Kurden von Ausweisung bedroht
Prozeß um Proteste nach Öcalan-Entführung
Während am Mittwoch im Berliner Landgericht der Prozeß gegen den Kurden Mehmet K. wegen schweren Landfriedensbruchs zur Mittagspause unterbrochen wurde, informierte das Solidaritätskomitee für die kurdischen politischen Gefangenen in Berlin über die Situation der Kurden, die im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Entführung des PKK-Chefs Abdullah Öcalan in Berlin festgenommen worden waren. Nach Mitteilungen des Komitees werden derzeit gegen 140 Personen Ermittlungsverfahren durchgeführt. Zwölf Kurden befinden sich zur Zeit in Untersuchungshaft.
Nachdem das Landeskriminalamt Berlin die Daten aller erfaßten Kurdinnen und Kurden an die Ausländerbehörde weitergegeben hat, versendet die Behörde seitdem Briefe, in denen eine Anhörung zur Ausweisung angekündigt wird. Die Ausweisungsankündigungen werden unter anderem damit begründet, daß bestimmte Personenkreise das »Gesamtverhalten« der Kurden zum Anlaß nehmen, »in zunehmendem Maße Ausländerfeindlichkeit zu propagieren«.
Mittlerweile sind die ersten Anhörungen bereits abgeschlossen. Es ist nicht auszuschließen, daß Kurdinnen und Kurden noch vor dem Abschluß ihrer Strafverfahren in die Türkei abgeschoben werden. Eine Absicht, die die Ausländerbehörde inzwischen öffentlich bestätigt hat.
Unterdessen beginnen ab Mitte Juni im Zwei-Wochen-Rhythmus Prozesse
gegen weitere Kurden vor dem Berliner Landgericht. Im September wird das
Verfahren gegen acht Jugendliche, die von den israelischen Sicherheitsbeamten
angeschossen wurden eröffnet. (jW)