Bewährungstrafe für Sturm auf israelisches Konsulat - Kurde hatte Polizisten mit Holzstock angegriffen
Ein 24jähriger Kurde ist am Montag wegen der Erstürmung des israelischen Generalkonsulats im Februar in Berlin zu einer Haftstrafe von neuen Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte Ahmed D. an den Ausschreitungen beteiligt war, mit denen sich kurdische Demonstranten gewaltsam Zutritt zum Gelände der diplomatischen Vertretung im Berliner Bezirk Wilmersdorf verschafft hatten. Bei der Aktion waren vier Demonstranten durch Schüsse der israelischen Sicherheitskräfte getötet worden. Die Kurden hatten damlas gegen die Festnahme des Chefs der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, protestiert.
Der 24jährige Kurde hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einem Holzstock Polizeibeamte angegriffen, die zum Schutz des Generalkonsulats eingesetzt worden waren. Es habe dem Angeklagten allerdings nicht nachgewiesen werden können, ob er tatsächlich einen Polizisten verletzte. Bei dem Prozeß handelte es sich um das erste Verfahren, das sich mit den Vorgängen am Konsulat direkt befaßte. Wegen der Ausschreitungen in der Nähe der diplomatischen Vertretung war Anfang Juli ein anderer Kurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Mit den Vorgängen vor dem israelischen Konsulat befaßt sich in Berlin auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß des Abgeordnetenhauses. Inzwischen sind Zweifel an der israelischen Darstellung laut geworden, die Sicherheitskräfte hätten bei dem Erstürmungsversuch aus Notwehr auf die Kurden geschossen. Der Berliner Polizei wurde vorgeworfen, das Konsulatsgebäude trotz einer Warnung vor möglichen Ausschreitungen von Kurden nicht ausreichend geschützt zu haben.
(AFP)