Streit um PKK-Zwischenbericht
Mehrheit im Kurdenausschuß stellt schwere Sicherheitsdefizite
fest
Von Jörg Meißner
Gegen den Widerstand der CDU-Fraktion hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des PKK-Überfalls auf das israelische Generalkonsulat gestern einen Zwischenbericht vorgelegt. Wie der Ausschussvorsitzende Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) nach der Sitzung mitteilte, beteiligten sich die Vertreter der CDU nicht an der Abstimmung über das Papier, weil sie der Meinung sind, es sei «rechtswidrig» zustande gekommen. Die übrigen Fraktionen stimmten dem Bericht zu, allerdings fügte die PDS eine ergänzende Stellungnahme an.
Die Ausschußmehrheit wirft nach Angaben Wielands den Berliner Sicherheitsbehörden schwere Defizite vor. Es habe bereits am Tag vor dem 17. Februar eine ganze Flut von Gefährdungshinweisen auf das israelische Generalkonulat gegeben. Laut PDS sind insbesondere der Polizei «grob fahrlässige Fehleinschätzungen» unterlaufen. Innensenator Eckart Werthebach (CDU) trage «die volle politische Verantwortung für den Tod von vier Kurden in Berlin», so die PDS.
Für die SPD erklärte der Abgeordnete Frank Ebel, der Bericht offenbare «deutliche Schwächen in der Struktur der Berliner Sicherheitsbehörden». Gerade für diese Organisationsdefizite trage der Innensenator die Verantwortung. Ähnlich äußerte sich auch Wieland für die Bündnisgrünen.
Die CDU-Fraktion legte einen «abweichenden Bericht» vor. Darin heißt es, die Zwischenbilanz erfolge «rechtswidrig», weil die Beweisaufnahme mit Stimmenmehrheit der übrigen Fraktionen «verfassungs- und rechtswidrig» geschlossen wurde. Durch den Untersuchungsauftrag gebotene und von der CDU beantragte Vernehmungen von Zeugen der Bundesebene hätten deshalb nicht stattfinden können.
Nach Auffassung der CDU hat die Beweisaufnahme ergeben, dass der erste und einzige konkrete Warnhinweis auf die Erstürmung des israelischen Generalkonsulats am 17. Februar um 13.20 Uhr telefonisch erfolgte. Bereits um 13.40 Uhr hätten sich 180 alarmierte Polizeikräfte vor dem Generalkonsulat im Einsatz befunden. Vorherige Warnungen seien lediglich abstrakter Natur gewesen und hätten bei allen Entscheidungen der Berliner Sicherheitsbehörden Beachtung gefunden. Vorwürfe gegen Verfassungsschutz, Polizei oder Innensenator entbehrten deshalb jeder Grundlage.
Nach Angaben Wielands setzt das Gremium seine Arbeit am 1. Oktober 1999
fort. Jetzt solle untersucht werden, was seinerzeit direkt vor Ort geschah.
Tagen könne der Ausschuss bis zum Ende der Legislaturperiode am 18.
November. Ob allerdings nach der Wahl am 10. Oktober bei den Parteien noch
großes Interesse an der Weiterarbeit besteht, bleibe abzuwarten,
so Wieland.