Die Staatsanwaltschaft hat gegen die neunmonatige Bewährungsstrafe in einem Kurden-Prozeß wegen Landfriedensbruchs und Widerstandes gegen Polizeibeamte Revision eingelegt. Darüber informierte Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem Schreiben. Karge habe darin betont, bei einer Aufhebung des Urteils durch das Kammergericht, werde versucht, in einer neuen Hauptverhandlung «eine angemessene Strafe» zu erzielen, teilte GdP-Landeschef Eberhard Schönberg gestern mit.
Die GdP hatte scharfe Kritik an zwei Urteilen gegen am Sturm auf das
israelische Generalkonsulat beteiligte Kurden geübt. Die Verurteilungen
wegen schweren Landfriedensbruchs und Widerstandes gegen Polizisten zu
Bewährungsstrafen würden von den Tätern mit Sicherheit als
«Freispruch» und «Freifahrschein» gewertet, erklärte
Schönberg. Er sei «ungeheuerlich», daß der Richter
in seiner Urteilsbegründung die Taten mit einer angeblich völlig
überforderten Ordnungsmacht und einer Art Ausnahmezustand nach Festnahme
des Kurdenführers Özalan entschuldigt habe. ADN