AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.


Pressemitteilung

 
Köln, den 8. Januar 2001


Prozesseröffnung in Celle

Vor dem Oberlandesgericht Celle wird morgen der Prozess gegen Halat K. eröffnet. Ihm wird von Seiten des Generalbundesanwalts (GBA) vorgeworfen, als "hochrangiger PKK-Funktionär" Mitglied in einer "terroristischen beziehungsweise kriminellen Vereinigung (§ 129, 129 a StGB) für drei Brandanschläge in Duisburg im Jahre 1995 verantwortlich gewesen zu sein. Laut GBA habe er von Anfang 1995 bis Ende Juli 1995 die Region Westfalen geleitet, im Mai 1998 die Region Nord übernommen und sei im März 1999 "an die Spitze der Region Süd" gewechselt. Ferner gehöre Halat K. "dem europäischen Führungsgremium der PKK" an.

Am 23. März 2000 wurde Halat K. während einer Diskussionsveranstaltung über die politische Lage in der Türkei und in Kurdistan im "Kulturzentrum Kurdistans e.V." in Mannheim durch ein Großaufgebot der Polizei, das die Räume des Vereins gestürmt hatte, gemeinsam mit 34 anderen Personen festgenommen. Der Vorstand des Kulturzentrums fragte nach dem polizeilichen Übergriff in einer Erklärung, "ob sich bundesdeutsche Behörden mit ihrem rigorosen Vorgehen gegen kurdische Menschen und Einrichtungen nicht zum Komplizen einer türkischen Regierung machen, die sich nach wie vor einer friedlichen Lösung des Krieges in Kurdistan verweigert".
Die Fortsetzung der Lieferung von Waffen und Kriegsgerät an die Türkei, das Schweigen der Bundesregierung zu den Massakern in den türkischen Gefängnissen und die Ignoranz gegenüber den massiven militärischen Angriffsvorbereitungen der türkischen Armee und Spezialkräften der USA, Großbritanniens und Israels gegen die PKK im Nordirak, bestätigen die Vermutung des Vereinsvorstands.
Auch die Aufrechterhaltung des vor sieben Jahren erlassenen PKK-Verbots ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Bundesregierung nicht bereit ist, den von der PKK eingeschlagenen friedenspolitischen Weg zu unterstützen.

Wir fordern die Aufhebung dieses Verbots und ein Ende der Kriminalisierung, die Einstellung aller politischen Verfahren, die Freilassung der politischen kurdischen Gefangenen und einen Stopp aller Waffenlieferungen an die Türkei.

Der Prozess findet statt am

Dienstag, 9. Januar 2001, 10.00 Uhr, vor dem Oberlandesgericht in Celle, Sitzungssaal 94, Schlossplatz 2


 


 
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