Vier Kurden wegen Landfriedensbruchs angeklagt
Die Demonstranten waren vor dem israelischen Generalkonsulat angeschossen
worden
Von Sabine Deckwerth
Izzet A. hat einen Bauchdurchschuß erlitten, Adel D. wurde im rechten großen Zeh getroffen, Ahme A. im linken Oberschenkel, Zülküf U. im rechten Oberschenkel - die vier Kurden, die seit dem gestrigen Dienstag vor der 38. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts stehen, waren alle durch Schüsse von israelischen Wachleuten getroffen worden. Die Staatsanwaltschaft schließt in erster Linie aus ihren Verletzungen, daß die Männer am 17. Februar gegen 13.30 Uhr gewaltsam mit anderen den Zaun um das Gebäude des israelischen Generalkonsulats überwanden, sich auf der Eingangstreppe zusammendrängten und versuchten, in das Haus einzudringen. Denn nur auf dem Gelände des Konsulats ist den Ermittlungen zufolge von israelischen Sicherheitsleuten geschossen worden.
Bei der Erstürmung des Konsulats starben vier Kurden. Zwölf weitere wurden durch Projektile verletzt. Alle Verletzten klagte die Staatsanwaltschaft nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor der höheren Instanz, dem Landgericht, an. "Aus politischen Gründen", sagen die Verteidiger der vier Angeklagten. Sie habe den Verdacht, sagte Anwältin Regina Götz, daß die deutschen Behörden mit den Anklagen vor dem Landgericht ihre eigenen Fehler verschleiern wollten, die sie durch die "mangelnde Sicherung des Konsulats" begangen hätten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten schweren Landfriedensbruch
vor. Dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn andere Personen durch
Gewalttätigkeiten in Todesgefahr gebracht werden. Dies kann mit einer
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die vier Angeklagten
wollten sich bislang nicht zu den Vorwürfen äußern. Der
Prozeß ist bis Ende November terminiert. Am kommenden Freitag soll
ein Video gezeigt werden, das angeblich die verletzten Kurden bei der Flucht
aus dem Garten des Konsulats zeigt.