23.
Mai 2001
OLG Celle verurteilt kurdischen Politiker zu vier Jahren Haft
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle endete heute der am 9. Januar
2000 begonnene Prozess gegen den kurdischen Politiker Halat K. Er
wurde wegen verantwortlicher Tätigkeit für die Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) nach §§ 129 und 129 a Strafgesetzbuch
(StGB) zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.
Am
23. März 2000 wurde Halat K. während einer Diskussionsveranstaltung
über die politische Lage in der Türkei und in Kurdistan
im "Kulturzentrum Kurdistans e.V." in Mannheim durch ein
Großaufgebot der Polizei, das die Räume des Vereins gestürmt
hatte, gemeinsam mit 34 anderen Personen festgenommen. Ihm wurde
von der Generalbundesanwaltschaft (GBA) vorgeworfen, als "hochrangiger
PKK-Funktionär" Mitglied in einer "terroristischen
beziehungsweise kriminellen Vereinigung" (§§ 129a,
129 StGB) gewesen zu sein.
Auch
dieser Prozess konnte nur vor dem Hintergrund des existierenden
PKK-Verbots stattfinden und macht zudem deutlich, dass von Seiten
des Staates an einer Entspannung im Verhältnis zur kurdischen
Bewegung kein sonderliches Interesse besteht. Die Tatsache, dass
die PKK den bewaffneten Kampf beendet und im Zuge dessen ihre gesamte
Struktur der friedenspolitischen Zielrichtung angepasst hat, fand
auch in diesem Prozess keine Beachtung. Das ist angesichts der Bemühungen
der PKK um einen politischen Lösungsweg in der kurdischen Frage
fatal.
Der Bundesinnenminister, die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt
(BKA) setzen offensichtlich weiterhin auf eine Politik der Unversöhnlichkeit
und Härte. Diese Haltung zeigt, dass die legitimen Anliegen
der Kurd(inn)en außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen
Interessen untergeordnet werden.
AZADI
fordert die Bundesregierung auf, ihre Gleichgültigkeit der
kurdischen Bewegung gegenüber zu beenden und deren Bemühungen
um eine friedenspolitische Entwicklung anzuerkennen. Die Aufhebung
des PKK-Verbots wäre ein wichtiger Schritt.
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