INAMO.
Berichte und Analysen zu Politik und Gesellschaft des Nahen und Mittleren Ostens, Nr. 25, Jg. 7, Frühjahr 2001

Der Prozeß gegen die vier Kurden wegen der Besetzung des israelischen Generalkonsulates

Aus Protest gegen Abdullah Öcalans Verschleppung von türkischen Kommandoeinheiten auf dem Weg zum Flughafen in Nairobi besetzten im Februar 1999 kurdische PKK-Anhänger in Frankreich, Belgien, Großbritannien, Schweden und Deutschland Botschaften verschiedener Länder. Das griechische Generalkonsulat in Berlin wurde schwer verwüstet; nach Verhandlungen mit der Polizei wurde es freiwillig von den Besetzern geräumt. Danach wurde versucht, das israelische Generalkonsulat in Berlin-Wilmersdorf zu besetzen. Israelische Sicherheitsbeamte eröffneten das Feuer, vier Kurden wurden dabei getötet, einige verletzt. Kurz nach dem Vorfall wurden die israelischen Sicherheitsleute, die die tödlichen Schüsse abgegeben hatten, ausgeflogen. Die israelische Regierung behauptete, es hätte sich um legitime Notwehr gehandelt.

Sämtliche Angeklagte waren am Tag der Besetzung, am 17. Februar 1999, verletzt und anschließend festgenommen worden; der Angeklagte Izzet A. hatte diverse schwere Schußverletzungen davongetragen, darunter ein Bauchschuß. Das Photo, wie er auf dem Botschaftsgelände schwerverletzt und bewußtlos im Schnee lag, ging durch die Presse. Fazit dieser Besetzung aus Anlaß der Entführung und Festnahme Öcalans waren vier durch Sicherheitskräfte des Konsulats getötete Kurden, eine große Zahl von verletzten Demonstrationsteilnehmern und jede Menge Strafverfahren gegen Besetzer und Demonstrationsteilnehmer.

Fast alle Festgenommenen befanden sich über lange Monate in Untersuchungshaft, in den meisten Fällen bis zum Beginn der Hauptverhandlungen. In der Hauptverhandlung gegen die vier Angeklagten Izzet A., Adil D., Ahmet E. und Zylküf U. stellte sich ebenso wie in den Parallelprozessen heraus, daß die israelischen Sicherheitsbeamten gezielt auf die Demonstrationsteilnehmer geschossen hatten. Augenzeugen, darunter auch Berliner Polizeibeamte, berichteten von ruhigem und überlegtem Auftreten der israelischen Schützen und Schüssen aus der Combat-Stellung in die Menge der Kurden, die sich auf dem Gelände und auf der Treppe zum israelischen Generalkonsulat befunden hätten. Deutlich wurde auch, daß sich die Verletzten und Getöteten, bevor sie getroffen wurden, auf der Flucht vor den Sicherheitskräften befunden hatten. Diese Beobachtungen der Tatzeugen wurde durch die Gutachten der medizinischen Sachverständigen bestätigt. Im Prozeß selbst wurde von den Polizeizeugen eindringlich die Massivität des Angriffs der kurdischen Demonstranten und die Gewalttätigkeit bezeugt, wohingegen dies die polizeilichen Dokumentationsvideos des Geschehens diesen Schilderungen nicht bestätigen konnten. Auf den Polizeivideos waren ruhige, abwartende, fast passive kurdische Demonstranten auf der Treppe und auf dem Gelände zu sehen, keine Gewalttätigkeiten, lediglich eine Person war mit einem Holzknüppel zu sehen, der aber nicht gegen Personen oder Sachen eingesetzt wurde, auch sonstige Straßenschlachten waren nicht zu erkennen. In dieser Situation fielen im Haus die Schüsse, es wurde die Tür aufgerissen und auf kopflos und panikartig fliehende Kurden geschossen. Die Dokumentationsvideos, die Straftaten der Demonstranten festhalten sollten, zeigten, wie Unverletzte Schwerverletzte vom Gelände schleiften, um sie in Sicherheit zu bringen. Erst ganz zum Schluß, als alles vorbei war, gab es dann doch noch kurze Aufnahmen von einer Handvoll skandierender Kurden, die in Polizeiwagen verfrachtet wurden.

Beobachtet wurde das ganze Geschehen darüber hinaus von vielen Angestellten des Bundesumweltamtes, das sich genau gegenüber in der Schinkelstraße in Berlin-Wilmersdorf befand. Gewalt in einem Ausmaß, das den Schußwaffeneinsatz der israelischen Sicherheitsbeamten hätte rechtfertigen können, wurde den Zeugen zufolge nicht angewendet. Allerdings wurden die Mitarbeiter des Bundesumweltamtes, bis auf wenige Ausnahmen, zu ihren Beobachtungen von den Ermittlungsbehörden zunächst nicht befragt. Diese wurden erst aufgrund der Beweisanträge der Verteidiger als Zeugen geladen. Keiner der Zeugen konnte Aussagen darüber machen, wann und wie die Angeklagten auf das Gelände des Konsulates gekommen sind, ob sie mit Stöcken bewaffnet waren oder sonst irgendwie gewalttätig gehandelt hätten. Soweit einer der Angeklagten überhaupt wiedererkannt worden ist, konnten die Zeugen nur bestätigen, daß er bzw. sie sich friedlich und abwartend auf der Treppe befunden hätte.

Aufgrund dieser Beweisaufnahme sprach dann nach 18 Verhandlungstagen die 38. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin drei der vier Angeklagten frei, nachdem das Verfahren gegen einen der Angeklagten wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit hatte abgetrennt werden müssen. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Urteil des Landgerichts wurde vom Bundesgerichtshof am 29. August 2000 aufgehoben, da es grob lückenhaft sei. Das Gericht hätte sich nicht darauf beschränken dürfen, festzustellen, daß sich die Angeklagten auf dem Konsulatsgelände befunden haben müssen, da sie Schußverletzungen aufzeigten. Vielmehr weisen die Urteilsfeststellungen eine Massenaktion aus, bei der mindestens 70 Personen, zum Teil mit massiven Schlagwerkzeugen bewaffnet, unter gewalttätigen Übergriffen gegen Polizeibeamte verletzt wurden, durch Überklettern des Zaunes auf das Konsulatsgelände und teilweise auch in das Konsulatsgebäude eindrangen. Bei diesem Bild des Gesamtgeschehens hätte das Landgericht die Beweiswürdigung nicht abschneiden dürfen, vielmehr wäre eine Erörterung der möglichen Absichten und Wahrnehmungen der Angeklagten geboten, auch hätten die Ereignisse anläßlich der Besetzung des griechischen Generalkonsulates in Berlin erörtert werden müssen, das gleichsam besetzt wurde schwer verwüstet worden seien.

Die Folge ist nunmehr, daß im Jahre 2001 das Verfahren gegen die Angeklagten vor einer anderen Kammer des Landgerichts Berlin neu aufgerollt werden wird. Dies wird ein langer Prozeß werden, da nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch die Besetzung des griechischen Generalkonsulates in Berlin mit einbezogen werden muß. Es werden in dieser neuen Hauptverhandlung auch sicherlich an die 100 Zeugen des Bundesumweltamtes gehört werden müssen.

Merkwürdigerweise waren die Geschehnisse um das griechische Generalkonsulat weder Gegenstand der Anklage noch irgendwelcher Beweisanträge der Staatsanwaltschaft. Ermittlungsakten und Hauptverhandlung haben irgendeine Verstrickung der Angeklagten in die Besetzung des griechischen Generalkonsulates ergeben, auch keine Mitgliedschaft bei der PKK.

Bestürzend ist, daß schon während des ersten Prozesses sowie in dem Plädoyer der Staatsanwältin die Schuld für den Tod der vier Kurden den Angeklagten und den Demonstranten gegeben wurde. Bestürzend deshalb, weil nach der Beweisaufnahme unübersehbar war, daß auf Menschen geschossen wurde, die panikartig versuchten, das Gelände zu verlassen.

Die Verteidiger in diesem Verfahren können sich des Eindrucks nicht verwehren, daß das Landgericht nicht ganz unabsichtlich ein solch wahrhaft lückenhaftes und schlecht begründetes Urteil gefällt hat. Denn die Aufhebung dieses Urteils war aufgrund der augenscheinlich schlechten Qualität absehbar.

Red./Andrea Würdinger