Landgericht: Drei weitere Kurden in Berlin freigesprochen
rtr/dpa BERLIN/STUTTGART. Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch drei Kurden freigesprochen, die bei dem Sturm auf das israelische Generalkonsulat in Berlin im Februar durch Schüsse verletzt worden waren. Entgegen der Darstellung der Anklage sei den 23 bis 27 Jahre alten Männern kein Landfriedensbruch nachzuweisen, hieß es im Urteil. Im Prozess hätten weder Videoaufnahmen der Polizei noch Aussagen von Beamten Klarheit darüber gebracht, ob die Angeklagten tatsächlich an Gewalttätigkeiten beteiligt gewesen seien.
Die drei Männer befanden sich am 17. Februar im Eingangsbereich der Mission, als israelische Wachleute das Feuer eröffneten. Vier Kurden wurden dabei tödlich getroffen, zahlreiche weitere verletzt.
Damit ist zum vierten Mal ein Berliner Prozess um die Ausschreitungen von Kurden nach der Festnahme von PKK-Chef Abdullah Öcalan mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Die Kurden hatten die israelische Vertretung gestürmt, weil es Spekulationen gegeben hatte, der israelische Geheimdienst habe bei der Verschleppung Öcalans aus Nairobi dem türkischen Geheimdienst geholfen.
Im jetzigen Urteil verwiesen die Richter darauf, dass für die Angeklagten keinen Anlass zum Triumph bestehe. Durch ihre Beteiligung an dem Protest seien sie für den Tod ihrer Landsleute "im moralischen Sinne" mit verantwortlich. Eine Entschädigung für ihre knapp sechsmonatige Untersuchungshaft wurde den drei Männern verweigert. Durch ihr "passives Dabeisein" auf dem Gelände der diplomatischen Vertretung hätten sie die Strafverfolgung vorsetzlich herbeigeführt, erklärten die Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von zweieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung Freisprüche.
Durchsuchungen bei PKK-Anhängern
Unterdessen wurden in einer bundesweiten Aktion am Mittwoch 89 Wohnungen
von mutmaßlichen Anhängern der verbotenen Kurdenpartei PKK durchsucht
worden. Rund 400 Polizeibeamte waren in Baden-Württemberg, Bayern,
Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen im Einsatz, wie
das Landeskriminalamt in Stuttgart mitteilte. 83 Männern und Frauen
wird zur Last gelegt, trotz des Verbots der PKK und ihrer Teilorganisation
Nationale Befreiungsfront Kurdistan (ERNK) weiter für diese Gruppierungen
gearbeitet zu haben. Das Bundesinnenministerium hatte die PKK und die ERNK
im Jahr 1993 verboten.