Köln, den 8. Januar 2001
Prozesseröffnung in Celle
Vor dem Oberlandesgericht Celle wird morgen der
Prozess gegen Halat K. eröffnet. Ihm wird von Seiten des
Generalbundesanwalts (GBA) vorgeworfen, als "hochrangiger
PKK-Funktionär" Mitglied in einer "terroristischen
beziehungsweise kriminellen Vereinigung (§ 129, 129 a StGB)
für drei Brandanschläge in Duisburg im Jahre 1995 verantwortlich
gewesen zu sein. Laut GBA habe er von Anfang 1995 bis Ende Juli
1995 die Region Westfalen geleitet, im Mai 1998 die Region Nord
übernommen und sei im März 1999 "an die Spitze
der Region Süd" gewechselt. Ferner gehöre Halat
K. "dem europäischen Führungsgremium der PKK"
an.
Am 23. März 2000 wurde Halat K. während
einer Diskussionsveranstaltung über die politische Lage in
der Türkei und in Kurdistan im "Kulturzentrum Kurdistans
e.V." in Mannheim durch ein Großaufgebot der Polizei,
das die Räume des Vereins gestürmt hatte, gemeinsam
mit 34 anderen Personen festgenommen. Der Vorstand des Kulturzentrums
fragte nach dem polizeilichen Übergriff in einer Erklärung,
"ob sich bundesdeutsche Behörden mit ihrem rigorosen
Vorgehen gegen kurdische Menschen und Einrichtungen nicht zum
Komplizen einer türkischen Regierung machen, die sich nach
wie vor einer friedlichen Lösung des Krieges in Kurdistan
verweigert".
Die Fortsetzung der Lieferung von Waffen und Kriegsgerät
an die Türkei, das Schweigen der Bundesregierung zu den Massakern
in den türkischen Gefängnissen und die Ignoranz gegenüber
den massiven militärischen Angriffsvorbereitungen der türkischen
Armee und Spezialkräften der USA, Großbritanniens und
Israels gegen die PKK im Nordirak, bestätigen die Vermutung
des Vereinsvorstands.
Auch die Aufrechterhaltung des vor sieben Jahren erlassenen PKK-Verbots
ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Bundesregierung nicht
bereit ist, den von der PKK eingeschlagenen friedenspolitischen
Weg zu unterstützen.
Wir fordern die Aufhebung dieses Verbots und ein
Ende der Kriminalisierung, die Einstellung aller politischen Verfahren,
die Freilassung der politischen kurdischen Gefangenen und einen
Stopp aller Waffenlieferungen an die Türkei.
Der Prozess findet statt am
Dienstag, 9. Januar 2001, 10.00 Uhr, vor dem Oberlandesgericht
in Celle, Sitzungssaal 94, Schlossplatz 2