Köln,
11. Juli 2001
Kurdischer
Politiker erneut in Haft
Aufgrund eines
Haftbefehls des Bundesgerichtshofes vom 11. Juni 2001 wurde der
kurdische Politiker Halit Y. gestern in der Wohnung von Nuri K.
in Bochum verhaftet. Auf Antrag des Generalbundesanwalts (GBA) wurde
diese durchsucht, weil Halit Y. dort "seinen Lebensmittelpunkt"
eingerichtet habe und Belege verwahrt seien, "die als Beweismittel
für seine Einbindung in den führenden Funktionskörper
der PKK" dienen könnten. Beschlagnahmt wurden u. a. Protokolle
der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V. (YEK-KOM).
Der 44-jährige
Kurde wurde bereits 1998 wegen Mitgliedschaft in einer "terroristischen
Vereinigung" (§ 129 a StGB) zu einer mehrjährigen
Gefängnisstrafe verurteilt, die er größtenteils
in der Justizvollzugsanstalt Bochum verbüßte, in der
er sich auch seit seiner erneuten Verhaftung in U-Haft befindet.
Halit Y. arbeitete
bis zu seiner Verhaftung im Vorstand von YEK-KOM und setzte sich
insbesondere im Rahmen der Identitäts-Kampagne für eine
Legalisierung der kurdischen Bewegung in der Bundesrepublik ein.
Ziel dieser Kampagne ist es, der Verleugnungs- und Verbotspolitik
in Deutschland entgegenzuwirken und eine Anerkennung der kulturellen
und politischen Rechte der Kurdinnen und Kurden zu erreichen.
AZADI wertet
diese Verhaftung als einen erneuten Versuch, die Friedensbemühungen
der Kurdinnen und Kurden zu kriminalisieren und zu unterbinden.
AZADI fordert ferner die demokratische Öffentlichkeit auf,
die Beschneidung der demokratischen Rechte eines Teiles der Bevölkerung,
der Kurdinnen und Kurden in Deutschland, nicht länger hinzunehmen.
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