Köln, den 01.08.00
Haftstrafe im Berliner PKK-Prozess
Vor dem Oberlandesgericht in Berlin wurden heute die Kurdin Zeynep
H. zu zwei Jahren, 2 Monaten und Hasan B. zu zwei Jahren und sechs
Monaten Haft verurteilt. Beide sind seit Oktober bzw. Dezember
des vergangenen Jahres im Gefängnis. Die Haftbefehle gegen
sie wurden nicht aufgehoben. Ihre Rechtsanwälte werden Anträge
zur Entlassung auf Halbstrafe stellen.
Zeynep H. wurde vorgeworfen, im Zusammenhang mit
ihrer Mitgliedschaft in einer terroristischen und kriminellen
Vereinigung die Strukturen und Logistik der verbotenen PKK aufrecht
erhalten zu haben. Zudem soll sie an der Spitze der PKK-Frauenorganisation
gestanden und seit 1997 die Region Westfalen geleitet haben.
Hasan B. soll im Rahmen seiner Funktionärstätigkeit
für das sogenannte Heimatbüro der PKK Reisen von Kadern
und Kurieren organisiert und für die Einreise von Personen
Ausweisdokumente gefälscht haben.
Als strafmildernd hat die Richterin bewertet, dass
Beide nicht eigennützig gehandelt hätten. Das hohe Strafmaß
begründete sie damit, dass durch die Aktivitäten von
Zeynep H. und Hasan B. die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
gefährdet worden sei, obgleich sie im Prozess bekräftigten,
sich in keiner Weise gegen die BRD gerichtet zu haben. Den politischen
Hintergrund ihrer Betätigung hat vor allem Zeynep H. in der
Verhandlung ausführlich erläutert.
Da sich die Bundesregierung immer noch der deutsch-türkischen
Freundschaft verpflichtet fühlt und als einziger Staat außer
der Türkei das Betätigungsverbot für die PKK aufrecht
erhält, können deren Anhänger/innen nur illegal
nach Deutschland kommen.
Die Aufhebung des PKK-Verbots würde derartige Prozesse obsolet
machen und wäre außerdem ein Zeichen zur Unterstützung
für eine friedliche Lösung der Konflikte in der Bundesrepublik
Deutschland und in Türkei/Kurdistan.