Neun Monate Bewährungsstrafe für Kurden
Kurde soll als einer der ersten auf Gelände des israelischen Konsulats vorgedrungen sein
Ein 24jähriger Kurde ist gestern wegen der Ereignisse am israelischen Generalkouslat im Februar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Angeklagten im vierten größeren Prozeß des schweren Landfriedensbruchs und des Widerstandes gegen Polizeibeamte für schuldig. Die Verteidigung hatte Freispruch, die Anklagebehörde drei Jahre Haft gefordert.
Der Kurde soll am 17. Februar in vorderster Reihe dabeigewesen sein, als etwa 50 bis 100 Demonstranten eine Polizeikette durchbrachen und das Gelände der Mission besetzten. Im Vorgarten des Konsulats soll er versucht haben, Polizeibeamte mit einem Holzknüppel zu verletzen. Der Vorwurf der versuchten Körperverletzung war vom Gericht noch im Verfahren wegen unzureichender Beweise fallengelassen worden.
Der Kurde hatte die Aussage verweigert. Ein 23jähriger Polizeibeamter sagte als Zeuge, er habe den Angeklagten bei den Ausschreitungen vor der Mission beobachtet. Kurze Zeit später sei der Mann verhaftet worden.
Bei dem Sturm auf das Konsulat in Wilmersdorf erschossen israelische Wachleute vier Kurden.
In den bisher drei vorangegangenen Prozessen vor dem Landgericht mußten sich Demonstranten verantworten, die sich an Krawallen in der Nähe der Mission Israels beteiligt haben sollen.
In einem ersten Landgerichtsurteil zu den Krawallen war ein 31jähriger Kurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte sich unweit des Konsulats an den Angriffen beteiligt. Ein erster Prozeß war wegen Terminschwierigkeiten geplatzt. Ein weiteres Verfahren dauert an und soll diesen Donnerstag fortgesetzt werden.
Anfang Mai war bereits ein 19jähriger Kurde von einem Berliner Strafgericht wegen Hausfriedensbruchs zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt worden. Die ursprüngliche Anklage auf schweren Landfriedensbruch war fallengelassen worden, nachdem die Polizeizeugen den Angeklagten nicht eindeutig als Schläger hatten wiedererkennen können.
Wann in dem gestern begonnenen Prozeß gegen den 24jährigen mit einem Urteil zu rechnen ist, blieb zunächst offen.
rtr/dpa/taz