27. März 2001
Bundesinnenminister
Schily bleibt ignorant
In
der Antwort auf eine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion, hat sich
der Bundesinnenminister für die Beibehaltung des PKK-Verbots
ausgesprochen und hält so trotz der Beendigung des bewaffneten
Kampfes der PKK und ihres weitreichenden friedenspolitischen Kurses
an einer Politik der Unbeweglichkeit fest. Die Bundesregierung
ist offenbar nicht bereit, die politischen und strukturellen Veränderungen
der Organisation ernst zu nehmen. Sie behauptet eine weiterhin
bestehende "hierarchisch aufgebaute Führungsstruktur"
und führt hierfür u.a. als Beleg das Friedens-Festival
am 2. September vergangenen Jahres in Köln an, an dem mehrere
zehntausend Menschen teilgenommen haben. Ein weiteres Beispiel
sind in den Augen des Innenministers Demonstrationen vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte im November 2000 und zum zweiten
Jahrestag der Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan.
Es entzieht sich scheinbar der Vorstellungkraft des Innenministers,
dass kurdische Menschen tatsächlich aus eigener Entscheidungsfähigkeit
an Veranstaltungen oder Demonstrationen teilnehmen, um ihre Anliegen,
ihre Solidarität und ihren politischen Willen zum Ausdruck
zu bringen. Für Schily sind Kurd(inn)en in erster Linie fremd
bestimmt und laufen an der langen Leine des PKK-Vorsitzenden im
Gefängnis von Imrali.
Weiter
stellt das Bundesinnenministerium zwar einen Rückgang der
"der PKK zuzurechnenden Straftaten seit 1999" fest,
doch arbeitet es weiterhin mit einem "großen Dunkelfeld".
Das in der Antwort aufgelistete Zahlenmaterial des Bundeskriminalamtes
(BKA) für 1999 und 2000 sagt nichts darüber aus, ob
es in den genannten Fällen von "Spendengelderpressungen"
zu Anklagen, zu Verurteilungen oder Einstellungen der Verfahren
gekommen ist bzw. ob andere Hintergründe eine Rolle gespielt
haben. Auch der Anfang des Jahres gegründete "Internationale
Kurdische Arbeitgeberverband" (KARSAZ) wird vom Bundesinnenminister
der Rubrik "Spendengelderpressung" zugeordnet, als PKK-dominiert
erklärt und somit kurzerhand kriminalisiert.
Konsequent
ist der Bundesinnenminister in seiner Haltung, dass für ihn
hinsichtlich des Betätigungsverbots die politischen Ziele
der PKK "irrelevant" sind. Er bleibt dabei, die Organisation
als Gefahr für die innere Sicherheit und die "sonstigen
erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland" - wie
in der Verbotsverfügung von 1993 deklariert - zu bezeichnen.
Auf diese Weise erfüllt er einerseits die stetig wiederholten
Forderungen der Türkei nach einer unnachgiebigen Haltung
gegenüber der PKK und erklärt andererseits politisch
aktive Kurd(inn)en weiterhin zum Sicherheitsrisiko. Die Kriminalisierung
wird also kein Ende haben.
AZADI
allerdings bleibt auch bei seiner Haltung: Das PKK-Verbot muss
weg!