Kurden-Ausschuss: Frisch muß reden
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, muss zu den möglichen Warnungen vor den Kurdenprotesten vom Februar aussagen. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete gestern den Bund per Eilentscheidung, Frisch die entsprechende Genehmigung zu erteilen. Es folgte damit dem Antrag des Untersuchungsausschusses. Abgelehnt wurde aber der Antrag, auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) müsse aussagen. "Damit ist die Rechtsposition der Bundesregierung in dem Verfahren voll bestätigt worden", hieß es gestern aus dem Bundesinnenministerium.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob das israelische Generalkonsulat nicht hätte besser geschützt werden müssen. Die Bundesregierung hatte zuvor Aussagen von Bundesministern oder von Mitarbeitern von Bundesbehörden vor dem Landesausschuss abgelehnt. Israelische Sicherheitsbeamte hatten bei einer Besetzung der Vertretung vier Kurden erschossen.
Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Wieland (Grüne) sprach von einem "sehr guten Teilerfolg". Damit sei die Blockadehaltung des Bundes gebrochen. Die Richter verpflichteten den Bund ferner, schriftliche Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz auszugsweise dem Ausschuss zugänglich zu machen. Die Auskünfte seien aber auf die Frage zu beschränken, welche abstrakten oder konkreten Hinweise auf die Gefährdung von Berliner Einrichtungen vom Bundesamt an Berliner Stellen gegeben worden sind.
Wenige Minuten vor dem Sturm auf das Konsulat hatte die Polizei von
Bundesbehörden einen konkreten Hinweis erhalten, dass nach der Festnahme
des kurdischen Separatistenführers Abdullah Öcalan mit einer
Aktion von Kurden dort zu rechnen sei. Diese Information war aber nicht
mehr rechtzeitig genug erfolgt, um das Eindringen von Kurden in das Gebäude
zu verhindern. Durch die Auskünfte des Bundesamtes wird in Berlin
erhofft, die Hintergründe dieses Hinweises aufklären zu können.
dpa/taz