Köln, den 23. November 2000
Nach 7 Jahren: PKK-Verbot endlich aufheben !
Obwohl die PKK im Rahmen eines umfangreichen Friedensprojektes
ihren bewaffneten Kampf auf türkischem Territorium beendet
hat und sie seither den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf den politischen
Kampf konzentriert, verweigert die rot/grüne Bundesregierung
eine Aufhebung des am 26. November 1993 von der Kohl-Regierung
erlassenen PKK-Verbots. Sie verhindert auf diese Weise, dass die
kurdische Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland ein
normales politisches Leben führen kann - ohne Furcht vor
Repression und Strafverfolgung. Mit der Aufrechterhaltung des
Verbotes stärkt die Bundesregierung aber auch dem NATO-Partnerland
Türkei den Rücken und trägt so dazu bei, demokratische
Entwicklungen des Landes zu blockieren, die ohne die Lösung
der so genannten kurdischen Frage nicht möglich sind.
Auch im vergangenen Jahr haben die Strafverfolgungsbehörden
der BRD den Kurd(inn)en das Leben schwer gemacht. Was das bedeutet,
sollen die nachfolgenden Zahlen deutlich machen, wobei wir darauf
hinweisen, dass es sich hier nur um jene Fälle handelt, die
uns bekannt geworden sind. Die Dunkelziffern dürften bei
weitem höher liegen.
Für den Zeitraum vom Oktober 1999 bis Oktober 2000 registrierten
wir
11 Verhaftungen
71 Festnahmen und
175 Razzien in Vereinen und Privatwohnungen.
Es wurden Haftstrafen verhängt in einem Gesamtumfang von
59 Jahren und 9 Monaten sowie Bewährungsstrafen von insgesamt
10 Jahren und 4 Monaten.
Außerdem befinden sich derzeit immer noch
45 kurdische politische Gefangene in den Gefängnissen der
Bundesrepublik in Untersuchungs- oder Strafhaft. Auch hier dürfte
die Zahl (ohne Berücksichtigung der vielen Abschiebehäftlinge)
höher liegen. Die Kurd(inn)en wurden verurteilt bzw. sind
angeklagt wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer "terroristischen"
oder "kriminellen" Vereinigung (§ 129 a /129 Strafgesetzbuch),
der Aufrechterhaltung der PKK-Parteistrukturen durch das so genannte
"Heimatbüro", wegen Land- oder Hausfriedensbruch,
verschiedener anderer Protestaktionen oder wegen des Verstoßes
gegen das Vereinsgesetz. Letzteres beinhaltet zumeist den Vorwurf
des Sammelns von Spendengeldern bzw. der Behauptung, diese erpresst
zu haben.
Obwohl die Bundesanwaltschaft (BAW) Anfang 1998 den Vorwurf der
PKK als "terroristische" Vereinigung fallen gelassen
hat, erklärte der bayerische Innenminister Günther Beckstein
(CSU) nur wenige Monate später, dass eine Aufhebung des Verbots
einem "Nachgeben gegenüber ausländischen Extremisten"
gleichkäme. Für ihn sei die Organisation "nach
wie vor eine terroristische Vereinigung". Bis heute dominiert
diese Haltung das Denken der politisch Verantwortlichen in der
BRD. Ihnen fehlt der politische Wille, das Verhältnis zur
kurdischen Bevölkerung in der BRD auf eine neue, an der Realität
gemessene Grundlage zu stellen.
Wir fordern
die Aufhebung des PKK-Verbots
die Einstellung aller politischen Verfahren aufgrund des Verbotes
die Freilassung aller politischen kurdischen Gefangenen und
ein Ende der unmenschlichen Abschiebepolitik