AZADI
RECHTSHILFEVEREIN
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland
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Köln , 3.Januar 2000
Prozess wegen Konsulatsbesetzung
Vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Düsseldorf wird am
4. Januar 2000 das Hauptverfahren gegen den Kurden
Medeni K. eröffnet, der sich seit Anfang September 99 in Untersuchungshaft
befindet. Er sowie weitere zehn Kurden, deren Prozesse gesondert stattfinden
werden, sind angeklagt, am 16.2.99 zwei Etagen des griechischen Generalkonsulates
und das Stockwerk einer Papiervertriebsfirma in Düsseldorf besetzt
zu haben. Medeni K. und anderen wirft die Staatsanwaltschaft u.a. schweren
Land- und Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerstand und Verstoß
gegen das Vereinsgesetz vor.
Anlass dieser Besetzung war die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden
Abdullah Öcalan von Kenia in die Türkei in der Nacht
vom 15. Auf dem 16. Februar 1999. Weltweit fanden noch in der Nacht,
am nächsten Tag und in den darauf folgenden Wochen Demonstrationen,
Kundgebungen und Besetzungsaktionen statt. Die gegen jedes internationales
Recht verstoßene Geheimdienstoperation hatte bei Kurdinnen und Kurden
Empörung und Betroffenheit ausgelöst und u.a. zu Konsulatsbesetzungen
in zahlreichen deutschen Städten geführt. Es folgten über
2000 Festnahmen, Hunderte Ermittlungsverfahren, alleine in Leipzig wurden
73 KurdInnen in Haft genommen, in Berlin vier KurdInnen erschossen und
ein Ende der Prozesslawine ist derzeit nicht absehbar.
Die europäischen Staaten haben durch ihre Politik die Chance vertan,
den Aufenthalt des PKK- Vorsitzenden Abdullah Öcalan in Italien positiv
für eine Friedenslösung zu nutzen. Im Gegenteil haben sie den
Boden dafür bereitet, die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden in die
Türkei zu ermöglichen. Davon können sich auch die politisch
Verantwortlichen der rot/grünen Koalition nicht freisprechen.
Der PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan hat eine umfassende Friedensoffensive
eingeleitet und den bewaffneten Kampf für beendet erklärt. Wir
sind der Auffassung, dass die Bundesregierung diesen historischen Schritt
unterstützen sollte.
Das deutlichste Signal für die Bundesregierung wäre die Aufhebung
des PKK-Verbots, damit Kriminalisierung und Repression gegen die kurdische
Bevölkerung ein Ende haben. Nur so kann sie sich offen und konstruktiv
an dem friedenspolitischen Dialog beteiligen.
Wir fordern: Geben Sie Gedanken- und Meinungsfreiheit !
Der Prozess findet statt
Am 4.Januar 2000, um 9.00 Uhr, im Saal L21 des Landgerichts Düsseldorf,
Neubrückstr.3
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