Gericht zwingt Verfassungsschutzchef zu Aussage vor Ausschuß
Im Zusammenhang mit Kurdenkrawallen im Februar - Vernehmung Schilys wird dagegen nicht zugelassen
Berlin (AP) Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, soll vor dem Berliner Parlamentsausschuss zur Untersuchung der blutigen Kurdenkrawalle vom Februar vernommen werden. Mit einer Einstweiliger Anordnung verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht am Freitag die Bundesregierung, Frisch eine eingeschränkte Aussagegenehmigung zu erteilen. Der Antrag des Abgeordnetenhauses, auch Innenminister Otto Schily zu hören, wurde dagegen abgelehnt.
Der Ausschuß versucht, etwaige Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Sturm militanter Kurden auf das israelische Generalkonsulat in Berlin aufzuklären. Bei der Aktion als Folge der Verhaftung von Kurdenführer Abdullah Öcalan waren vier Kurden von israelischen Sicherheitskräften erschossen und weitere verletzt worden. Von Schily und Frisch wollten die Abgeordneten erfahren, inwieweit Warnhinweise und Gefährdungsanalysen von Bonn nach Berlin übermittelt wurden. Das Bundeskabinett hatte jedoch in beiden Fällen einen Auftritt vor dem Ausschuss mit der Begründung untersagt, das Gremium überschreite seine Kompetenzen gegenüber Bundesbehörden.
Nach der Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich die Aussagegenehmigung auf die Frage beschränken, welche «abstrakten oder konkreten Hinweise» auf die Gefährdung von Einrichtungen in Berlin der Verfassungsschutz nach der Ergreifung Öcalans dem Berliner Senat oder dessen Behörden gegeben hat. Dazu sollten auch schriftliche Unterlagen dem Ausschuss zugänglich gemacht werden.
Ein Termin für die Aussage Frischs war zunächst nicht abzusehen.
Das Berliner Landesparlament hat bis Anfang September Sommerpause.