Ein Polizist spricht von "Frontalangriff"
Neun Monate Bewährung wegen Sturm auf Konsulat
Von Sabine Deckwerth
Wegen der Erstürmung des israelischen Generalkonsulats ist am Montag erstmals ein Kurde zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte zuvor drei Jahre Gefängnis gefordert. Das vergleichsweise milde Urteil wegen schweren Landfriedensbruchs und Widerstandes gegen Polizeibeamte begründete der Richter mit "offenkundig unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen" vor dem Gebäude. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie Revision einlegt.
Der 24jährige Angeklagte Ahmet D. war am 17. Februar bewaffnet mit einem Holzknüppel auf das Gelände der Vertretung gestürmt. Dort hatten zunächst nur etwa 20 Polizisten Absperrungen errichtet, als eine Gruppe von Kurden die Beamten überrannte. Die Ordnungsmacht sei völlig überfordert gewesen, sagte der Richter. "Das nicht überraschende Ergebnis: Die Postenkette konnte durchbrochen werden." Zudem habe unter den Kurden in Berlin wegen der Festnahme Öcalans am Tag zuvor "eine Art Ausnahmesituation" geherrscht. Nach Zeugenaussagen griffen Kurden Polizeibeamte, die noch keine Helme und Schutzschilde trugen, mit Knüppeln und Eisenstangen an. Ein Polizist sprach von einem "Frontalangriff". Der Angeklagte hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er gab lediglich an, als politischer Flüchtling nach Deutschland gekommen zu sein.
Beim Sturm auf das Generalkonsulat waren vier Kurden von israelischen Wachleuten erschossen worden. Es ist bereits das zweite Urteil vor dem Landgericht im Zusammenhang mit den Krawallen. Am 2. Juli wurde ein 31jähriger für gewalttätige Ausschreitungen in der Nähe des Konsulats zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er mit einem Holzknüppel auf Polizisten losgegangen war. Das Gericht erkannte damals auf verminderte Schuld, weil der Mann nach Folterungen in der Heimat unter psychischen Schäden litt. Ein weiteres Verfahren wird am Donnerstag fortgesetzt.