Am 17. Februar letzten Jahres wurden 4 KurdInnen beim israelischen
Generalkonsulat erschossen und 15 weitere zum Teil schwer verletzt.
Sie fielen der Schießwut von zwei Sicherheitskräften
des Israelischen Kon-sulats zum Opfer, die die Besetzung des Israelischen
General Konsulats durch KurdInnen als Reaktion auf die Verschleppung Abdullah
Öcalans in die Türkei, verhindern wollten.Während die Ermittlungen
gegen die Todesschützen schnell im Sande verliefen, laufen nun reihenweise
Verfah-ren gegen die betroffenen KurdInnen. Bisher gab es hierbei 7 Verurteilungen
zu Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden und 5 Frei-sprüche.
Gegen weit aus mehr als ein Dutzend KurdInnen stehen noch Verfahren bevor.
Der erste Freispruch kam unter spektakulären Voraussetzungen zustande,
weshalb wir ein Interview mit der Rechtsanwältin Silke Studzinsky
führten, die zusammen mit ihrer Kollegin Petra Haderstorfer, den Angeklagten
verteidigte.
Wie ist es aus Deiner Sicht zu diesem Freispruch gekommen? Kannst Du uns kurz den Prozeßverlauf aus Deiner Sicht schildern ?
Es gab in diesem Verfahren den Vorwurf gegen den kurdischen Mann, daß
er mit einer Holzstange gegen min-destens zwei Polizeibeamten eingeschlagen
hat. Das Ganze soll sich vor dem Konsulat abgespielt haben, als der 3.
Zug der 23.Einsatzhundertschaft gerade eingetroffen war und sich einem
Angriff von Kurden ausgesetzt sah. Das war noch weit vor den Schüssen.
Wir haben dann in der Hauptverhandlung die beiden Belastungszeugen
gehört, also eine Polizeibeamtin und einen Polizeibeamten, die soweit
sie auch bereits zeugenschaftlich vernommen waren aussagten, genau diesen
kurdischen Mann als Straftäter wiedererkannt und dann festgenommen
zu haben. Insbesondere die Zeugin be-kundete ganz detailliert, wir haben
natürlich sehr genau danach gefragt, daß sie den Mann alleine
aus dem Kon-sulat kommend gesehen habe, ihm Handfesseln angelegt hatte,
ihn dann zum Sammelplatz gebracht hat, diese Festnahme habe sich mitten
auf der Straße abgespielt und ihn dann mit ihrem Kollegen, dem anderen
Zeugen, zum Sammelplatz transportiert und später zum Bearbeiterfahrzeug
gebracht habe. Beim Wiedererkennen bezog sie sich vor allen Dingen auf
die Kleidung des Beschuldigten und bekundete ebenso wie der Zeuge M, daß
die rote Jacke mit einer Aufschrift hinten drauf, die der Mann trug, ihr
ganz genau im Gedächtnis geblieben ist und sie ihn eben daran wiedererkannt
habe und danach sah eigentlich die Hauptverhandlung so gut wie beendet
aus.
Es gibt zu diesem Komplex Polizeivideos und nach langem Ansehen der
Polizeivideos hat dann die Verteidigung herausgefunden, daß dieser
Angeklagte festgenommen worden ist und zwar um 13.56 Uhr eindeutig am Gesicht
und der Roten Jacke zu erkennen, von Einsatzkräften der 12.Einsatzhundertschaft
und zwar dem 2. Zug, das war dann an den Helmkennungen zu erkennen
und die Zeugen, die vorher bekundet hatten, ihn festgenommen zu haben waren
vom 3. Zug der 23.Einsatzhundertschaft und hatten folglich die Kennung
23/3.
So war also im Ergebnis klar, wir hatten das Gericht mit den Videoprints
konfrontiert, daß der 2. Zug der 12.Einsatzhundertschaft die festnehmenden
Beamten waren und eben nicht der 3. Zug der 23.
Auf dem anderen Video der Polizei war erkennbar, daß um 13.52
Uhr und 21 Sekunden der Angeklagte vom Gelände des Konsulats kam,
mit einem anderen einen Verletzten raus transportierte und dann bis 13.52
Uhr und 39 Sekunden aus dem Bild verschwand und Richtung Sammelplatz ging.
Daraufhin wurden der Zeuge und die Zeugin mit diesen Videoprints konfrontiert,
die Zeugin saß zufällig an diesem Tag als Zuschauerin im Gericht,
wurde also gleich vorzitiert, war hilflos, sagte gar nichts, dann sprang
ihr die Staatsanwaltschaft zur Seite mit der Variante, es müsse dann
also zwei Festnahmen gegeben haben, weil sie weiter dabei blieb „wir haben
ihn ganz sicher 100 %ig festgenommen“. Wie es nun kommt, daß um 13.56
Uhr eine Festnahme durch den 2. Zug der 12. erfolgt ist, daß könnte
sie jetzt nicht sagen, kurzum, sie hat sich immer mehr festgelegt und bestand
darauf, daß mit Sicherheit 100 %ig sie die Festnahme so wie geschildert
getätigt hat.
Es war also so, daß die Zeugin so in die Ecke gedrängt wurde,
daß sie dachte, so ist meine Vermutung dabei natürlich, daß
ein Abweichen von der bisher so sicher gemachten Aussage eher schädlich
sei und ihre Aussage schwächen würde und nur ein weiteres Festlegen
noch diese Aussage tragfähig machte.
Wir hatten jetzt also eine Zeit von knapp 4 Minuten, wobei bei dem
Video mit der Festnahme die gegen 13:56 Uhr erfolgte keine Sekunden eingeblendet
waren.
Es war also klar, daß nach dieser Situation 13:52 Uhr 39 Sekunden
bis um 13: 56 Uhr eine gedachte Festnahme, mit dieser Variante stand der
Staatsanwaltschaft der Zeugin beiseite und konstruierte mal er sei festgenommen
worden, wenn diese Festnahme von der Zeugin stimmt, die sie angibt und
da sie sich ja völlig sicher ist, die muß aber nach 13:52 Uhr
39 Sekunden erfolgt sein, weil da war er ja noch nicht festgenommen, kam
auch mit einer Person vom Gelände, diesen Moment kann sie also nicht
gesehen haben, weil sie ja bekundete, er kam alleine vom Gelände,
d.h. danach gelegen haben.
Jetzt ging es darum, was kann sich in diesen 4 Minuten abgespielt haben,
wo ist der Angeklagte überhaupt hingegangen und das war mühsame
Kleinarbeit, das zu rekonstruieren, um eigentlich keine Zeit mehr übrig
zu haben, daß Frau S. und Herr M, also die zwei Zeugen auch noch
in der Zeit nach 13:52 Uhr 39 Sekunden mit einer weiteren Festnahme beschäftigt
waren, nämlich bis 13:53 Uhr 37 Sekunden, im Bild zu sehen nämlich
eine andere Person festgenommen hatten, bzw. an der Festnahme mit beteiligt
waren, nicht nur alleine, aber noch mit anderen ihrer Einheit, also da
auch die Festnahme nicht erfolgt sein kann, konnten wir diese Zeit von
zunächst 4 Minuten immer mehr einschränken, gleichzeitig noch
nachweisen, daß der Angeklagte den Verletzten zum Sammelplatz gebracht
hatte und durch andere Zeugen von der 12.Einsatzhundertschaft, die alle
diesen Sammelplatz bewachten und sicher kundtaten, daß an diesem
Sammelplatz niemand mehr weggekommen ist und wer weggehen wollte, das war
so eine Art Kessel muß man sich vorstellen, Verletzte und Unverletzte
wurde an diesem Sammelplatz gesammelt und die Verletzten wurden versorgt,
von Rettung und von Kurden und so weiter und alle saßen da und die
12. hatte den Auftrag, diesen Sammelplatz zu bewachen, das haben sie auch
getan und sie haben dort auch niemanden weggelassen und wer weggehen wollte,
wurde festgenommen. Das muß also genau so eine Situation gewesen
sein, wo der Angeklagte diesen Platz verlassen wollte und dann eben um
13:56 Uhr festgenommen worden ist. Alle anderen saßen ohne Handfesseln
da, es gab auch keine Notwendigkeit, weil die Situation war nicht so, daß
Festnahmen erfolgen sollten, also Festnahmen in dem Sinne – jetzt zu dem
Zeit-punkt, wo die Versorgung der Verletzen noch nicht abgeschlossen ist,
irgend jemanden in Handschellen zu le-gen, es sei denn, jemand verläßt
diesem Platz. Die 12. war sich dann auch sicher, daß niemand von
dem Platz weggekommen ist, so daß wir also weiter konstruieren konnten,
als der um 13:52 Uhr 39 Sekunden aus dem Bild rausgeht, ist er mit dem
Verletzten, den wir auch noch ausfindig gemacht haben, das hat die Staatsanwaltschaft
natürlich nicht ermittelt, das war für uns mühsame Kleinarbeit,
weil er nicht so gut zu erkennen war und ich nicht jeden Kurden hier kenne
und weiß wer das nun gewesen sein soll, also dann wußten, daß
er bis zum Sammelplatz gekommen ist, dort also nicht mehr weggekommen ist,
also danach auch nicht mehr von Frau S und Herrn M alleine vom Konsulat
kommend gesehen werden konnte.
Dann hätte er wieder zurückgehen müssen, so war die
gedacht Konstruktion, wieder zum Konsulat, aufs Konsulatsgelände und
alleine zurückkommen müssen, gesehen werden müssen von den
Zeugen, dann festgenommen, dann zum Sammelplatz von denen gebracht werden
müssen, vor den dann mit Handschellen daliegen müssen, dann hätte
ihm jemand, so war die Konstruktion oder die Variante der Staatsanwaltschaft,
die Handschellen abnehmen müssen, damit er, das sieht man auf dem
Video, von der 12. welche angelegt kriegt und das um 13:56 Uhr, also einem
unheimlich kurzem Zeitraum, wobei die Zeugen videonachweislich bis um 13:53:39
Uhr beschäftigt waren.
So daß also auch das Gericht dem nicht mehr folgen konnte und
folglich sagte, da sich aber beide Zeugen auf-einander bezogen und Frau
S. einfach sich dreister, sicherer auf 100% immer wieder festlegte, daß
sich das Gericht sich das nicht vorstellen konnte mit einer gedachten zweiten
Festnahme, die vorher erfolgt ist und einer Befreiung. Also Frau S. sagte
dann auch noch mit Hilfe der Staatsanwaltschaftlichen Variante, naja ,
warum er dann die Handschellen dann gelöst bekommen sollte, also als
eigentlich gefährlicher kurdischer Straftäter er galt und immer
noch eine angespannte Situation war, es waren Schüsse gefallen, Todesangst
auch unter den Polizei-beamten herrschte und niemand genau wußte,
wer eigentlich alles geschossen hat, in so einer Situation sehr unwahrscheinlich
ist, einer der schon von irgenwelchen Polizeibeamten da liegt und Handschellen
anhat und von denen auch nicht weiter bewacht wird und irgend ein anderer
Polizist ankommt und den einfach befreit. Also diese Variante schien auch
dem Gericht so absurd, also die Begründung, daß sich jemand
anderes dann einmischt, wenn einer Handschellen anhat, ihm welche abzunehmen
und das in einer Situation, die eine volle Ausnahmesituation auch für
die Polizei gewesen ist, so daß das Gericht dem Punkt nicht gefolgt
ist.
Es gab dann noch einen weiteren Punkt, der sich auf die Anfangssituation
bezog und zwar hatte Frau S., die gemeinsam mit 4 männlichen Kollegen
kam, sie war die Fahrerin, berichtet, ihre Truppe sei ausgestiegen, habe
sich zum Konsulatszaun begeben, sei direkt von Kurden angegriffen worden,
es gab also keine Ruhesituation, habe sich dann gegen diese Angeifer gewehrt,
sie sei noch höchstens eine Minute auf dem Fahrzeug verblieben, habe
dann ihrem Einsatzhundertschaftsführer, dem Zeugen W., der ohne Helm
draussen war, einen Helm von ihrem Wagen gebracht und sei dann direkt zu
der Auseinandersetzung und ebenfalls in diese verwickelt worden und dann
eben von diesem Angeklagten und noch anderen auch geschlagen worden. Zu
diesem zeitlichen Ab-lauf, ich hatte auch immer schon mal Zweifel, ob es
diese Auseinandersetzung überhaupt jemals gegeben hat, stellte sich
heraus, daß diese Auseinandersetzung sich weit vor den Schüssen
abgespielt haben muß. Das heißt also auch, so wie die Zeugin
bekundete, die Helmübergabe an den Zeugen W., ihren Hundertschaftsführer.
Jetzt sagt aber der Zeuge W., dem das Gericht auch folgte in diesem
Verfahren, daß er Funksprüche gehört habe. Er sei erst
beim Bundesumweltamt gewesen, schildert also den Ablauf, hat Funksprüche
von dem Gruppenführer dieses 3. Zuges gehört und zwar den ersten
Funkspruch „wir sind jetzt auf dem Gelände“ bewußt gehört,
daß hat der 3. Zug der 23. Gemacht, nachdem diese anklagerelevante
Auseinandersetzung gewesen ist, sind sie auf das Gelände und dann
einen weiteren Funkspruch danach gehört, „jetzt fallen Schüsse“.
Da war der Zeuge W. aber immer noch beim Bundesumweltamt auf der gegenüberliegenden
Straßenseite.
Erst nach diesem Funkspruch „es fallen Schüsse“ hat er seinen
Helm bekommen. So, wann genau, das wußte er nicht mehr, aber zumindest
d.h. nach den ersten Schüssen. D.h. Frau S. hat ihm den Helm sonstwann
gegeben, war aber überhaupt nicht zu der anklagerelevanten Auseinandersetzung,
die weit vor den Schüssen lag, da sie in ihrem Ablauf ja den Helm
erst übergeben hat und dann sofort in die Auseinandersetzung geriet,
das also überhaupt nicht zusammenpasst, wenn aber Frau S. nicht bei
der anklagerelevanten Auseinandersetzung dabei war, zu diesem Zeitpunkt
war auch der Zeuge M. nicht da, weil er hat zumindest neben Frau S. gestanden
und die aber nicht da war und es sich also im Kreis dreht und von daher
klar war, die Version dieser zeugen denen Folgt das Gericht nicht. Und
zumindest der Zeuge W. war sehr überzeugend, da er auch sehr gut einordnen
konnte, in welcher zeitlichen Reihenfolge, zumindestens sich erinnern konnte,
wann er keinen Helm hatte und den Ablauf so schilderte und das mit diesen
Funksprüchen in Verbindung zu bringen war einfach ein sehr fester
Punkt, dem das Gericht dann auch gefolgt ist und es sehr nachvollziehbar
geschildert worden war.
So, aus beiden Punkten ergab sich also, wobei wir sehr lange erstmal
nur über den angeblichen Handschellenmangel oder andere vorstellbare
Dinge da, warum sich dieses Wiedererkennen so nicht ereignet haben kann
oder die Festnahme, ergab sich das andere noch als zusätzliche aber
auch recht schwerwiegender Widerspruch, so daß das Gericht dann,
nachdem wir diesen Zeugen W. gehört hatten, freisprach und zwar weil
sie eine Verurteilung auf Aussage der Zeugin S. und des Zeugen M. nicht
stützen konnte, denn das Wiedererkennen dieses Straftäters war
so weit in Frage gestellt, es blieb vielleicht eine gute Minute, die wir
noch nicht videomäßig nachweisen konnten, wo die Zeugin S. und
der Zeuge M. sich aufgehalten haben, aber nicht mehr denkvorstellbar für
das Gericht, daß in diesen anderthalb Minuten dieser Angeklagte wieder
rausgekommen ist und dann festgenommen, transportiert zum Sammelplatz,
der zwar nicht irre weit weg war, aber immerhin und dann eben Handschellen
gelöst und gleich wieder festgenommen worden ist, das war also in
dieser Zeit auch für das Gericht nicht mehr denkvorstellbar und damit
war klar, den zeugen kann man nicht folgen und somit war der Angeklagte
freizusprechen.
Er ist auch für die Untersuchungshaft, die über 8 Monate
dauerte, entschädigt worden, bzw. es ist noch nicht fertig aber zumindest
schonmal festgestellt, daß er zu entschädigen ist.
Eine Falschaussage eines Polizisten, das klingt sehr spektakulär, viele Linke jedoch sagen, daß PolizistInnen oft genug vor Gericht falsch aussagen und daß es durch gute vorherige Absprachen nur nicht zu beweisen ist. Was meinst Du dazu, handelt sich es hierbei um einen Einzelfall oder passiert so etwas wirklich häufiger ?
Falschaussagen vor Gericht, also von Polizeibeamten, ob die häufiger
passieren, als andere Falschaussagen, kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen,
aber was schon klar ist, daß Polizeibeamten und –Beamtinnen sich
besonders auf Aussagen vorbereiten, d.h. auch ihre Vernehmungen sehr häufig
durchlesen, dazu sind sie auch befugt, um dann auch sicher zu sein, im
wesentlichen dann genau das, was sie durchgelesen haben im Prozeß
zu wiederholen. Ganz interessant wird das wie dann wirkliche Erinnerungen
sind, wenn man auf Polizeibeamten und –Be-amtinnen trifft, die nicht vorbereitet
sind und tatsächlich aus ihrer Erinnerung erzählen, die nämlich
so, wie andere normale Menschen auch nach mehreren Monaten einfach zum
Sachverhalt nichts vernünftiges mehr beitragen können, weil sie
es vergessen haben, was auch ganz normal ist.
Der Nachweis von objektiv falschen Aussagen passiert eigentlich in
den Verfahren, die aus Demonstrationen oder ähnlichen Auseinandersetzungen
kommen, meiner Auffassung nach recht häufig, nur weil die Polizei
unter einem Druck steht, Festnahmen zu machen und dann eigentlich einen
einfachen Sachverhalt – „sah ich, wie er den rechten Arm hob, eine Ausholbewegung
machte und ein kleiner Pflasterstein seine Hand verließ, ob der Pflasterstein
getroffen hat, konnte ich nicht erkennen, die Beleuchtungsverhälltnisse
waren gut, die Laternen waren an, an weitere Sachen kann ich mich leider
nicht mehr erinnern, in der Menschenmenge waren bestimmt mindestens 50
Leute und es flogen auch noch andere Gegenstände aus dieser Gruppe“
– so ist ungefähr die Standartaussage und wenn die Zeugen sich dann
an weitere Sachen nicht erinnern, erfolgt sicherlich auf Grund einer solchen
Aussage bereits eine Verurteilung, wenn man nichts anderes nachweisen kann.
Da die Polizei in diesen Situationen, also ich sag mal Auseinandersetzungen
auf der Straße ganz allgemein unter dem Druck steht auch Festnahmen
zu tätigen, aber sich eigentlich in einer chaotischen Situation befindet,
gehe ich davon aus, daß viele dieser Festnahmen eben dieser allgemeiner
Sachverhalt wie ich ihn eben geschildert habe zugeordnet wird, denn es
muß jemand präsentiert werden, nach solchen Auseinandersetzungen,
Straftäter müssen vorgezeigt werden, der Öffentlichkeit,
wobei dort sicherlich recht viele eben festgenommen wurden, obwohl sie
nichts gemacht haben, sondern weil sie im Grunde zur falschen Zeit am falschen
Ort waren.
Ein Nachweis, daß es sich dann um eine Falschaussage handelt,
ist in den seltensten Fällen zu führen, es gibt manchmal das
Glück und so wie auch hier in diesem Verfahren, daß es Video-
oder Photomaterial gibt, was nachweist, daß das, was die Polizeibeamtem
im Prozeß ausgesagt haben falsch ist und dabei auch wesentlich sein
kann, wenn es nur die Festnahmesituation betrifft oder die Situation, wer
auf welcher Seite festgehalten hat oder was weiß ich – auf jeden
Fall solche Video- und Photobeweismittel sind zwar leider, zumindest daß
man wirklich was erkennen kann und was mit anfangen kann, sehr selten,
aber es gelingt dann manchmal schon, das Gegenteil von diesen Aussagen
nachzuweisen.
Wenn das wirklich häufiger passiert, wer hat ein Interesse an diesen falschen Darstellungen ? Die PolizistInnen selbst oder bekommen die Druck von oben ?
Ich denke, daß ein Grund an dem Festhalten der falschen Darstellung hier in diesem Kurdenverfahren sicherlich war, daß die Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft unter sehr großem öffentlichem Druck standen, nachdem sogenannten Sturm aufs Israelischen Generalkonsulat hier auch Straftäter nachzuweisen und zu prä-sentieren und natürlich dann auch nicht mehr so genau hingeguckt hat, sondern erstmal alles was kam festge-nommen und eingesperrt hat. Die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft war dann letztendlich katastrophal, denn es hätte zumindest diese Anklage hier, wenn die Staatsanwaltschaft vernünftig gearbeitet hätte, sich z.B. mal das Video angeguckt hätte und auch die Aussage von Polizeibeamten aus einer solchen völlig chaotischen Situation auch mal in Frage gestellt hätte und sich nicht hinstellt und sagt – „naja, die sind wunderbar konkret diese Aussagen, deshalb sind sie bestimmt auch richtig“, sondern mal zu fragen, kann es überhaupt menschen-möglich sein, aus einer solch chaotischen Situation eine solch sicher Aussage hinzulegen. Und wenn man da mit vernünftigen Zweifeln herangeht und dann vernünftig die Akten liest und die Videobeweismittel sich auch wirk-lich anguckt, hätte man das hier alles vermeiden können. Aber ich denke, daß der Druck zu groß war, hier tatsächlich Straftäter nachzuweisen und auch Verurteilungen zu präsentieren, oder erstmal zunächst Anklagen zu produzieren. Im konkreten Fall hier, der Belastungszeugin insbesondere, die der Vorsitzende Richter mal als weiblichen Rambo bezeichnete, die also in einer ja schon fast maratonähnlichen Zeit hier also ich glaube wohl fast die meisten Festnahmen auf sich, auf ihre Person verbuchen konnte und auch sonst gerne so auftritt, sicher-lich aus Gründen, die vielleicht auch mit ihrer Rolle als Polizeibeamtin und vielleicht dort zu beweisen, wie erfolgreich sie ist, zu tun haben.
Daß eine solche Falschaussage eines Polizisten auch wirklich vor Gericht verhandelt wird ist selten, noch selte-ner ist von Verurteilungen in solchen Fällen zu lesen. Wie siehst Du die Chancen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gegen die PolizistInnen, die in diesem Verfahren falsch ausgesagt haben ?
Es sind hier von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet
worden gegen die Zeugin und den Zeugen aus dem Verfahren, wir haben selber
auch noch mal Strafanzeige erstattet und zwar nicht nur wegen Falschaussage,
sondern auch wegen schwerer mittelbarer Freiheitsberaubung, d.h. auf Grund
dieser falschen Aussa-ge ist ja unser Mandant über 8 Monate in Untersuchungshaft
gewesen und was aus diesen Verfahren wird kann ich natürlich jetzt
nicht voraussagen, allerdings denke ich auch, daß hier nicht sicher
eine Verurteilung zu erwarten ist, weil natürlich auch die Aussagen
von Polizeibeamtinnen und –beamten anders beurteilt werden, inso-fern,
daß sie hier in Schutz genommen werden, kann man schon sagen. Das
müßte man sich dann hier so vor-stellen, daß zwar auch
, wenn objektiv hier eine falsche Aussage festzustellen ist und nachzuweisen
ist, man natürlich in dem subjektiven Bereich, ob das bewußt
und gewollt war, da natürlich die Ansatzpunkte für sowohl die
Ermittlungsbehörden oder bzw. wenn es angeklagt werden würde
auch für das Gericht, liegen.
Ich, ehrlich gesagt, nicht sehr große Hoffnungen habe, daß
es hier tatsächlich zu einer Verurteilung der beiden Belastungszeugen
kommt.
Beide PolizistInnen waren Mitglieder der 23. Einsatzhundetschaft der Berliner Polizei. Diese Einsatzhundert-schaft gilt bei Linken auf der Straße als die schlimmste Schlägertruppe, die keinerlei Rücksicht auf die Rechte der Betroffenen nimmt, jetzt ist von dieser Falschaussage zu hören, ist Dir oder KollegInnen die 23. Einsatzhun-dertschaft vor Gericht schon einmal aufgefallen ?
Also, dieser Trupp hier, der hier auch in dem Kurdenverfahren ausgesagt hat, ist sehr wohl bei Demonstrationen bekannt, gilt als Festnahmetrupp und tritt auch in den entsprechenden Verfahren dann auch sehr häufig als Zeu-gen auf, insofern sind mir natürlich diese Beamten schon öfter aufgefallen, wobei dann natürlich immer das Problem ist, ihnen möglicherweise eine Falschaussage nachzuweisen.
Es gibt schon einige Verurteilungen im Zusammenhang mit der Besetzung des Israelischen Generalkonsulats und einige Prozesse stehen noch bevor. Da die zwei PolizistInnen, die in diesem Verfahren gelogen haben zu den wenigen Ersten gehören, die auf dem Gelände des Konsulats eintrafen, werden sie sicher in dem einen oder anderen Prozeß eine Rolle als Zeugen spielen. Werden sich die Vorfälle aus diesem Prozeß auch in diesen anderen Verfahren bemerkbar machen ?
So, dazu kann man sagen, daß zumindest die Zeugin S. und der Zeuge
M., auch gerade weil die Falschaussage der beiden sich auch auf die Anfangssituation,
ich hatte ja vorhin die Helmgeschichte erzählt, bezieht und nicht
nur auf das Wiedererkennen und Festnehmen jetzt unseres Mandanten, so daß
man schon sagen kann, da kom-men Zweifel auf, an der Gesamtdarstellung
dieses Trupps des 3. Zuges der 23., ob sich eigentlich diese Erstauseinandersetzung,
dieser Angriff vor dem Konsulat und das Gehen auf das Gelände und
dann wieder Angriff und wer eigentlich dort hingegangen ist, so zumindest
schon in Zweifel gezogen worden sind und werden müssen, sodaß
ich von ausgehe, also zumindest man kann auch noch sagen unsere Zeugen
hier haben auch in einem anderen, einem Jugendverfahren ausgesagt und auch
da hat die Staatsanwältin eigentlich zu dem ganzen Trupp einen Vermerk
gemacht, daß sie argen Zweifel an der Version hat, hat allerdings
auch keine Strafanzeige eingeleitet, aber zumindest Zweifel an der Richtigkeit
dieser Aussage schonmal notiert, so daß ich denke, dieser 3. Zug
der 23. wird dann in Konsulatsprozessen keine tragfähige Rolle mehr
spielen, allerdings wird es zu selben Sachverhalten dennoch unterschiedliche
Verfahrensausgänge möglicherweise geben.
Man wird sicherlich nicht sagen können, wenn diese Zeugin und
dieser Zeuge hier auch objektiv die Unwahrheit gesagt haben, daß
sie deshalb auch in allen weiteren Verfahren, wo sie noch aussagen werden
auch die Unwahrheit sagen werden. Es ist natürlich schon so, daß
erhebliche Zweifel dann aufkommen, weil immerhin von Polizeibeamten ganz
besonders erwartet wird, daß sie sich an die Wahrheit halten, sie
ja wichtigstes, oft einziges Beweismittel für die Gerichte sind und
es wird natürlich auch gerade von ihnen erwartet, daß sie da
sehr sorgfältig mit ihren Aussagen umgehen, so dass es sicherlich
schon einen Einfluß haben kann, aber man kann sicherlich nicht sagen
einmal die Unwahrheit gesagt, immer die Unwahrheit gesagt, also auch denke
ich, ist für jeden si-cherlich auch logisch und nachvollziehbar.
Wie sieht es mit Konsequenzen für die KurdInnen außerhalb
des Strafrechts aus ? Für KurdInnen geht es sicherlich viel um aufenthaltsrechtliche
Fragen, in Sachsen-Anhalt z.B. wurden zusätzlich noch politische Betätigungsverbote
ausgesprochen. Wie sieht es mit solchen Sachen in Berlin aus ?
Im Zusammenhang der Konsulatsbesetzung haben recht viele der Beschuldigten
Ausweisungsverfügungen bekommen, zunächst Androhungen und inzwischen
auch Ausweisungen. Soweit ich weiß sind einige auch im Verwaltungsgericht
bereits anhängig, allerdings bisher noch ohne Ergebnis.
Vielen Dank für dies Interview...