Kurdenprozess ohne Öffentlichkeit
Gericht schützt junge Angeklagte - Beschwerde angekündigt
Der bisher größte Prozess um den Angriff auf das Israelische Generalkonsulat in Berlin im vergangenen Februar soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt werden. Nach Verlesung der Anklage gegen acht Kurden im Alter von 16 bis 19 Jahren hat die 9. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts gestern wegen des jugendlichen Alters dem Schutz der Angeklagten vor dem öffentlichen Interesse Vorrang eingeräumt. Die Verteidigung hat Beschwerde angekündigt.
Die acht jungen Männer sind wegen schweren Landfriedensbruchs und Bildung einer bewaffneten Gruppe angeklagt. Sie sollen am 17. Februar vor dem Konsulat an der gewalttätigen Protestaktion gegen die Inhaftierung des inzwischen in der Türkei zum Tode verurteilten kurdischen Separatistenführers Abdullah Öcalan beteiligt gewesen sein. Alle Angeklagten sind durch Schüsse israelischer Sicherheitskräfte verletzt worden. Bei den Ausschreitungen waren vier Kurden erschossen worden.
Die Sicherheitskräfte zählen zu den wichtigsten von über 70 in der Anklage aufgelisteten Zeugen. Ob die beiden Männer nach Berlin zum Prozess anreisen, ist nach Auffassung der Verteidigung fraglich. Das Verfahren gegen die Schützen ist inzwischen wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt worden. Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes wird der Staat Israel nicht die Immunität der beiden Sicherheitsleute aufheben.
Zu Prozessbeginn hatten die Jugendrichter noch in öffentlicher Verhandlung Fragen hinsichtlich einer möglicherweise unzulässigen Doppelverteidigung erörtert. Eine Anwältin vertritt einen Kurden zu einem ähnlichen Vorwurf in einem der zur Zeit insgesamt fünf laufenden Verfahren um die Februar-Krawalle. In den bisher abgeschlossenen Prozessen haben Berliner Richter durchweg Bewährungsstrafen verkündet.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. dpa