CDU will Schily doch vor Kurdenausschuss holen
Von Jörg Meißner
Die Berliner CDU-Fraktion will Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) doch noch als Zeugen im Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des PKK-Angriffs auf das israelische Generalkonsulat am 17. Februar befragen. Nach Auswertung der nunmehr schriftlich vorliegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Problematik der Vorladung von Bundespolitikern habe man einen entsprechenden Antrag gestellt, sagte der CDU-Sprecher im Untersuchungsgremium, Andreas Gram, der Berliner Morgenpost.
In der Begründung der Gerichtsentscheidung, in der nur die Zeugenaussage des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, zugelassen wurde, findet sich laut Gram folgender Satz: «Zur Aufklärung von Missständen, Versäumnissen oder Rechtsverstößen im Bereich von Landesbehörden kann es ausnahmsweise sachdienlich sein, auch Mitglieder der Bundesregierung und Beamte des Bundes zu vernehmen oder auf schriftliche Unterlagen von Bundesbehörden als Beweismittel zurückzugreifen.» Die bisherige Annahme, dass Bundesminister generell nicht aussagen dürfen, stimme also nicht, so der CDU-Abgeordnete.
In der vom Gericht vorgegebenen eingeschränkten Form wolle man nun Schily zu folgender Frage hören: «Welche abstrakten oder konkreten Hinweise auf die Gefährdung von Einrichtungen in Berlin hat das Bundesministerium des Inneren nach der Verbringung des PKK-Führers Öcalan in die Türkei am 15. Februar 1999 dem Senat von Berlin sowie diesem nachgeordneten Behörden oder Institutionen gegeben?» Man habe gleichzeitig beantragt, zur Vorbereitung der Vernehmung zuvor die entsprechenden Akten übersandt zu bekommen.
Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Wieland (B 90/Grüne) bestätigte den Eingang des Antrags. Er sieht darin allerdings «ein pures Verzögerungsmanöver der CDU». Das, was man jetzt von Schily hören wolle, sei vom Bundesverwaltungsgericht bereits «als unbegründet abgelehnt» worden. Über den Antrag werde der Ausschuss insgesamt entscheiden.
Zur nächsten Sitzung des Gremiums am 2. September sind laut Wieland
nur Berliner Zeugen geladen. Bundes-Verfassungsschutzchef Frisch sei verhindert
und solle erst in einer Sondersitzung am 8. September aussagen.