AZADI RECHTSHILFEVEREIN
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland


Pressemitteilung 
 
 Köln , 15 .Januar 2000

 
 

Idris Tamur darf nicht abgeschoben werden


 
 

Wie die pro-kurdische Zeitung „Özgür Politika“ am 13. Januar berichtet, hat sich der 31-jährige Kurde Idris Tamur am 7. Januar in der JVA Würzburg aus Protest und Verzweiflung über seine bevorstehende Abschiebung  in die Türkei selbst angezündet und hierbei Verbrennungen zweiten Grades am linken Bein erlitten. Die Ausländerbehörde Elbe-Elster hatte seine Abschiebung aufgrund der Ablehnung seines Asylfolgeverfahrens für den 11. Januar vorgesehen. Um das zu verhindern, hat seine Rechtsanwältin beim Verwaltungsgericht Cottbus einen einstweiligen Rechtsschutz beantragt. In dieser Zeit müssen zusätzliche Tatsachen geltend gemacht werden, die eine Asylanerkennung für Idris Tamur rechtfertigen. 

Gegen Idris Tamur und 27 andere Kurden hatte das Staatssicherheitsgericht Diyarbakir 1992 Anklage erhoben wegen Hochverrats. Während der Inhaftierung wurde er schwer gefoltert. Im Februar 1995 hat man ihn in Abwesenheit rechtskräftig zum Tode verurteilt. Die Strafe ist in lebenslange Haft umgewandelt worden. In der Revisionsinstanz wurde das Urteil vom Kassationsgericht bestätigt und damit rechtskräftig.    

Im Februar 1997 stellte Idris Tamur in der Bundesrepublik einen Antrag auf Asyl, der jedoch abgelehnt worden ist. Eine Klage hiergegen war erfolglos und im Februar 1999 stellte das Verwaltungsgericht Cottbus das Asylverfahren ein. 
Im Dezember 1999 wurde der Kurde an der österreichisch-deutschen Grenze festgenommen und in die JVA Würzburg gebracht. 
Idris Tamur befindet sich derzeit im Haftkrankenhaus der JVA Würzburg. Die Ausländerbehörde Elbe-Elster hat für den 20. Januar die Prüfung seiner Reisefähigkeit angeordnet. Um eine spezielle Behandlung sicherzustellen, hatten die Anwältinnen versucht, einem Neurologen den Besuch von Idris Tamur in der JVA zu ermöglichen. Dies wurde jedoch von der Anstaltsleitung abgelehnt. Aufgrund der früheren schweren Folterungen ist Idris Tamur (re)traumatisiert und höchst suizidgefährdet 

Idris Tamur darf nicht in die Türkei abgeschoben. Ihm drohen dort erneut Gefängnis und Folter. Wir fordern die rot/grüne Bundesregierung auf, Schluss zu machen mit dieser Politik der institutionalisierten Unmenschlichkeit.



 
 

 

 
 
 
 
 
 


 
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