Öcalan-Proteste: Berliner Landgericht spricht drei Kurden frei
fi BERLIN, 24. November. Mit Freisprüchen für die Angeklagten ist eines der großen Strafverfahren im Nachgang zu den teils gewalttätigen Protesten von Kurden im vergangenen Winter zu Ende gegangen. Die 38. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts fand keine ausreichenden Beweise dafür, dass sich die Kurden Izzet A., Adil D. und Zülküf U. des schweren Landfriedensbruchs und der "Bildung einer bewaffneten Gruppe" schuldig gemacht hätten (Az: 538-15/99).
Die Anklage hatte die Männer als führende Aktivisten der damaligen
Ereignisse dargestellt. Widersprüchliche Aussagen von Polizisten verhinderten
indes die klare Rekonstruktion ihrer angeblichen Taten. Der Vorsitzende
Richter ermahnte die Kurden am Mittwoch, nicht zu triumphieren. Sie seien
für die schlimmen Folgen der Ausschreitungen "moralisch" mitverantwortlich.
Die drei Männer waren im Februar während der Proteste gegen die
Verschleppung des PKK-Führers Abdullah Öcalan verhaftet worden.
Sie wurden selbst verletzt, als Wachleute des israelischen Generalkonsulats
das Feuer eröffneten und vier Menschen töteten.