Geheimdienstchef muß aussagen
Gericht zitiert Verfassungsschützer vor Berliner Ausschuß
Von Ullrich Fichtner
BERLIN, 13. August. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Peter Frisch, muß nun doch als Zeuge vor dem Berliner Untersuchungsausschuß zu den Kurden-Krawallen erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete die Bundesregierung am Freitag per einstweiliger Anordnung dazu, dem Amtschef eine Aussagegenehmigung zu erteilen. Frisch wird somit öffentlich Auskunft darüber geben müssen, wie der Verfassungsschutz vor und während der Ereignisse im Februar mit seinen Informationen umging (Az: BVerwG 2 VR 1.99).
Die Richter verfügen in ihrer rechtshistorisch bedeutsamen Entscheidung überdies, daß das Bundesamt dem Ausschuß schriftliche Unterlagen in Auszügen zur Verfügung zu stellen habe. Dies hatten die Bundesstellen bislang beharrlich verweigert. Die Aussagepflicht für Frisch wird in dem Beschluß auf die Frage eingegrenzt, "welche abstrakten oder konkreten Hinweise" die Verfassungsschützer auf die Gefährdung von Berliner Einrichtungen nach der Verschleppung des PKK-Führers Öcalan in die Türkei hatten. Den Antrag, auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Aussage zu zwingen, lehnten die Richter ab.
Die Bundesregierung wertete den Spruch als Erfolg. Ihre Rechtsposition
habe "in vollem Umfang obsiegt", hieß es in einer Erklärung.
Schily müsse nicht aussagen, und Frisch dürfe nur zu "einer einzigen
Frage" gehört werden. In Berlin wurde dies ganz anders bewertet. Zwar
zeigte sich Ausschußmitglied Andreas Gram (CDU) enttäuscht,
daß Schily nicht als Zeuge auftreten muß. Gleichwohl sei es
ein "großer Erfolg", daß Frisch zur Aussage verpflichtet worden
sei.