische Immunität und sind nach Israel
zurückgekehrt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen
inzwischen eingestellt, weil sie aussichtslos erschienen.