AZADI RECHTSHILFEVEREIN
             für Kurdinnen und Kurden in Deutschland


Pressemitteilung 
 
 Köln , 3.Januar 2000


Prozess wegen Konsulatsbesetzung

 
Vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Düsseldorf wird am 4. Januar 2000 das Hauptverfahren gegen den Kurden 
Medeni K. eröffnet, der sich seit Anfang September 99 in Untersuchungshaft befindet. Er sowie weitere zehn Kurden, deren Prozesse gesondert stattfinden werden, sind angeklagt, am 16.2.99 zwei Etagen des griechischen Generalkonsulates und das Stockwerk einer Papiervertriebsfirma in Düsseldorf besetzt zu haben. Medeni K. und anderen wirft die Staatsanwaltschaft u.a. schweren Land- und Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerstand und Verstoß gegen das Vereinsgesetz vor.
Anlass dieser Besetzung war die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan von Kenia in die Türkei in der Nacht
vom 15. Auf dem 16. Februar 1999. Weltweit fanden noch in der Nacht, am nächsten Tag und in den darauf folgenden Wochen Demonstrationen, Kundgebungen und Besetzungsaktionen statt. Die gegen jedes internationales Recht verstoßene Geheimdienstoperation hatte bei Kurdinnen und Kurden Empörung und Betroffenheit ausgelöst und u.a. zu Konsulatsbesetzungen
in zahlreichen deutschen Städten geführt. Es folgten über 2000 Festnahmen, Hunderte Ermittlungsverfahren, alleine in Leipzig wurden 73 KurdInnen in Haft genommen, in Berlin vier KurdInnen erschossen und ein Ende der Prozesslawine ist derzeit nicht absehbar.

Die europäischen Staaten haben durch ihre Politik die Chance vertan, den Aufenthalt des PKK- Vorsitzenden Abdullah Öcalan in Italien positiv für eine Friedenslösung zu nutzen. Im Gegenteil haben sie den Boden dafür bereitet, die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden in die Türkei zu ermöglichen. Davon können sich auch die politisch Verantwortlichen der rot/grünen Koalition nicht freisprechen.

Der PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan hat eine umfassende Friedensoffensive eingeleitet und den bewaffneten Kampf für beendet erklärt. Wir sind der Auffassung, dass die Bundesregierung diesen historischen Schritt unterstützen sollte.
Das deutlichste Signal für die Bundesregierung wäre die Aufhebung des PKK-Verbots, damit Kriminalisierung und Repression gegen die kurdische Bevölkerung ein Ende haben. Nur so kann sie sich offen und konstruktiv an dem friedenspolitischen Dialog beteiligen.
Wir fordern: Geben Sie Gedanken- und Meinungsfreiheit !

Der Prozess findet statt
Am 4.Januar 2000, um 9.00 Uhr, im Saal L21 des Landgerichts Düsseldorf, Neubrückstr.3
 

 


 
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