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Köln,
15. Februar 2001
Keine
politische Lösung in Sicht
Heute vor zwei Jahren wurde der Vorsitzende der PKK, Abdullah Öcalan,
aufgrund einer internationalen geheimdienstlichen Zusammenarbeit
aus Kenia in die Türkei entführt. Gegen diese völkerrechtswidrige
Verschleppung protestierten weltweit Kurdinnen und Kurden mit Demonstrationen,
Besetzungen und Kundgebungen. Kündigte die Bundesregierung
Ende 1998, während des Aufenthaltes von Abdullah Öcalan
in Rom, noch eine Initiative für eine internationale Kurdistan-Konferenz
an, hat sich seit der Entführung des PKK-Vorsitzenden allerdings
nichts geändert. Im Gegenteil: Abschiebungen in die Türkei
sind an der Tagesordnung, weiterhin werden Rüstungsgüter
an den Folterstaat geliefert, die Kriminalisierung von Kurd(inn)en
hält unvermindert an und das PKK-Verbot besteht weiter fort.
Die derzeit
laufenden Prozesse gegen kurdische Politiker bestätigen die
unverändert starre Haltung der deutschen Politik, den Kurd(inn)en
das im Völkerrecht verbriefte Recht auf Selbstbestimmung vorzuenthalten.
Die Strafverfolgungsbehörden unterstützen dies nach wie
vor, ohne die von der PKK neu entwickelte Friedenspolitik zu berücksichtigen.
Das zeigt sich deutlich in der konfrontativen Prozessführung
durch Richter und Staatsanwälte.
AZADI fordert
die Aufhebung des Betätigungsverbots für die PKK, das
die kurdische Exilbevölkerung, ihre Vereine und Aktivitäten
in diesem Land quasi unter Ausnahmerecht stellt. Das Verbot ist
und bleibt ein Eingriff in elementare Grundrechte wie der Meinungs-,
Presse- und Versammlungsfreiheit.
AZADI fordert weiter die Einstellung aller Verfahren und die Freilassung
aller kurdischen politischen Gefangenen.
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