Prozessbeginn in Berlin
Acht Kurden wegens Sturms auf Konsulat vor Gericht
rtr BERLIN. Mit einem Großverfahren ist am Montag die Serie von Prozessen um den Sturm militanter Kurden auf das israelische Generalkonsulat in Berlin fortgesetzt worden. Den acht Angeklagten wird schwerer Landfriedensbruch und Bildung einer bewaffneten Gruppe vorgeworfen. Der Anklage zufolge sollen die mit Eisenstangen und Holzknüppeln bewaffneten Kurden im Alter von 16 bis 19 Jahren am 17. Februar bis zum Eingangsbereich der Mission vorgedrungen sein. Israelische Wachleute erschossen vier Angreifer, die acht Angeklagten wurden verletzt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft schloss das Gericht nach Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit aus. Dem Schutz der zum Teil noch jugendlichen Angeklagten sei gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit Vorrang einzuräumen, befanden die Richter. Nach Angaben der Verteidiger werden ihre Mandanten sich im Prozess nicht äußern. Unter den über 70 benannten Zeugen sind auch die beiden israelischen Schützen. Ob sie tatsächlich erscheinen werden, ist jedoch fraglich. Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes wird Israel es ablehnen, die diplomatische Immunität der Sicherheitsbeamten aufzuheben.
Derzeit wird in fünf Verfahren gegen Kurden verhandelt, die sich
nach der Verschleppung des mittlerweile zum Tode verurteilten Kurdenführers
Abdullah Öcalan in die Türkei an Krawallen in Berlin beteiligt
haben sollen. In bereits abgeschlossenen Prozessen wurden Bewährungsstrafen
verhängt. Für das jetzige Verfahren sind bislang 18 weitere Verhandlungstage
bis zum 13. Dezember vorgesehen.