Acht Kurden wegens Sturms auf Konsulat vor Gericht
von: ien/tin
Berlin, 27. Sep - Mit einem Großverfahren ist am Montag die Serie
von Prozessen um den Sturm
militanter Kurden auf das israelische Generalkonsulat in Berlin fortgesetzt
worden. Den acht Angeklagten
wird schwerer Landfriedensbruch und Bildung einer bewaffneten Gruppe
vorgeworfen. Der Anklage
zufolge sollen die mit Eisenstangen und Holzknüppeln bewaffneten
Kurden im Alter von 16 bis 19 Jahren
am 17. Februar bis zum Eingangsbereich der Mission vorgedrungen sein.
Israelische Wachleute
erschossen vier Angreifer, die acht Angeklagten wurden verletzt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft schloss das Gericht nach Verlesung
der Anklageschrift die
Öffentlichkeit aus. Dem Schutz der zum Teil noch jugendlichen
Angeklagten sei gegenüber dem Interesse
der Öffentlichkeit Vorrang einzuräumen, befanden die Richter.
Nach Angaben der Verteidiger werden
ihre Mandanten sich im Prozess nicht äußern. Unter den über
70 benannten Zeugen sind auch die beiden
israelischen Schützen. Ob sie tatsächlich erscheinen werden,
ist jedoch fraglich. Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes
wird Israel es ablehnen, die diplomatische Immunität der Sicherheitsbeamten
aufzuheben.
Derzeit wird in fünf Verfahren gegen Kurden verhandelt, die sich
nach der Verschleppung des mittlerweile zum Tode verurteilten Kurdenführers
Abdullah Öcalan in die Türkei an Krawallen in Berlin beteiligt
haben sollen. In bereits abgeschlossenen Prozessen wurden Bewährungsstrafen
verhängt. Für das jetzige Verfahren sind bislang 18 weitere Verhandlungstage
bis zum 13. Dezember vorgesehen.