Bewährungsstrafe nach Krawallen
Im Zusammenhang mit dem Sturm von Kurden auf das israelische Generalkonsulat in Berlin am 17. Februar ist ein 35-jähriger Kurde am Mittwoch zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann der versuchten Körperverletzung und des Widerstandes bei seiner Festnahme unweit des Konsulats schuldig. Der Kurde habe versucht, einen Polizisten mit einem Holzstab zu schlagen. Das Amtsgericht ordnete außerdem 60 Stunden gemeinnützige Arbeit an.
Kein Landfriedensbruch
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die 18 Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte, ließ das Gericht den Vorwurf des Landfriedensbruchs fallen. Der Angeklagte habe sich "deutlich abseits" von der Gruppe aufgehalten, die fast bürgerkriegsähnliche Zustände provoziert habe, hieß es zur Begründung. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.
Sieben Monate nach den Ausschreitungen sind mit dem jetzigen Urteil in Berlin drei Kurden zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter erhielt mit zwei Jahren auf Bewährung die bisher höchste Strafe. Seit August müssen sich in dem bisher größten Verfahren vier weitere Kurden wegen schweren Landfriedensbruchs verantworten. Die Angeklagten wurden allerdings Ende August aus der Untersuchungshaft entlassen, da die Haft nicht mehr verhältnismäßig sei. (dpa)